MENU

Informationelle Selbstbestimmung

 

Dass Unternehmen oder staatliche Behörden nicht einfach mit Daten von Bürger­­innen und Bürgern machen können, was sie wollen, regelt das „Recht auf infor­mationelle Selbst­­bestimmung“. Es garantiert das Recht des Einzelnen grund­sätzlich selbst über die Verwendung und Preis­­gabe seiner Daten zu bestimmen. Entwickelt wurde es vom Bundes­­verfassungs­­gericht 1983 im Rahmen des „Volks­zählungs­­urteils“ aus dem allgemeinen Persönlich­keits­­recht. Die Idee dahinter: Wenn ich nicht selbst bestimmen und kontrollieren kann, „wer was wann und bei welcher Gelegen­heit“ über mich weiß, verhalte ich mich tendenziell vorsichtiger. Und das behindert die Handlungs­­frei­­heit und Demo­kratie. Deshalb ist die Einschränkung dieses Grund­­rechts und das Aus­spähen privater Daten durch staatliche Stellen strengen Beschränkungen unter­­worfen.