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Checkliste

Smartphone statt Faltblatt

21. August 2025

Deutschland soll digitaler werden – auch bei der Autofahrt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nun den ersten Schritt bei der Digitalisierung der Fahrzeugpapiere gemacht: Im April startete eine Testphase für den digitalen Fahrzeugschein. In der zweiten Jahreshälfte soll er dann für alle verfügbar sein. Wie kommt man an den digitalen Fahrzeugschein, und was bringt er? Unsere Checkliste klärt die wichtigsten Fragen.

 

Was ist der digitale Fahrzeugschein?

Wer hierzulande im Auto unterwegs ist, muss außer dem Führerschein auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 dabeihaben – so die offizielle Bezeichnung des Fahrzeugscheins. In dem steht etwa, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, außerdem die Schlüsselnummern, über die es eindeutig identifiziert werden kann, und die wichtigsten technischen Daten. Bislang war man dazu verpflichtet, bei jeder Fahrt das Original in Papierform mit sich zu führen. Das soll sich mit dem digitalen Fahrzeugschein (DFZ) ändern. Mit einer App, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gemeinsam mit der Bundesdruckerei entwickelt, kann man den Fahrzeugschein im Smartphone speichern und bei Verkehrskontrollen vorzeigen.

 

Wie kommt man an den digitalen Fahrzeugschein?

Nutzende brauchen dazu die i-Kfz-App. Die wird nach Abschluss der Pilotphase in den App-Stores von Apple und Android zu finden sein. Wer ein Smartphone von Huawei verwendet, geht leider leer aus. Um den digitalen Fahrzeugschein in der App ausstellen zu lassen, benötigt man einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit Onlinefunktion (eID) und die dazugehörige PIN. Alternativ kann der Fahrzeugschein auch über einen QR-Code heruntergeladen werden, der bei der Zulassung vergeben wird.

 

Was bringt der digitale Fahrzeugschein?

Der zentrale Vorteil: Man kann ihn nicht mehr vergessen. Zumindest, wenn man sein Handy dabeihat, das für viele von uns aber ja beinahe untrennbar mit dem eigenen Körper verbunden ist. Vorteil Nummer zwei zahlt direkt auf Vorteil Nummer eins ein: Der DFZ kann mit beliebig vielen anderen geteilt werden. Mehrere Familienmitglieder können also ein Auto nutzen, ohne ständig den Fahrzeugschein zu tauschen. Außerdem kann man mehrere digitale Fahrzeugscheine in der App speichern – praktisch etwa für alle, die einen privaten Zweitwagen oder auch einen Dienstwagen haben. Ebenfalls praktisch: Nach der Hauptuntersuchung (HU) wird der digitale Fahrzeugschein automatisch aktualisiert. Nimmt man ein Fahrzeug außer Betrieb oder wird es nach dem Verkauf von einer neuen Halterin oder einem neuen Halter zugelassen, wird der DFZ automatisch ungültig.

 

Sind die digitalen Papiere ein vollständiger Ersatz?

Nein, ganz ohne den analogen Schein geht es momentan noch nicht. Zwar ist der DFZ bereits in der Pilotphase eine rechtlich anerkannte Alternative zur Papierform. Er ist also in Verkehrskontrollen gültig und kann in Werkstätten vorgelegt werden. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Im Ausland ist die digitale Version derzeit nicht gültig. Auf Reisen müssen Autofahrende also bis auf Weiteres das grün-gelbe Faltblatt dabeihaben.
  • Dasselbe gilt aktuell auch für die HU. Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gehören die Plakette am Auto und der Stempel im Fahrzeugschein nach bestandener Prüfung unmittelbar zusammen. Damit auch hier der digitale Fahrzeugschein genügt, wären noch gesetzliche Anpassungen nötig.
  • Auch bei einer Ummeldung müssen Fahrzeughaltende den Fahrzeugschein auf Papier mitbringen, da nur dort der nötige Sicherheitscode zu finden ist.

Kommt auch der digitale Führerschein?

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nach eigenen Angaben an der Einführung des digitalen Führerscheins in Deutschland. Ein Datum oder einen zeitlichen Fahrplan nennt das Ministerium allerdings nicht. Wenn es so weit ist, soll der digitale Führerschein dann ebenfalls in die i-Kfz-App integriert werden. Die EU plant ihrerseits die Einführung eines einheitlichen digitalen Führerscheins. Dieser soll den analogen ergänzen, nicht ersetzen und bis spätestens 2030 in allen EU-Mitgliedsstaaten verfügbar sein. Im März 2025 haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat auf eine entsprechende Reform der Führerscheinrichtlinie geeinigt. Nun müssen die neuen Regelungen noch vom Rat der Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament verabschiedet werden.

 

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