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Situationen einer Führerscheinprüfung als Illustration
Checkliste

Wie geht’s zum Führerschein?

31. Januar 2019

Für viele Jugendliche gerade in ländlichen Regionen ist der Auto­führer­schein der erste große Schritt in die Unabhängig­keit. Was auf dem Weg in die automobile Freiheit aber wann zu erledigen ist und wie man sich am besten auf die theoretische und die praktische Prüfung vorbereitet, das ist nicht immer bekannt. Unser Über­blick liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wann fange ich überhaupt mit dem Führerschein an?

Standard beim Führerschein der Klasse B ist ein Mindest­alter von 18 Jahren. Seit einiger Zeit wird aber auch das begleitete Fahren ab 17 Jahren angeboten: Mit einer eingetragenen Begleit­person auf dem Bei­fahrer­sitz kann man sich dabei im Inland schon selber hinters Steuer setzen; ab dem 18. Geburtstag darf man dann wie alle anderen solo auf die Straße. Fast 50 Prozent aller Führer­schein­anwärter wählen den Weg über das begleitete Fahren. Und das ergibt durch­aus Sinn, sagt Wolfhardt Werner, Leiter Fahr­erlaubnis-Kompetenz bei TÜV NORD. „Das begleitete Fahren hat sich in der Praxis bewährt – sowohl zur Verfestigung der in der Ausbildung gewonnenen Kenntnisse als auch zur Reduzierung der Unfall­zahlen.“ Neben den Eltern kommen auch ältere Geschwister oder Ausbildungs­leiter in der Lehre als Begleit­person infrage. Insgesamt ist es ratsam, für den Führer­schein­erwerb ausreichend Zeit einzuplanen.

Wie finde ich eine gute Fahrschule?

Meist haben Freunde, Bekannte oder Familien­mit­glieder bereits Erfahrungen mit unter­schiedlichen Fahr­schulen gemacht, von denen man profitieren kann. Um sich selbst einen Eindruck von Fahr­schulen und deren Aus­bildungs­personal zu verschaffen, empfiehlt es sich, vorab vor Ort vorbei­zuschauen und etwa probe­weise an einer Unterrichts­stunde teil­zu­nehmen, rät Wolfhardt Werner. Neben einer guten Erreichbar­keit kann auch das verwendete Aus­bildungs­fahrzeug bei der Wahl der Schule eine Rolle spielen. „Wenn ich zu Hause ein Fahrzeug in Aussicht habe und die Fahrschule ein ähnliches verwendet, kann das in die Entscheidung einfließen“, so Werner. Informieren kann man sich darüber in der Regel über den Internet­auftritt der Fahr­schule.

Was sind weitere Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb?

Wer den Führer­schein beantragen möchte, muss sich mit allen erforderlichen Unter­lagen an die zuständige Fahr­erlaubnis­behörde wenden. Meist stellen die Fahr­schulen den Antrag für die Schüler. Benötigt werden dafür ein aktuelles biometrisches Pass­bild, ein gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass, eine Sehtest-Bescheinigung und die Teilnahme­bestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs. Fahr­schulen können bei der Suche nach einem solchen Kurs helfen, aber auch im Netz lassen sich diese problem­los finden.

„Der Prüfungs­stoff wird grund­sätzlich halb­jährlich aktualisiert, wobei einzelne Fragen gegebenen­falls einer geänderten Rechts­lage angepasst werden.“

Wolfhardt Werner, Leiter Fahr­erlaubnis-Kompetenz TÜV NORD Mobilität

Welchen zeitlichen Aufwand muss ich für den Theorieunterricht einplanen?

Gesetzlich vorgeschrieben für den Führer­schein der Klasse B sind zwölf Doppel­stunden im Grund­stoff und zwei Doppel­stunden im Zusatz­stoff. Der Grund­stoff umfasst dabei Inhalte, die für alle Fahr­erlaubnis­klassen gelten, der Zusatz­stoff entsprechende Themen für die jeweilige Klasse. Vielfältige Übungs­möglich­keiten bieten die digitalen Aus­bildungs­programme der Fahr­schulen oder Angebote aus dem Netz. Bei der Auswahl sollte man immer auf die Aktualität der Lehr­inhalte achten, rät Wolfhardt Werner. „Der Prüfungs­stoff wird grund­sätzlich halb­jährlich aktualisiert, wobei einzelne Fragen gegebenen­falls einer geänderten Rechts­lage angepasst werden“, erklärt der Experte von TÜV NORD. „Kleinere Ausbildungs­verlage hinken hier möglicher­weise mit der Aktualisierung hinter­her. Große Verlage über­arbeiten ihr Angebot jeweils halb­jährlich und sind somit immer auf dem neuesten Stand der Technik.“

Woher weiß der Fahrlehrer, dass ich bereit für die theoretische Prüfung bin?

Frühere Generationen füllten in der Fahr­schule Frage­bögen aus, die der Fahr­lehrer dann korrigierte. Heute passiert das papier­los am Rechner. Über digitale Schulungs­systeme kann der Fahr­lehrer unmittelbar nach­voll­ziehen, wie die Schülerinnen und Schüler bei der Übung vor Ort oder am heimischen PC abschneiden. Dabei sollte man sich zu Hause natürlich nicht von Eltern, Geschwistern oder dem Schwarm­wissen des Internets bei der Beantwortung der Fragen helfen lassen. „Die Prüfung muss ich schließlich auch ohne Hilfe bewältigen. Da ist schon intensives Lernen erforderlich, das sich hinter­her auch in den Prüfungs­ergebnissen aus­zahlt“, sagt Wolfhardt Werner.

Wie läuft die theoretische Prüfung ab?

Seit 2010 wird die theoretische Prüfung nur noch am PC und in den Räumen der zuständigen Prüf­organisation durch­geführt. Wie im Unterricht speisen sich die Aufgaben dabei aus einem Fundus von rund 1.000 Fragen, die im amtlichen Fragen­katalog des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infra­struktur veröffentlicht sind. Bei der Theorie­prüfung der Klasse B sind 30 Fragen zu beantworten, 20 davon aus dem Grund­stoff, 10 aus dem Zusatz­stoff.

Warum wird mittlerweile digital geübt und geprüft?

Die alten Papierbögen zeigten immer dieselben Bilder zur jeweiligen Frage und die Antwort­möglich­keiten dazu in einer fixen Reihen­folge. Das förderte das schematische Lernen durch Wieder­erkennung. Durch die digitale Technik können heute sowohl die Reihen­folge der Antwort­möglich­keiten als auch die dazu­gehörigen Bilder unkompliziert variiert werden: von der Farbe der Fahr­zeuge über die dargestellten Jahres­zeiten bis hin zur Straßen­umgebung. „Insofern ist es heute grund­sätzlich erforderlich, die konkrete Verkehrs­situation zu betrachten und zu verstehen, um die Frage beantworten zu können“, erklärt Wolfhardt Werner. Um sich schon in der Theorie­schulung möglichst dicht den realen Verhältnissen im Straßen­verkehr anzunähern, kommen mittler­weile auch Video­fragen zum Einsatz. In kurzen 3-D-Animations­filmen sieht man die Verkehrs­situation aus der Fahrer­perspektive – inklusive Rück- und Seiten­spiegel sowie Tacho­anzeige. Hat man ein Video bis zu fünf Mal angesehen, bekommt man im Anschluss die Frage gestellt. „Das bedarf zunächst etwas Übung, ist aber natürlich viel näher an der Realität, als nur auf eine Frage­stellung hin zu lernen“, so Werner.

Kann ich mich auch in einer anderen Sprache prüfen lassen?

Im theoretischen Teil kann man sich neben der deutschen auch in zwölf Fremd­sprachen prüfen lassen. Neben Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Spanisch ist vor gut zwei Jahren auch Hoch­arabisch dazu­gekommen. Welche Sprachen in der Prüfung zulässig sind, wird grundsätzlich vom Gesetz­geber festgelegt. Die Prüf­organisationen wie TÜV und DEKRA sorgen dann dafür, dass sämtliche Fragen aus dem Fundus in der entsprechenden Über­setzung vor­liegen.

Kann ich mich auch in der praktischen Prüfung in einer anderen Sprache prüfen lassen oder alternativ einen Dolmetscher hinzuziehen?

Die praktische Prüfung findet voll­ständig auf Deutsch und ohne Dolmetscher statt. Das hat ebenso rechtliche wie praktische Gründe: Ein Dolmetscher könnte dem Prüfling unbemerkt und unerlaubt unter die Arme greifen. Ein Sach­verständiger kann anderer­seits natürlich nicht 13 Sprachen beherrschen. „Und mit dem einen Bewerber etwa englisch zu sprechen, mit dem anderen aber nicht hoch­arabisch, wäre eine Bevorteilung, die nicht zu recht­fertigen ist“, erklärt Experte Werner. Ohnehin braucht man für die praktische Prüfung eine geringere Sprach­kompetenz als für die theoretische. „Um den Anweisungen des Sach­verständigen zu folgen, benötigt man natürlich einen gewissen Grund­wort­schatz, aber bei Weitem nicht ein solches Sprach­verständnis, wie es bei den komplexen Fragen der theoretischen Prüfung erforderlich ist“, ergänzt Wolfhardt Werner. Seit Sommer 2018 sorgt zudem eine Begriffs­liste zum Mindest­wort­schatz in der praktischen Prüfung für Orientierung auf allen Seiten: Die Fahr­lehrer wissen dadurch, welche deutschen Begriffe ihre Schüler bis zur Fahr­prüfung verstehen sollten, die Sach­verständigen, welche Wörter sie verwenden können, wenn jemand wenig Deutsch spricht.

Und wenn ich etwa in meinem Lese- oder Hörvermögen eingeschränkt bin?

Wer beispielsweise an einer Lese-Rechtschreib-Schwäche leidet, kann sich die Fragen über eine Audio­unter­stützung zusätzlich vorlesen lassen. Gehörlose Menschen können zur theoretischen und zur praktischen Prüfung einen Gebärden­dolmetscher hinzuziehen. „Um diese Möglichkeit nutzen zu können, muss ich das im Rahmen der Antrag­stellung bei der Fahr­erlaubnis­behörde anmelden, damit die Prüf­organisation den Dolmetscher zum entsprechenden Prüf­termin bestellen kann“, erläutert Wolfhardt Werner.

Wie viele Fehler darf ich maximal machen?

Um die theoretische Prüfung zu bestehen, darf man maximal zehn Fehler machen. Die einfachsten Fragen werden mit zwei Punkten bewertet, schwierige Fragen, etwa zum Thema Vor­fahrt, mit fünf Punkten. Werden zwei Fünf-Punkte-Fragen falsch beantwortet, gilt die Prüfung aber als nicht bestanden. Im Anschluss erhält man eine Zusammen­fassung des Ergebnisses inklusive der Themen­gebiete, in denen Fehler unter­laufen sind. „So bekommt man einen Hinweis, wo man nach­arbeiten muss, um die Folge­prüfung erfolgreich abschließen zu können“, so Wolfhardt Werner. Möglich ist die Folge­prüfung üblicher­weise nach 14 Tagen.

Kann ich eine Prüfung beliebig oft wiederholen?

Drohte früher eine Warte­frist von drei Monaten nach der dritten nicht bestandenen Prüfung, darf die theoretische ebenso wie die praktische Prüfung heute beliebig oft wieder­holt werden. Mit jedem Versuch wird dabei aller­dings auch die Prüf­gebühr erneut fällig. Auf gut Glück und mit halb­herziger Vorbereitung sollte man dennoch nicht in die Prüfung gehen, rät Wolfhardt Werner. „Das ist aus meiner Sicht der falsche Weg, um erfolg­reich abzu­schließen.“

Wie viele Fahrstunden muss ich mindestens einkalkulieren?

Gesetzlich verpflichtend sind die sogenannten Sonder­fahrten auf der Auto­bahn, über Land und bei Dunkel­heit. Diese dürfen aller­dings erst dann erfolgen, wenn der Fahr­schüler in der Ausbildung die entsprechenden Grundlagen erworben hat. Und hier sind heutzutage die Voraus­setzungen bei vielen Bewerbern sehr unter­schiedlich, sagt Wolfhardt Werner. „Vielen Fahr­schülern fehlt heute eine grund­legende Verkehrs­kompetenz. Das hören wir immer wieder von den Fahrschulen.“ Verantwortlich ist aus Sicht des Experten der Trend zum „Eltern­shuttle“. „Eine möglichst frühe und verantwortliche Teilnahme am Verkehr ist extrem wichtig. Und die entfällt natürlich, wenn Kinder immer mit dem Auto zur Schule gefahren werden“, stellt Werner fest. Generell sollte man in der Fahr­schule nicht auf die minimale Stunden­zahl spekulieren, sondern im Zweifels­fall lieber eine Fahr­stunde mehr investieren, empfiehlt der Experte.

„Eine möglichst frühe und verantwortliche Teilnahme am Verkehr ist extrem wichtig.“

Wolfhardt Werner, Leiter Fahr­erlaubnis-Kompetenz TÜV NORD Mobilität

Woran merkt der Fahrlehrer, ob ich bereit für die praktische Prüfung bin?

Die Fahr­ausbildung zielt darauf ab, immer komplexere Verkehrs­situationen selbst­ständig und sicher zu beherrschen. Ein gutes Indiz ist für den Fahrlehrer oft das Beobachtungs­verhalten des Fahr­schülers. „Wenn der Blick des Fahr­schülers ständig auf den Verkehr konzentriert ist und nicht mehr auf die Bedien­elemente im Auto, ist das ein gutes Zeichen“, erläutert Wolfhardt Werner.

Mein Ausbildungsfahrzeug hat einen Spurhalteassistenten. Darf ich den auch in der Prüfung einsetzen?

Tatsächlich dürfen Assistenz­systeme auch in der Prüfung verwendet werden. „Dann muss ich aber als Bewerber auch in der Lage sein, diese Assistenz­systeme situations­gerecht und sinn­voll einzusetzen und selbst­ständig bedienen zu können“, sagt Wolfhardt Werner. Man muss also jeder­zeit eingreifen können, wenn etwa der Geschwindig­keits­assistent mit zu viel Tempo in die Auto­bahn­abfahrt fährt.

Wie läuft denn die praktische Prüfung genau ab?

Die Prüfung dauert insgesamt 45 Minuten, wovon die eigentliche Fahrt rund 35 Minuten ausmacht. Nachdem der Sach­verständige den Bewerber begrüßt und seine Identität überprüft hat, folgt als Einstieg die sogenannte Sicher­heits­kontrolle. „Das sind zwei oder drei Aufgaben, in denen der Bewerber dar­stellen soll, wie er sich von der Fahr­tüchtig­keit des Autos über­zeugt“, erklärt Experte Werner. Während der Prüf­fahrt, die über Strecken inner­halb und außerhalb geschlossener Ortschaften führt, stellt der Sach­verständige einige Grund­fahr­auf­gaben: Zum Beispiel muss der Prüfling wenden oder rück­wärts einparken.

Kann der Sachverständige aus dem Bauch entscheiden, wo die Fahrt hingeht, welche Aspekte er prüft und wie er sie bewertet?

Rechtliche Basis des gesamten Verfahrens ist die Fahr­erlaubnis­verordnung. Sie definiert die Rahmen­bedingungen für den Erwerb und Erhalt der Fahr­erlaubnis. Als verbindlicher Leit­faden für die Sach­verständigen dient die sogenannte Prüfungs­richt­linie. Darin ist etwa fest­gelegt, wie viele Fragen aus welchen Themen­bereichen die theoretische Prüfung zu enthalten hat, und auch, welche Anforderungen eine Fahr­strecke erfüllen muss, um dort die Prüfung durch­führen zu können. „In der Prüfungs­richt­linie ist auch beschrieben, wie Fehler zu bewerten sind und wann eine Prüfung als nicht bestanden gilt“, erklärt Experte Werner. Schluss ist auf jeden Fall, wenn man eine der sogenannten zehn Tod­sünden begeht: wenn man zum Beispiel eine rote Ampel oder ein Stopp­schild über­fährt oder andere Verkehrs­teil­nehmer gefährdet. Häufen sich leichte Fehler wie ein zu geringer Sicher­heits­abstand, kann das ebenfalls zum Nicht­bestehen führen. Aber nicht automatisch: Denn der Sach­verständige lässt gemäß der Prüfungs­richt­linie auch besonders gute Leistungen in die Gesamt­beurteilung einfließen. „Hat jemand Fahr­auf­gaben über­durch­schnittlich gut bewältigt, werden einige leichte Fehler nicht zum Durch­fallen führen“, erläutert Werner.

Was passiert, wenn ich nicht bestehe?

Wie in der Theorie­prüfung teilt der Sach­verständige zunächst das Ergebnis mit und nennt die wesentlichen Fehler, die man zur Orientierung zusätzlich als Protokoll aus­gehändigt bekommt. Danach kann man sich mit dem Fahr­lehrer auf die Wieder­holungs­prüfung vor­bereiten, die in der Regel nach 14 Tagen statt­finden kann. „Die Aufgabe des Fahr­lehrers besteht dann darin, die kritischen Fahr­situationen mit dem Schüler gewissen­haft nach­zu­arbeiten und ihn auch so weit wieder­auf­zu­bauen, dass er mit einem guten Gefühl in die erneute Prüfung einsteigen kann“, sagt Wolfhardt Werner.

Und wenn ich bestehe?

Hat man das Mindestalter erreicht, erhält man den Führer­­schein oder die Bescheinigung zum begleiteten Fahren direkt vom Sach­­verständigen. „Im Amts­­deutsch heißt es: ‚Die Fahr­­erlaubnis wird durch Aus­händigen des Führer­­scheins erteilt’“, ergänzt Experte Werner von TÜV NORD. Über­setzt in unsere Alltags­­sprache bedeutet das: Man kann sofort damit los­fahren.

ZUR PERSON

Wolfhardt Werner ist diplomierter Maschinen­bau­ingenieur für Fahr­zeug­technik, amtlich anerkannter Sach­verständiger und Leiter Fahr­erlaubnis-Kompetenz bei TÜV NORD Mobilität.

Optimierte Praktische Fahrprüfung

Ob Theorie oder Praxis – der Führerschein­prozess wird laufend verbessert. Als nächste große Neuerung steht demnächst die optimierte Praktische Fahr­prüfung an. Sie soll dem Führer­schein­anwärter nach bestandener Prüfung ein umfassenderes Bild seiner Fahr­kompetenz vermitteln und auch weiteres Verbesserungs­potenzial aufzeigen. Über einen Zeit­raum von rund zehn Jahren wurde dazu ein umfangreicher Fahr­aufgaben­katalog erstellt. Er enthält sämtliche Situationen, die im Straßen­verkehr auftreten können, einschließlich der jeweiligen Bewertungs­kriterien. In rund 10.000 Prüfungen wurde das neue System bereits in der Praxis erprobt. Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang dieses Jahres erlassen und soll 2021 in Kraft treten.

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