Die Mitarbeitenden von Personaldienstleistern wechseln häufig den Einsatzort. Natürlich können sie da nicht gleich mit den Arbeitsabläufen und Räumlichkeiten im Betrieb vertraut sein. Wenn sie mögliche Gefahrenquellen nicht kennen, kann dies zu Betriebsstörungen oder gar erheblichen Personen-, Umwelt- oder Sachschäden führen.
Die SCP-Zertifizierung nach SCC-Regelwerk richtet sich an Unternehmen, die gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Mitarbeitende an andere Unternehmen verleihen. Das SCP-Zertifikat bestätigt Ihnen als Personaldienstleister, dass Ihre Angestellten zuverlässig und sicherheitsorientiert ausgewählt und entsprechend qualifiziert sind. Dies gibt auch Ihren Auftraggebern die notwendige Sicherheit und macht somit SCP-zertifizierte Betriebe zu bevorzugten Partnerorganisationen.
Viele Auftraggeber setzen bei der Auswahl von Personaldienstleistern daher auf die Zertifizierung eines (Arbeits-)Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystems (SGU) nach SCP. Die Basis der Zertifizierung ist die spezifische Checkliste „Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP)“ aus dem SCC-Regelwerk.
Die Zielgruppe für die SCP-Zertifizierung umfasst Personaldienstleister, die Mitarbeitende gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an andere Unternehmen verleihen. Diese Zertifizierung richtet sich an Unternehmen, die ihren Auftraggebern durch qualifizierte und sicherheitsorientierte Auswahl ihrer Angestellten zusätzliche Sicherheit bieten möchten, um als bevorzugte Partnerorganisationen anerkannt zu werden.
Die SCP-Checkliste beinhaltet alle Prüfungskriterien, die für die Begutachtung innerhalb eines Audits und für die letztendliche Zertifizierungsentscheidung von Bedeutung sind. Detaillierte Informationen zum SCC-Regelwerk finden Sie auf der Homepage der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle).
In einer gemeinsamen Erklärung im Februar 2024 haben das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) die Ergänzungen in verschiedenen Managementsystemnormen erläutert. Darin wird betont, wie bedeutsam die Berücksichtigung des Klimawandels in den verschiedenen Managementsystemen ist.
Betroffen sind die Abschnitte 4.1 und 4.2 der jeweiligen Norm. Durch die Ergänzungen soll sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von den Organisationen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Managementsysteme zusätzlich zu allen anderen Aspekten berücksichtigt werden.
Die Checkliste ist in sieben Abschnitte mit entsprechenden Fragestellungen gegliedert. Jeder einzelnen Frage sind die Zielstellungen, die umzusetzenden Mindestanforderungen und zu führenden Dokumente sowie die während einer Prüfung vor Ort zu befragenden / beobachtenden Personen zugeordnet.
1. SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
2. SGU-Gefährdungsbeurteilung
3. SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
4. SGU-Bewusstsein
5. SGU-Projektbetreuung
6. Betriebsärztliche Betreuung
7. Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen
Die Unfallzahlen sollen langfristig reduziert werden. Daher legt das SCC-Regelwerk einen besonderen Fokus auf die Unfallstatistik nach UH (SCC). Die Unfallstatistik nach SCC-Regelwerk ist auch für eine SCP-Zertifizierung zu führen. Die Einhaltung einer bestimmten Unfallhäufigkeitsquote UH (SCC) ist für die SCP-Zertifizierung jedoch keine Voraussetzung.
Bei der Zertifizierung nach SCC-Regelwerk wird in zwei Schritten geprüft: erstens durch eine Einsichtnahme von Dokumenten, zweitens durch einen Besuch auf Ihrem Unternehmensgelände. Durch die Vor-Ort-Prüfung sowie die Dokumentenprüfung kann sichergestellt werden, dass Ihr SGU-Managementsystem den Anforderungen des Regelwerks entspricht.
Ziel des Mitarbeitergespräches ist es, Ihre Beschäftigten bei der Arbeit beobachten und interviewen zu können. Eine Auditierung an den Tätigkeitsorten der Leiharbeitnehmer wird durch das Regelwerk empfohlen.
Laut SCC-Regelwerk müssen Ihre operativ Beschäftigten (Mitarbeitende und Führungskräfte) eine erfolgreich bestandene SGU-Prüfung vorweisen. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, sind Prüfungsinhalte und Prüfkriterien in dem SGU-Prüfungsfragenkatalog verbindlich festgelegt. Operativ tätige Beschäftigte sind an der Leistungserbringung direkt beteiligt.
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.