ISO 50001: Zertifiziertes Energiemanagementsystem
Es gibt viele gute Gründe, auf die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu achten. Global gesehen hilft es bei der dringend erforderlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Aber auch bezüglich der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens hat ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 Vorteile.
Denn ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 unterstützt Sie bei der fortlaufenden Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung, d.h. bei der Verbesserung der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs. Dies zieht die beständige und nachhaltige Reduzierung der Energiekosten nach sich, wodurch Ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird. Darüber hinaus wird Ihr öffentliches Image aufgewertet.
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Diese Vorteile bringt Ihnen die ISO 50001 Zertifizierung
- Ihr Unternehmen setzt sich systematisch mit seiner energiebezogenen Leistung auseinander, erkennt und nutzt Energieeinsparpotenziale
- Sie sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden und Lieferanten für den nachhaltigen Umgang mit Energieressourcen
- Sie sparen Kosten durch geringeren Energieverbrauch
- Sie unterstützen die allgemeinen Klimaschutzziele durch Reduzierung von CO2-Emissionen und schonen Ressourcen
- Als Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen Sie Steuererleichterungen wie den Spitzenausgleich (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG) bzw. kommen in den Genuss der EEG-Umlagebegrenzung (§ 64 EEG)
- Sie sind von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 freigestellt
- Ihre Außenwirkung wird positiv aufgeladen
- Letztendlich erhöhen Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit
"Plan-Do-Check-Act"-Modell als Basis Ihres Energiemanagementsystems nach ISO 50001
Die ISO 50001 beruht auf dem „Plan-Do-Check-Act“-Modell. Dieses ist in vier Phasen gegliedert und als fortlaufender Verbesserungsprozess zu verstehen. Der fortlaufende Verbesserungsprozess soll Stillstand verhindern und sicherstellen, dass Unternehmen sich rechtzeitig veränderten Situationen anpassen und neue Einsparpotenziale für sich erschließen.




Plan: Zunächst erfolgt eine energetische Bewertung: Die energetische Ausgangslage wird bestimmt, Energieleistungskennzahlen festgelegt (EnPIs), Energieziele und -politik sowie Aktionspläne ausgearbeitet.
Do: In der Do-Phase erfolgen Einführung und erste Umsetzung des Energiemanagementsystems (EnMS). Neben der Schaffung von Strukturen beinhaltet dies zum Beispiel die Etablierung von Kommunikations- und Dokumentationsprozessen sowie die Schulung der Mitarbeitenden. Diese müssen sowohl fachlich wie auch in Sachen Energiebewusstsein Kompetenzen vorweisen.
Check: Im Mittelpunkt der Check-Phase stehen Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung. Den Abschluss dieser Phase bildet die Managementbewertung. Dann wird nachgebessert: Maßnahmen beendet, modifiziert oder fest implementiert.
Act: In der Act-Phase werden schließlich neue Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS beschlossen. Gegebenenfalls müssen auch Korrekturen vorgenommen werden, z.B. an den Energiezielen, den EnPIs, den Ausgangsbasen oder der Energiepolitik.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) führt derzeit die Umstellung der Zertifizierungsstellen auf die neue Akkreditierungsnorm DIN ISO 50003:2022 durch. Dies ist die Akkreditierungsanforderung zur Zertifizierungsnorm DIN EN ISO 50001:2018 Energiemanagementsysteme.
Zeitplan für die Umstellung
Der Zeitplan sieht vor, dass alle Zertifizierungsstellen bis zum 30.11.2023 umgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt unserer Umstellung kennen wir noch nicht, informieren Sie aber, sobald dies der Fall ist.
Bei Neukunden kommen die neuen Akkreditierungsanforderungen ab dem Zeitpunkt der Umstellung unserer Akkreditierung zur Anwendung.
Bei Bestandskunden kommen die neuen Akkreditierungsanforderungen, insbesondere die Anforderungen zur Kalkulation der Auditzeit, spätestens bei der nächsten Re-Zertifizierung zur Anwendung.
Bis zur Umstellung der Akkreditierung auf die DIN ISO 50003:2022 erfolgt die Kalkulation der Auditzeit nach der bisherigen Akkreditierungsnorm DIN ISO 50003:2016. Der so berechnete Auditaufwand gilt für den gesamten 3-Jahres-Zyklus. Bei der Angebotslegung ist das Datum des Angebotsversands an den Kunden entscheidend.
Was hat sich geändert?
Kalkulation der Auditzeit
- Geänderte Komplexitätswerte führen zu geringen Veränderungen des Auditzeitaufwandes
- Pareto-Ansatz bei der Ermittlung der Energiearten (≥ 80 % des Gesamtverbrauchs)
- Einige spezifische Regelungen bzgl. der Stichprobenprüfung für Organisationen mit mehreren Standorten
Kundenfragebogen
- Abfrage von Verbrauchsstellen und unbemannten Standorten zu kalkulatorischen Zwecken (das Zertifikat und ggf. die Anlage zum Zertifikat bleiben unverändert)
Auditplanung
- Zeitbedarf für die Prüfung von Primärdatenquellen (z.B. Stromrechnungen) ist im Auditplan auszuweisen
Auditdokumentation
- Angaben zur Organisation
- Gesamtenergieverbrauch
- Aufteilung der Verbräuche nach Energieträgern und Standorten
- Gesamtzahl der Mitarbeitenden
- Anzahl der EnMS-relevanten Mitarbeitenden
- Verteilung der Verbräuche und Mitarbeitenden auf die Standorte
Ergebnisse aus der Begehung
- Anlagen
- Messeinrichtungen
- Messsysteme
- Schichtübergreifende Auditierung
- Ergebnisse der Standort-Audits
- Begründete Aussage zur fortlaufenden energetischen Verbesserung:
- Bei Überwachungsaudits ist mindestens die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachzuweisen.
- Bei Zertifizierungs- und Re-Zertifizierungsaudits ist das Erreichen der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachzuweisen.
BECV - BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung
Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit besonders hohen Verbräuchen fossiler Brenn- und Kraftstoffe nicht zu gefährden, hat die Bundesregierung eine Verordnung verabschiedet, welche das produzierende Gewerbe vom nationalen CO2-Emissionshandel entlasten soll. Stromverbrauch ist dabei nicht betroffen, da elektrische Energie im BEHG nicht berücksichtigt ist.
Die BEHG Carbon Leakage Verordnung (BECV) ist am 28.07.2021 in Kraft getreten. Die BECV soll Unternehmen entlasten, die im Grunde den Carbon-Leakage-Regelungen des EU-Emissionshandel folgen.
Voraussetzung für die Gewährung der Entlastung gemäß BECV ab den Abrechnungsjahr 2023 sind unter anderem der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.
Die BECV regelt die Entlastung von Unternehmen (durch Kompensationszahlungen), die durch die Anfang 2021 eingeführte CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in besonderer Weise in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt sind.




Häufig gestellte Fragen
Bei der ISO 50001 handelt es sich um eine international gültige Norm, welche die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem einer Organisation oder eines Unternehmens festlegt. Sie soll die Einführung eines sinnvollen systematischen Energiemanagementsystems unterstützen, das einen effizienteren Umgang mit Energie zum Ziel hat.
Grundsätzlich gibt es keine Zertifizierungspflicht, auch die Einführung eines Energiemanagementsystems ist freiwillig. Jedoch ist die Zertifizierung nach ISO 50001 in Deutschland Voraussetzung für wichtige Steuererleichterungen, wie den Spitzenausgleich oder die Begrenzung der EEG-Umlage.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen das Energiemanagementsystem für die Beantragung des Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG, § 55 EnergieStG) bzw. der EEG-Umlagebegrenzung (§ 64 EEG).
Der Upgrade-Aufwand für die Normumstellung wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) wie folgt festgelegt:
- Bei einer Re-Zertifizierung +10 Prozent, mindestens jedoch 2 Stunden vor Ort
- Bei einer Überwachung +20 Prozent, mindestens jedoch 4 Stunden vor Ort
Wie bereits bei der ISO 9001 und ISO 14001 wurde auch bei der ISO 50001 die sogenannte High Level Structure eingeführt. Diese sorgt für einheitliche Bezeichnung und Nummerierung der Normkapitel sowie einheitliche Begriffsbestimmungen.
Die Organisation muss interne und externe Einflüsse bestimmen, die im Hinblick auf das Energiemanagementsystem relevant sind und sich positiv oder negativ auf die Organisation auswirken können.
Die Organisation muss künftig die für ihr Energiemanagementsystem relevanten interessierten Parteien sowie deren Erfordernisse und Erwartungen bestimmen und festlegen.
Unternehmen müssen sich mit bestehenden und potenziellen Chancen und Risiken in Bezug auf ihr Energiemanagementsystem auseinandersetzen und ihre Aktivitäten entsprechend planen.
Die DIN EN ISO 50001 betont stärker als bisher die Verantwortung der Leitung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems.
Im Zusammenhang mit der Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung sind die Anforderungen hinsichtlich der Methodik gestiegen.
Gemäß §§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG gehören, verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gem. ISO 50001 betreiben oder eine EMAS III-Validierung nachweisen können, sind von dieser Pflicht freigestellt.
Betroffen sind alle sog. „Nicht-KMU“:
- Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten oder
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von > 50 Mio. € oder
- Unternehmen mit einer Jahresbilanzsumme > 43 Mio. €
Hierbei ist zu beachten, dass bei der Einstufung als KMU oder Nicht-KMU auch verbundene Unternehmen zu berücksichtigen sind. Ausführlichere Informationen zur KMU-Definition finden Sie im Leitfaden der Europäischen Kommission.
Wie auf Grundlage eines Energieaudits ein Energiemanagementsystem aufgebaut und wie Effizienzpotenziale erkannt und bewertet werden können, finden Sie im Leitfaden "Energiemanagementsysteme in der Praxis" des Umweltbundesamtes.
ISO 50001 Zertifizierung mit TÜV NORD
TÜV NORD ist ein international anerkannter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister, der weltweit die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Standards bewertet und bescheinigt. Wir beschäftigen nur erfahrene Fachleute unterschiedlichster Branchen. Unsere Auditorinnen und Auditoren verfügen dabei grundsätzlich über einen hohen Ausbildungsstand und agieren mit einheitlicher Methodik. Hierdurch gewährleisten wir Ihnen Neutralität sowie Kontinuität in der Begleitung.



