Fördert die Energieeffizienz und hilft Unternehmen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und Energiekosten zu senken. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem verbessert kontinuierlich die energiebezogene Leistung und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
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Es gibt viele gute Gründe, auf die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu achten. Global gesehen hilft es bei der dringend erforderlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Aber auch bezüglich der Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens hat ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 Vorteile.
Denn ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 unterstützt Sie bei der fortlaufenden Verbesserung Ihrer energiebezogenen Leistung, d.h. bei der Verbesserung der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs.
Weiterhin unterstützt Sie das Energiemanagementsystem (EnMS) bei der Steigerung Ihrer Wettbewerbsfähigkeit und der Reduzierung der Energiekosten.
Darüber hinaus ist ein EnMS, genauso wie ein Umweltmanagementsystem (EMAS), häufig auch eine Voraussetzung, um staatliche Beihilfen oder Umlagebeschränkungen zu erhalten.
Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist national und international für Unternehmen jeder Größe die ideale Basis zum Nachweis ihrer Kompetenz und Leistungsfähigkeit. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass die Norm branchenunabhängig umgesetzt werden kann – sowohl bei Produktionsunternehmen als auch bei Dienstleistungsbetrieben.
Besonders geeignet ist es für:
Sie erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit und sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden und Lieferanten für den nachhaltigen Umgang mit Energieressourcen
Ein EnMS ist häufig eine Bedingung, um z.B. im Rahmen der ökologischen Gegenleistungen (öGl) Beihilfen oder Umlagebeschränkungen zu erhalten
- Als Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen Sie die Begrenzung der KWKG-Umlage bzw. der Offshore-Netzumlage im Rahmen der „Besonderen Ausgleichsregelung“ (§ 28 ff EnFG)
- Sind Sie in einem beihilfeberechtigten Sektor oder Teilsektor des EU-ETS tätig, können Sie eine Beihilfe für indirekte CO2-Kosten gemäß der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) sowie der Strompreiskompensations (SPK)-Förderrichtlinie beantragen

Die ISO 50001 beruht auf dem „Plan-Do-Check-Act“-Modell. Dieses ist in vier Phasen gegliedert und als fortlaufender Verbesserungsprozess zu verstehen. Der fortlaufende Verbesserungsprozess soll Stillstand verhindern und sicherstellen, dass Unternehmen sich rechtzeitig veränderten Situationen anpassen und neue Einsparpotenziale für sich erschließen.
Plan: Zunächst erfolgt eine energetische Bewertung: Die energetische Ausgangslage wird bestimmt, Energieleistungskennzahlen festgelegt (EnPIs), Energieziele und -politik sowie Aktionspläne ausgearbeitet.
Do: In der Do-Phase erfolgen Einführung und erste Umsetzung des Energiemanagementsystems (EnMS). Neben der Schaffung von Strukturen beinhaltet dies zum Beispiel die Etablierung von Kommunikations- und Dokumentationsprozessen sowie die Schulung der Mitarbeitenden. Diese müssen sowohl fachlich wie auch in Sachen Energiebewusstsein Kompetenzen vorweisen.
Check: Im Mittelpunkt der Check-Phase stehen Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung. Den Abschluss dieser Phase bildet die Managementbewertung. Dann wird nachgebessert: Maßnahmen beendet, modifiziert oder fest implementiert.
Act: In der Act-Phase werden schließlich neue Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung und des EnMS beschlossen. Gegebenenfalls müssen auch Korrekturen vorgenommen werden, z.B. an den Energiezielen, den EnPIs, den Ausgangsbasen oder der Energiepolitik.
Zum 02.08.2023 hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Akkreditierung der TÜV NORD CERT GmbH umgestellt. Dies betraf die Anforderungen der ISO 50003:2022 mit folgenden Inhalten:
Mehrere Standorte können als einzelner Standort angesehen werden, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe zueinander befinden, d.h. die Anzahl des EnMS-wirksamen Personals, die Energiearten, der Energieverbrauch und die Anzahl an SEUs werden zusammengefasst.




Anders als bei der BECV-Beihilfe wird die Anfang des Jahres 2026 geänderte Beihilfeleitlinie (C/2026/196) der Europäischen Union in eine neue nationale Förderrichtlinie - die SPK-Billigkeitsrichtlinie - überführt werden (vorrausichtlich zum 30.6.2026). Die DEHSt führt parallel dazu das bestehende Verfahren für das Abrechnungsjahr weiter und informiert über Newsletter, Leitfäden und Webinare zu den aktuellen und geplanten Änderungen. Die materielle Ausschlussfrist für SPK-Beihilfeanträge im Antragsjahr 2026 wurde auf den 17.8.2026 festgelegt.
Neben der Erweiterung der beihilfeberechtigten Sektoren wird für die bisher beihilfefähigen Sektoren die maximale Beihilfehöhe auf 80% angehoben und die CO2-Emissionsfaktoren für die Stromerzeugung aktualisiert, was rechnerisch zu höheren möglichen Beihilfen führen kann. Eine weitere Neuerung betrifft die sogenannte Industrieparkregelung.
Für das laufende Antragsjahr 2026 (Abrechnungsjahr 2025) haben sich wichtige Veränderungen ergeben:
• Unternehmen, die in den bisher beihilfeberechtigten Sektoren tätig sind, müssen mindestens 80% der erhaltenen Carbon Leakage Beihilfe in entsprechende Klima- oder Effizienzmaßnahmen investieren
• Die EU Kommission hat am Anfang des Jahres die Beihilfeleitlinie ergänzt und unter anderem 22 neue Sektoren/Teilsektoren als beihilfeberechtigt aufgelistet (C/2026/196).
• Die beihilferechtliche Genehmigung der nationalen Umsetzung durch die Europäische Kommission (SA.122480 (2026/N)) liegt seit dem 28.05.2026 vor.
• Die Bekanntmachung der Genehmigung der nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren sowie des Besonderen Einstufungsverfahrens gemäß BECV erfolgte am 12.6.2026 im elektronischen Bundesanzeiger. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung ist die nachträgliche Anerkennung beihilfefähiger Sektoren und Teilsektoren wirksam, ebenso wie die Anpassung des Kompensationsgrads bereits anerkannter Teilsektoren im Rahmen des Besonderen Einstufungsverfahrens.
• Für alle Anträge mit Bezug auf diese geänderten Beihilfetatbestände gilt: Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger gilt die dreimonatige Periode für eine fristgerechte Einreichung ihrer Anträge auf Kompensation gemäß der BECV beim Umweltbundesamt. Der Stichtag dafür ist somit der 14.9.2026
• Für weiteren Detailinformationen verweisen wir auf die Homepage der DEHSt, den DHESt-Newsletter und die dazu angekündigten Webinare.
Ihr Unternehmen möchte einen Antrag im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung auf Begrenzung der Stromumlagen gemäß dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) oder auf Beihilfe gemäß BECV-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) bzw. SPK-Förderrichtlinie (SPK) stellen?
Für alle diese Anliegen müssen sogenannte ökologische Gegenleistungen (öGl) nachgewiesen werden, die vor der materiellen Ausschlussfrist (in der Regel der 30.6. des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird) in jährlich aktualisierten Dokumenten von der jeweils zuständigen Stelle veröffentlicht werden (Deutsche Emissionshandelsstelle, BAFA). Dafür benötigen Sie die Prüfung durch zugelassene Prüfstellen, wie z.B. der TÜV NORD CERT GmbH.
Wenn ja, freuen wir uns, Ihnen unser ergänzendes Angebot im Rahmen Ihrer bestehenden Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001:2018 bzw. EMAS zuzusenden. Als Ihr vertrauenswürdiger Partner in den Bereichen Prüfung, Inspektion und Zertifizierung ist es unser Ziel, Ihnen stets die höchste Qualität und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen zu bieten.
Unser aktuelles Ergänzungsangebot umfasst die Überprüfung und Bestätigung spezifischer Anforderungen gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Diese Zusatzleistungen können entweder im Rahmen des regulären Audits vor Ort oder als separate Remote-Prüfung (Desk Review) erbracht werden. Die vertraglichen Vereinbarungen Ihrer bestehenden Zertifizierung und Überwachung gemäß ISO 50001:2018 bzw. EMAS gelten auch für dieses ergänzende Angebot.
Bitte füllen Sie das beigefügte Bestellformular vollständig aus. Tragen Sie unter Nr. 1 und Nr. 2 Ihre Unternehmensangaben ein und kreuzen Sie unter Nr. 3 a) – 3 d) den jeweiligen Umsetzungsumfang der Gegenleistungen an. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an uns zurück.
Ein integriertes Managementsystem (IMS) vereint verschiedene Managementsysteme eines Unternehmens, wie Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement, in einer einheitlichen Struktur. Dies fördert eine einheitliche Arbeitsweise, steigert Effizienz und Transparenz und bietet zahlreiche Vorteile:
Höhere Mitarbeitermotivation: Transparenz und klare Ziele fördern Akzeptanz und Identifikation.
Ein IMS verbessert die Effizienz, senkt Kosten, erhöht Transparenz und Zusammenarbeit, und erleichtert die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Voraussetzung für den Erfolg ist eine sorgfältige Planung und Umsetzung, wobei die High Level Structure (HLS) als zentrale Basis dient, um die Integration der verschiedenen Normen zu erleichtern.

In einer gemeinsamen Erklärung im Februar 2024 haben das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) die Ergänzungen in verschiedenen Managementsystemnormen erläutert. Darin wird betont, wie bedeutsam die Berücksichtigung des Klimawandels in den verschiedenen Managementsystemen ist.
Betroffen sind die Abschnitte 4.1 und 4.2 der jeweiligen Norm. Durch die Ergänzungen soll sichergestellt werden, dass Fragen des Klimawandels von den Organisationen im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Managementsysteme zusätzlich zu allen anderen Aspekten berücksichtigt werden.
Bei der ISO 50001 handelt es sich um eine international gültige Norm, welche die Anforderungen an ein Energiemanagementsystem einer Organisation oder eines Unternehmens festlegt. In Erweiterung zu bestehenden Managementsystemen (wie z.B. eine ISO 9001) oder aber auch als erstes oder einziges im Unternehmen einzuführendes Managementsystem, soll die Einführung von erforderlichen Managementstrukturen, die Erfassung von energiebezogenen Daten und deren Verarbeitung in Umsetzung- und Handlungsplänen, einen effizienteren Umgang mit Energie sicherstellen und somit eine fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung ermöglichen.
Für bestimmte Unternehmen erfordert die Umsetzung von Rechtspflichten die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagementsystems oder alternativ die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS. Davon nicht betroffene Unternehmen haben Alternativen, wie z.B. die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder die Teilnahme in sogenannten Klimanetzwerken oder auch eine stufenweise Einführung nach ISO 50005, bzw. keine derartigen Pflichten. In der Regel sind Kennwerte wie der Jahresenergiebedarf, die Anzahl der Mitarbeitenden oder auch die Bilanzsumme die relevanten Indikatoren für die Wahl der Lösungswege zur Erfüllung der Verpflichtungen aus aktuellen Gesetzen und Verordnungen in dem Bereich Energie.
Die Europäische Union und die Bundesregierung haben zur Entlastung von Unternehmen, die energiekostenintensiv und von zunehmenden indirekten Kosten für die CO2-Zertifikate betroffen sind, sowie in bestimmten Wirtschaftszweigen tätig sind, Beihilfen und Umlagebeschränkungen eingeführt. Für die Beantragung und als Voraussetzung für einen positiven Bescheid ist z.B. ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ein entscheidender Baustein.
Wie bereits bei der ISO 9001 und ISO 14001 wurde auch bei der ISO 50001 die sogenannte High Level Structure (HLS) eingeführt. Diese sorgt für einheitliche Bezeichnung und Nummerierung der Normkapitel sowie einheitliche Begriffsbestimmungen.
Die Organisation muss interne und externe Einflüsse bestimmen, die im Hinblick auf das Energiemanagementsystem relevant sind und sich positiv oder negativ auf die Organisation auswirken können.
Die Organisation muss künftig die für ihr Energiemanagementsystem relevanten interessierten Parteien sowie deren Erfordernisse und Erwartungen bestimmen und festlegen.
Unternehmen müssen sich mit bestehenden und potenziellen Chancen und Risiken in Bezug auf ihr Energiemanagementsystem auseinandersetzen und ihre Aktivitäten entsprechend planen.
Die DIN EN ISO 50001 betont stärker als bisher die Verantwortung der Leitung beim Aufbau und Betrieb des Energiemanagementsystems.
Im Zusammenhang mit der Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung sind die Anforderungen hinsichtlich der Methodik gestiegen.
Gemäß §§ 8 ff. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG gehören, verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchzuführen. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem gem. ISO 50001 betreiben oder eine EMAS III-Validierung nachweisen können, sind von dieser Pflicht freigestellt.
Betroffen sind alle sog. „Nicht-KMU“:
- Unternehmen mit ≥ 250 Beschäftigten oder
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von > 50 Mio. € und
- Unternehmen mit einer Jahresbilanzsumme > 43 Mio. €
Hierbei ist zu beachten, dass bei der Einstufung als KMU oder Nicht-KMU auch verbundene Unternehmen zu berücksichtigen sind. Ausführlichere Informationen zur KMU-Definition finden Sie im Leitfaden der Europäischen Kommission.
Wie auf Grundlage eines Energieaudits ein Energiemanagementsystem aufgebaut und wie Effizienzpotenziale erkannt und bewertet werden können, finden Sie im Leitfaden "Energiemanagementsysteme in der Praxis" des Umweltbundesamtes.
TÜV NORD CERT ist ein international anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen. Unsere Sachverständigen und Auditoren verfügen über fundiertes Wissen und haben grundsätzlich eine Festanstellung bei TÜV NORD. Hierdurch sind Unabhängigkeit und Neutralität sowie Kontinuität bei der Betreuung unserer Kunden gewährleistet. Der Vorteil für Sie liegt auf der Hand: Unsere Auditoren begleiten und unterstützen die Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Ihnen ein objektives Feedback.