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Jetzt Angebot anfordernDer § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Unterweisung seiner Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Unterweisungen sind grundsätzlich arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen durchzuführen. Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen (laut DGUV Vorschrift 1 mind. einmal jährlich) und bei
vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung hat der Entleiher die Mitarbeitenden, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, zu unterweisen.
Im Auftrag vieler Unternehmen unterweist MEDITÜV seit vielen Jahren – während der Arbeitszeit, orientiert an den spezifischen betrieblichen Anforderungen und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben – zu:
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