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Energieeffizienz

Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen

Lüftungs- und Klimaanlagen sicher betreiben

Klima- und Lüftungsanlagen mit Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind energetisch zu inspizieren. Diese Betreiberpflicht regelt der § 74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Durchführung der notwendigen energetischen Inspektion ist von fachkundigen Personen auszuführen.

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Lüftungs- und Klimaanlagen sicher betreiben

§ 74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Klima- und Lüftungsanlagen mit Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt sind energetisch zu inspizieren. Diese Betreiberpflicht regelt der § 74 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Durchführung der notwendigen energetischen Inspektion ist von fachkundigen Personen auszuführen.

Verpflichtender Zeitpunkt der Inspektion:

  • erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme
  • Anlagen die vor dem 1.Oktober 2018 bereits älter als zehn Jahre waren und noch keiner Inspektion unterzogen wurden spätestens bis 31.Dezember 2022

Ausnahmen von der Inspektionspflicht gemäß GEG § 74 Abs. 3

Gemäß GEG § 74 Abs. (3) können Anlagen von der Inspektionspflicht ausgenommen werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Ein System für die Gebäudeautomation und Gebäuderegelung ist vorhanden.
  • Es besteht eine kontinuierliche und protokollierte Überwachung des Energieverbrauchs des Gebäudes mit der Möglichkeit den Verbrauch zu analysieren und falls erforderlich anzupassen.
  • Das System bietet die Möglichkeit ein Benchmark für die Energieeffizienz des Gebäudes aufzustellen und es ist eine automatische Störmeldung bei Effizienzverlusten der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme vorhanden.
  • Kommunikation zwischen den vorhandenen, miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systemen und anderen gebäudetechnischen Anwendungen.
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Hier können Sie ein Angebot für die Inspektion Ihrer Klimaanlagen anfordern. Wir kümmern uns umgehend um Ihre Anliegen.

Betreiberpflicht gemäß § 74 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Energetische Inspektion

Sinn und Zweck der Inspektion von Klimaanlagen ist zu überprüfen, ob die jeweilige Klimatisierung im Gebäude energieeffizient abläuft. Dabei geht es auch um die Feststellung ob es zwischenzeitlich Nutzungsänderungen der von der Klimaanlage versorgten Räume gegeben. Änderungen könnten sich auf den aktuellen Kühlbedarf des Gebäudes auswirken. Unsere Energieeffizienzexperten prüfen die Komponenten einer Anlage, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen und inwieweit die Anlage dem aktuellen Stand der Technik entspricht.  Für einen energieeffizienten Betrieb der Klimaanlage hat die Funktion der Regelung einen entscheidenden Beitrag. Somit werden diese Regelungsparameter - Sollwerte Luftmengen, Temperatur, Raumluftfeuchte und Betriebszeit – in Zuge der Inspektion erfasst und bewertet.

Für Betreiber eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 ist die Durchführung der Energetischen Inspektion ein Baustein zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen.

Inspektionsbericht gemäß § 78 Gebäudeenergiegesetz (GEG) - Energetische Inspektion

Ergebnisse der Inspektion werden von unseren Energieeffizienzexperten in einem Inspektionsbericht schriftlich zusammengefasst. Darin enthalten sind weiterführende fachliche Hinweise für Maßnahmen die zu einer Verbesserung der energetischen Qualität der Lüftungs- und Klimaanlage beitragen können.

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Energie effizient eingesetzt

Nachhaltiges Energiesparen spielt auch für Unternehmen eine zentrale Rolle. Eine hohe Energieeffizienz bedeutet nicht nur aktiven Beitrag zum Klimaschutz, sondern steigert zugleich die Wettbewerbsfähigkeit durch langfristig reduzierte Energiekosten.

Wir unterstützen Sie dabei, die Effizienzpotenziale in Ihrem Unternehmen zu erkennen und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen – bis hin zur Klimaneutralstellung von Unternehmen, Produkten oder Services. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die positive Außenwirkung: Eine verantwortungsvolle Energiepolitik stärkt das öffentliche Image Ihres Unternehmens.

Ob Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energieberatung im Mittelstand, Einführung und Betreuung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder der Nachweis des Corporate Carbon Footprints – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Anforderungen.

Im Austausch mit Ihnen klären wir Ziele und strategische Prioritäten, um den effizientesten Weg zur Zielerreichung festzulegen. Selbstverständlich stellen wir mit Prüfungen und Gutachten sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben und Nachweispflichten ohne Aufwand erfüllen können.

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