Energieeffizienz
Potenziale für Energieeinsparungen erkennen und Kosten senken
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Energieberatung und für “Nicht-KMU" verpflichtend. Aber auch als kleineres Unternehmen profitieren Sie von einem Energieaudit.
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Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Analyse der Energieverbräuche eines Unternehmens. Ziel ist es, Transparenz über den Energieeinsatz zu schaffen, Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch, Energiekosten und CO₂-Emissionen aufzuzeigen.
Im Rahmen des Audits werden alle wesentlichen Energieverbraucher eines Unternehmens betrachtet. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, technische Anlagen, Produktionsprozesse, Heizungs-, Lüftungs- und Klimasysteme sowie weitere Querschnittstechnologien. Die Analyse basiert auf Verbrauchsdaten, Betriebsinformationen und einer Vor-Ort-Begehung.
Die Ergebnisse werden in einem Auditbericht dokumentiert. Dieser enthält eine Bewertung der aktuellen Energiesituation sowie einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten.
Für viele Unternehmen ist das Energieaudit nicht nur eine Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch ein wichtiges Instrument, um Einsparpotenziale aufzudecken und die wirtschaftliche sowie nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen. Darüber hinaus kann es als Grundlage für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 dienen.
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Energieberatung und für “Nicht-KMU" verpflichtend. Aber auch als kleineres Unternehmen profitieren Sie von einem Energieaudit: Sie erhalten einen detaillierten Überblick über Ihre Energieverbräuche und Einsparpotenziale sowie einen Maßnahmenplan, mit dem Sie langfristig die Energieeffizienz erhöhen und Kosten sparen.
Ein weiterer Vorteil: Die im Rahmen des Energieaudits durchgeführten Schritte sind mit den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 kompatibel. Dadurch bildet das Audit eine wertvolle Grundlage für die spätere Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems. Unsere Experten achten bei der Durchführung des Energieaudits darauf, dass alle durchgeführten Schritte kompatibel zur DIN EN ISO 50001 sind.
Die Qualität eines Energieaudits hängt maßgeblich von der Transparenz der energierelevanten Prozesse und Abläufe im Unternehmen ab. Um eine fundierte Analyse zu ermöglichen und Zeitdruck zu vermeiden, empfiehlt sich ein Vorlauf von etwa einem Jahr.
Mit einer frühzeitigen Vorbereitung erhalten Sie nicht nur einen Auditbericht zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern schaffen die Grundlage, um den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus den identifizierten Optimierungspotenzialen zu ziehen.
Die im Rahmen eines Energieaudits ermittelten Einsparpotenziale sind von Branche, Gebäudenutzung und technischen Anlagen abhängig. In der Praxis zeigen sich jedoch häufig Optimierungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:
Oft lassen sich bereits durch organisatorische Maßnahmen und Anpassungen bestehender Steuerungs- und Regelungskonzepte spürbare Energieeinsparungen erzielen, ohne dass größere Investitionen erforderlich sind.
Aktuell gilt: Für größere Unternehmen (Nicht-KMU) mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 Kilowattstunden im Jahr schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Durchführung eines Energieaudits vor. Diese Auditpflicht kann auch durch ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt werden (für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh/a verpflichtend).
Wichtig: Betroffene Unternehmen müssen ein Energieaudit innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des letzten Energieaudits oder nach dem letzten Gültigkeitstag eines entsprechenden Managementsystems durchführen. Nach Verlust des KMU-Status gilt eine Frist von 20 Monaten.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 Kilowattstunden im Jahr können für ein freiwilliges Energieaudit die “Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” beantragen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind ein Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto übersteigen, sowie maximal 600 Euro bei geringeren Energiekosten. Bitte beachten Sie die De-Minimis-Anforderungen.
Ihre Energiekosten betragen mehr als 10.000 Euro pro Jahr und unsere Expert:innen kalkulieren einen Aufwand von 6.000 Euro für die Durchführung eine Energieaudits nach DIN EN 16247-1. In diesem Fall beträgt Ihr Eigenanteil lediglich 3.000 Euro. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA.
Sie planen die Durchführung eines Energieaudits und wünschen sich ein Angebot für eine Beratung. Nutzen Sie das Kontaktformular, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen – wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Nachhaltig Energie zu sparen ist auch für Unternehmen sehr wichtig. Energieeffizienz bedeutet einerseits aktiven Klimaschutz, andererseits eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten.
Wir helfen Ihnen die Energieeinsparpotenziale Ihres Unternehmens zu identifizieren und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen − bis hin zur Klimaneutralstellung von Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen. Ein weiteres entscheidendes Argument sich mit dem Thema Energieeffizienz auseinander zu setzen, ist eine positive Wahrnehmung Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit durch eine nachhaltige Energiepolitik. Ob Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energieberatung im Mittelstand, Einführung und Betreuung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder Nachweis des Corporate Carbon Footprints – wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung für Ihr Unternehmen.
Nutzen Sie das Einsparpotenzial Ihrer Klima- und Lüftungsanlagen. Die energetische Inspektion von TÜV NORD hilft Ihnen, die Energieeffizienz zu verbessern, Betriebskosten zu senken und gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Wir besprechen Ihre Ziele und Ihre strategische Ausrichtung und stellen so den effizientesten Weg zur Zielerreichung sicher. Wir unterstützen Sie auch mit zusätzlichen Prüfungen und Gutachten, die gesetzlichen Anforderungen und Nachweispflichten erfüllen.
Die Dauer eines Energieaudits hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit der erforderlichen Daten ab. Wir empfehlen, für die Planung und Durchführung eines Energieaudits einen Vorlauf von etwa einem Jahr einzuplanen. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für die Datenerfassung, Terminabstimmungen und die Analyse der relevanten Informationen.
Liegen alle erforderlichen Daten vollständig und zeitnah vor, kann ein Energieaudit jedoch auch innerhalb weniger Wochen durchgeführt und abgeschlossen werden. Die tatsächliche Dauer hängt dabei insbesondere von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Standorte sowie von der Verfügbarkeit und Qualität der benötigten Daten ab.
Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, ob es sich um ein Erstaudit, ein freiwilliges Energieaudit oder ein Wiederholungsaudit nach EDL-G handelt.
Angebotserstellung eines Erstaudit oder freiwilliges Energieaudit
Für ein Erst- oder freiwilliges Energieaudit empfehlen wir zunächst eine kurze telefonische Abstimmung, um den Umfang und die Rahmenbedingungen gemeinsam festzulegen.
Angebotserstellung eines Wiederholungsaudit nach EDL-G
Zusätzliche Angaben bei wesentlichen Änderungen oder für ein Erstaudit
Sollten sich seit dem letzten Audit wesentliche Veränderungen ergeben haben oder ein Erstaudit durchgeführt werden, benötigen wir darüber hinaus:
Standortübersicht für Deutschland
Für jeden Standort:
Fuhrpark
Im Verlauf des Audits werden zusätzlich detaillierte Informationen zu den wesentlichen Energieverbrauchern benötigt. Dazu zählen insbesondere:
Je vollständiger die Datenbasis ist, desto präziser können Energieeinsparpotenziale identifiziert und Maßnahmen bewertet werden.
Aufgrund der Änderung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) befinden sich die gesetzlichen Anforderungen an Energieaudits derzeit im Wandel. Aktuell sind grundsätzlich Nicht-KMU (große Unternehmen) zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.
Künftig orientiert sich die Auditpflicht nicht mehr an der Unternehmensgröße, sondern am Energieverbrauch. Entsprechend EED muss es auch in Deutschland eine Verpflichtung für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 10 TJ (2,77 GWh) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre geben.
Demnach werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Energieverbrauch über 2,77 GWh/a neu energieauditpflichtig. Dagegen wird die Energieauditpflicht für Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von weniger als 2,77 GWh/a voraussichtlich entfallen.
Die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht ist derzeit noch Gegenstand der Gesetzgebung.
Für viele Unternehmen stellt bereits die regelkonforme Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauchs ein Problem dar. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit überarbeitet. Grundsätzlich gilt jedoch: Unternehmen, die die gesetzlichen Kriterien für die Energieauditpflicht erfüllen, müssen das Energieaudit in den vorgegebenen Intervallen durchführen.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen von der aktuellen oder künftigen Regelung betroffen ist.
Die Kosten für ein Energieaudit lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:
Nach einem ersten Gespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ein Energieaudit ist eine strukturierte Energieanalyse und -beratung. Es unterscheidet sich deutlich von einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001.
Energieaudit:
DIN EN ISO 50001:
Vereinfacht gesagt entspricht das Energieaudit weitgehend dem technischen Teil der energetischen Bewertung innerhalb eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001.
Ja. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh können derzeit für ein freiwilliges Energieaudit die „Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ des BAFA in Anspruch nehmen.
Wichtig: KMU mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre werden künftig energieauditpflichtig sein. Für diese Unternehmen wird die derzeit bestehende Fördermöglichkeit entfallen.
Mehr Informationen finden Sie hier. Welche Förderung in Ihrem konkreten Fall in Frage kommt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, müssen dieses regelmäßig wiederholen. Nach aktueller Rechtslage ist ein Energieaudit innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des letzten Energieaudits oder nach dem letzten Gültigkeitstag eines entsprechenden Managementsystems durchführen. Nach Verlust des KMU-Status gilt eine Frist von 20 Monaten für die erstmalige Durchführung eines Energieaudits.
Für Unternehmen, die mit der Änderung der gesetzlichen Anforderungen neu energieauditpflichtig werden, wird es eine Übergangsfrist geben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Betroffenheit und der für Sie geltenden Fristen.
Für verpflichtende Energieaudits gilt: Personen, die beabsichtigen, ein Energieaudit durchzuführen, müssen beim BAFA registriert oder in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de für „Energieberatung DIN 16247 (Energieaudit)“ gelistet sein.
Für geförderte Energieaudits gilt: Förderfähig ist ein Energieaudit nur, wenn dieses von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist.
Weiterführende Informationen TÜV NORD Systems