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Energieeffizienz

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Potenziale für Energieeinsparungen erkennen und Kosten senken

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Energieberatung und für “Nicht-KMU" verpflichtend. Aber auch als kleineres Unternehmen profitieren Sie von einem Energieaudit.

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Nahaufnahme von Messgeräten und Ventilen in einer industriellen Anlage. Das Bild zeigt präzise Druckmesser und Steuerventile, die zur Überwachung von Energieflüssen und Systemparametern verwendet werden.

Was ist ein Energieaudit?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine systematische Analyse der Energieverbräuche eines Unternehmens. Ziel ist es, Transparenz über den Energieeinsatz zu schaffen, Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch, Energiekosten und CO₂-Emissionen aufzuzeigen.

Im Rahmen des Audits werden alle wesentlichen Energieverbraucher eines Unternehmens betrachtet. Dazu gehören beispielsweise Gebäude, technische Anlagen, Produktionsprozesse, Heizungs-, Lüftungs- und Klimasysteme sowie weitere Querschnittstechnologien. Die Analyse basiert auf Verbrauchsdaten, Betriebsinformationen und einer Vor-Ort-Begehung.

Die Ergebnisse werden in einem Auditbericht dokumentiert. Dieser enthält eine Bewertung der aktuellen Energiesituation sowie einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten.

Für viele Unternehmen ist das Energieaudit nicht nur eine Möglichkeit, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch ein wichtiges Instrument, um Einsparpotenziale aufzudecken und die wirtschaftliche sowie nachhaltige Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen. Darüber hinaus kann es als Grundlage für die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 dienen.

Ihre Vorteile des Energieaudits nach DIN EN 16247-1

  • Für größere Unternehmen: Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
  • Detaillierter Überblick über Ihre Energieverbräuche und Einsparpotenziale
  • Möglichkeit, die eigene Energieeffizienz zu erhöhen und Kosten zu sparen
  • Gute Grundlage für die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN ISO 50001
Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Energieeinsparpotenziale erkennen und Kosten senken

Transparenz schaffen und Energieeffizienz steigern

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Energieberatung und für “Nicht-KMU" verpflichtend. Aber auch als kleineres Unternehmen profitieren Sie von einem Energieaudit: Sie erhalten einen detaillierten Überblick über Ihre Energieverbräuche und Einsparpotenziale sowie einen Maßnahmenplan, mit dem Sie langfristig die Energieeffizienz erhöhen und Kosten sparen.

Grundlage für ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Ein weiterer Vorteil: Die im Rahmen des Energieaudits durchgeführten Schritte sind mit den Anforderungen der DIN ISO 50001 kompatibel. Dadurch bildet das Audit eine wertvolle Grundlage für die spätere Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems. Die vollständige Kompatibilität beider Verfahren ist jedoch nur bei Durchführung durch den TÜV NORD gewährleistet.

So ziehen Sie den größten Nutzen aus dem Energieaudit

Die Qualität eines Energieaudits hängt maßgeblich von der Transparenz der energierelevanten Prozesse und Abläufe im Unternehmen ab. Um eine fundierte Analyse zu ermöglichen und Zeitdruck zu vermeiden, empfiehlt sich ein Vorlauf von etwa einem Jahr.

Mit einer frühzeitigen Vorbereitung erhalten Sie nicht nur einen Auditbericht zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern schaffen die Grundlage, um den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus den identifizierten Optimierungspotenzialen zu ziehen.

Typische Einsparpotenziale im Unternehmen

Die im Rahmen eines Energieaudits ermittelten Einsparpotenziale sind von Branche, Gebäudenutzung und technischen Anlagen abhängig. In der Praxis zeigen sich jedoch häufig Optimierungsmöglichkeiten in folgenden Bereichen:

  • Beleuchtung: Umrüstung auf energieeffiziente LED-Technik sowie bedarfsgerechte Steuerung.
  • Betriebszeiten: Reduzierung unnötiger Laufzeiten und Anpassung von Zeitprogrammen an die tatsächlichen Nutzungs- und Produktionszeiten.
  • Lüftungs- und Klimaanlagen: Optimierung von Regelung, Steuerung und Betriebszeiten sowie Anpassung der Luftmengen an den tatsächlichen Bedarf.
  • Druckluftsysteme: Beseitigung von Leckagen und Verbesserung der Anlageneffizienz.
  • Heizungsanlagen: Optimierung von Regelung, Hydraulik und Temperaturführung.
  • Produktionsprozesse: Verbesserung der Energieeffizienz von Maschinen und Anlagen.
  • Wärmenutzung: Nutzung von Abwärme und Verbesserung der Wärmerückgewinnung.

Oft lassen sich bereits durch organisatorische Maßnahmen und Anpassungen bestehender Steuerungs- und Regelungskonzepte spürbare Energieeinsparungen erzielen, ohne dass größere Investitionen erforderlich sind.

Für welche Unternehmen ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 verpflichtend?

Für größere Unternehmen (Nicht-KMU) mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 500.000 Kilowattstunden im Jahr schreibt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) die Durchführung eines Energieaudits vor. Diese Auditpflicht kann auch durch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS erfüllt werden (für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 7,5 GWh/a verpflichtend).

Wichtig: Betroffene Unternehmen müssen ein Energieaudit innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des letzten Energieaudits oder nach dem letzten Gültigkeitstag eines entsprechenden Managementsystems durchführen. Nach Verlust des KMU-Status gilt eine Frist von 20 Monaten.

Förderung und Kosten für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Wann erhalten Sie eine Förderung für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Kleine und mittlere Unternehmen sowie größere Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 Kilowattstunden im Jahr können für ein freiwilliges Energieaudit die “Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme” beantragen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind ein Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro, wenn die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro netto übersteigen, sowie maximal 600 Euro bei geringeren Energiekosten. Bitte beachten Sie die De-Minimis-Anforderungen.

Beispielrechnung

Ihre Energiekosten betragen mehr als 10.000 Euro pro Jahr und unsere Expert:innen kalkulieren einen Aufwand von 6.000 Euro für die Durchführung eine Energieaudits nach DIN EN 16247-1. In diesem Fall beträgt Ihr Eigenanteil lediglich 3.000 Euro. Die aktuellen Förderbedingungen finden Sie auf der Website des BAFA.

Zum BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Wie läuft ein Energieaudit ab?

1

Auftaktbesprechung

Zu Beginn findet eine Auftaktbesprechung mit dem Auftraggeber statt. Dabei werden die Ziele, der Umfang der Untersuchung sowie die erforderlichen Daten und Rahmenbedingungen abgestimmt.

2

Datenerfassung durch den Auftraggeber

Im Anschluss stellt der Auftraggeber die relevanten Betriebs-, Verbrauchs- und Anlagendaten zur Verfügung. Diese dienen als Grundlage für die weitere Analyse.

3

Vor-Ort-Begehung und Datenevaluierung

Im Rahmen eines Außeneinsatzes wird der Betrieb besichtigt. Dabei werden die bereitgestellten Daten überprüft und durch vor Ort gewonnene Informationen ergänzt. Zudem werden die wesentlichen Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch und die Energieeffizienz der Anlagen und Prozesse ermittelt.

4

Identifikation von Energieeffizienzpoten

Auf Basis der erhobenen Daten und der Vor-Ort-Analyse werden Einsparpotenziale identifiziert und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt und bewertet.

5

Datenauswertung und Berichtserstellung

Nach Abschluss des Außeneinsatzes erfolgt eine detaillierte Analyse der gesammelten Informationen. Die Ergebnisse, Erkenntnisse und empfohlenen Maßnahmen werden in einem strukturierten Bericht dokumentiert.

6

Abschlussbesprechung

Abschließend werden die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen in einer Abschlussbesprechung vorgestellt, erläutert und gemeinsam mit dem Auftraggeber diskutiert. Dabei werden mögliche weitere Schritte sowie die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen abgestimmt.

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Überblick

Weitere Leistungen für KMU, Industrie und produzierendes Gewerbe

Energie effizient eingesetzt

Nachhaltig Energie zu sparen ist auch für Unternehmen sehr wichtig. Energieeffizienz bedeutet einerseits aktiven Klimaschutz, andererseits eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch eine nachhaltige Reduzierung der Energiekosten. 

Wir helfen Ihnen die Energieeinsparpotenziale Ihres Unternehmens zu identifizieren und begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung energieeffizienter Maßnahmen − bis hin zur Klimaneutralstellung von Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen. Ein weiteres entscheidendes Argument sich mit dem Thema Energieeffizienz auseinander zu setzen, ist eine positive Wahrnehmung Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit durch eine nachhaltige Energiepolitik. Ob Energieaudit nach DIN EN 16247-1, Energieberatung im Mittelstand, Einführung und Betreuung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 oder Nachweis des Corporate Carbon Footprints – wir identifizieren gemeinsam mit Ihnen die richtige Lösung für Ihr Unternehmen. 

Nutzen Sie das Einsparpotenzial Ihrer Klima- und Lüftungsanlagen. Die energetische Inspektion von TÜV NORD hilft Ihnen, die Energieeffizienz zu verbessern, Betriebskosten zu senken und gesetzliche Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.

Wir besprechen Ihre Ziele und Ihre strategische Ausrichtung und stellen so den effizientesten Weg zur Zielerreichung sicher. Wir unterstützen Sie auch mit zusätzlichen Prüfungen und Gutachten, die gesetzlichen Anforderungen und Nachweispflichten erfüllen.

Fragen zum Ablauf eines Energieaudits

Die Dauer eines Energieaudits hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit und Qualität der erforderlichen Daten ab. Wir empfehlen, für die Planung und Durchführung eines Energieaudits einen Vorlauf von etwa einem Jahr einzuplanen. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für die Datenerfassung, Terminabstimmungen und die Analyse der relevanten Informationen.

Liegen alle erforderlichen Daten vollständig und zeitnah vor, kann ein Energieaudit jedoch auch innerhalb weniger Wochen durchgeführt und abgeschlossen werden. Die tatsächliche Dauer hängt dabei insbesondere von der Unternehmensgröße, der Komplexität der Standorte und der Verfügbarkeit der benötigten Daten ab.

Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, ob es sich um ein Erstaudit, ein freiwilliges Energieaudit oder ein Wiederholungsaudit nach EDL-G handelt.

Angebotserstellung eines Erstaudit oder freiwilliges Energieaudit

Für ein Erst- oder freiwilliges Energieaudit empfehlen wir zunächst eine kurze telefonische Abstimmung, um den Umfang und die Rahmenbedingungen gemeinsam festzulegen.

Angebotserstellung eines Wiederholungsaudit nach EDL-G

  • den Bericht des letzten Energieaudits
  • Informationen zu wesentlichen energieverbrauchsrelevanten Änderungen seit dem letzten Audit (z. B. neue Standorte, Anlagenerweiterungen oder veränderte Energieverbräuche)

Zusätzliche Angaben bei wesentlichen Änderungen oder für ein Erstaudit

Sollten sich seit dem letzten Audit wesentliche Veränderungen ergeben haben oder ein Erstaudit durchgeführt werden, benötigen wir darüber hinaus:

Standortübersicht für Deutschland

Für jeden Standort:

  • Adresse und Firmierung
  • Gebäudeflächen nach Nutzung (z. B. Büro, Produktion, Lager)
  • Anzahl der Mitarbeitenden
  • Besondere Einrichtungen oder Anlagen (z. B. Rechenzentrum, Blockheizkraftwerk)
  • Stromverbrauch des letzten verfügbaren Jahres (Netzbezug und Eigenerzeugung)
  • Wärmeverbrauch des letzten verfügbaren 12-Monats-Zeitraums (z. B. Erdgas, Heizöl, Fernwärme)

Fuhrpark

  • Energieverbrauch des Fuhrparks in Deutschland (ohne Dienstwagen mit privater Nutzung)

Im Verlauf des Audits werden zusätzlich detaillierte Informationen zu den wesentlichen Energieverbrauchern benötigt. Dazu zählen insbesondere:

  • Daten zu Gebäuden und Gebäudetechnik
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Druckluftanlagen
  • Produktions- und Prozessanlagen
  • Querschnittstechnologien wie Pumpen, Ventilatoren, Kälteanlagen oder Antriebe
  • Lastgang- und Verbrauchsdaten, soweit verfügbar

Je vollständiger die Datenbasis ist, desto präziser können Energieeinsparpotenziale identifiziert und Maßnahmen bewertet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Energieaudit

Die gesetzlichen Anforderungen an Energieaudits befinden sich derzeit im Wandel. Aktuell sind grundsätzlich Nicht-KMU (große Unternehmen) zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet.

Künftig orientiert sich die Auditpflicht gemäß der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie nicht mehr an der Unternehmensgröße, sondern am Energieverbrauch. Vorgesehen ist eine Verpflichtung für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 10 TJ (2,77 GWh) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.

Die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht ist derzeit noch Gegenstand der Gesetzgebung.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit überarbeitet. Grundsätzlich gilt jedoch: Unternehmen, die die gesetzlichen Kriterien für die Energieauditpflicht erfüllen, müssen das Energieaudit in den vorgegebenen Intervallen durchführen.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Unternehmen von der aktuellen oder künftigen Regelung betroffen ist.

Die Kosten für ein Energieaudit lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen insbesondere von folgenden Faktoren ab:

  • Größe des Unternehmens
  • Anzahl der Standorte
  • Komplexität der Prozesse und Anlagen
  • Umfang des Energieverbrauchs
  • Verfügbarkeit der erforderlichen Daten

Nach einem ersten Gespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ein Energieaudit ist eine strukturierte Energieanalyse und -beratung. Es unterscheidet sich deutlich von einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001.

Energieaudit:

  • Fokus auf die energetische Bewertung des Unternehmens
  • Identifikation von Energieeinsparpotenzialen
  • Keine organisatorischen Anforderungen
  • Keine Pflicht zu internen Audits, Managementbewertungen oder umfangreicher Dokumentation
  • Bei mehreren vergleichbaren Standorten ist eine Stichprobenbetrachtung im Multisite-Verfahren möglich

ISO 50001:

  • Vollständiges Energiemanagementsystem (EnMS)
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
  • Organisatorische Anforderungen und Dokumentationspflichten
  • Regelmäßige interne Audits und Management-Reviews
  • Systematische Bewertung von Chancen, Risiken und rechtlichen Anforderungen

Vereinfacht gesagt entspricht das Energieaudit weitgehend dem technischen Teil der energetischen Bewertung innerhalb eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001.

Ja. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh können für ein freiwilliges Energieaudit die „Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ des BAFA in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen finden Sie hier. Welche Förderung in Ihrem konkreten Fall in Frage kommt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, müssen dieses regelmäßig wiederholen. Nach aktueller Rechtslage ist ein Energieaudit alle vier Jahre durchzuführen.

Da sich die gesetzlichen Anforderungen derzeit ändern, empfiehlt es sich, die individuelle Betroffenheit und die jeweils gültigen Fristen regelmäßig zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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