Wir unterstützen Hersteller von Schiffsausrüstung beim Marktzugang durch strukturierte Materialprüfung und darauf aufbauende Zertifizierung.
Als voneinander unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle führen wir alle erforderlichen Schritte bis zum Zertifikat klar, transparent und regelkonform durch – mit einem Ansprechpartner und ohne unnötige Schnittstellen.


Wir ermöglichen Herstellern den Marktzugang im Schiffbau durch Materialprüfung und marktrelevante Zertifizierung in einem Unternehmen. Unser Fokus liegt auf klar definierten Anforderungen, einem strukturierten Prüfprozess und einer nachvollziehbaren, regelkonformen Zertifizierung. Mit einem zentralen Ansprechpartner reduzieren wir Schnittstellen und Aufwände, ohne die notwendige Unabhängigkeit der Bewertung zu kompromittieren. So schaffen wir verlässliche Grundlagen für eine erfolgreiche Zulassung Ihrer Schiffsausrüstung.
Damit im Notfall auf See (z. B. bei einem Unfall oder einer Havarie) Besatzung und Passagiere sicher gerettet werden können, muss wichtige Schiffsausrüstung zuverlässig funktionieren. Um das sicherzustellen, werden solche Produkte nach internationalen Regeln geprüft und zertifiziert.
Die Zertifizierung besteht meist aus mehreren aufeinander abgestimmten Zertifizierungsschritten, sogenannten Modulen. Zunächst wird für Modul B (EG-Baumusterprüfbescheinigung) ein Baumuster des Produkts geprüft. Dabei wird untersucht, ob das Produkt im Notfall die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt und für den Einsatz an Bord geeignet ist.
Damit auch alle später hergestellten Produkte genauso sicher sind wie das geprüfte Baumuster, sind weitere Module erforderlich. Dies kann entweder über Modul D oder Modul E erfolgen:
Welche technischen Anforderungen genau gelten und welche Kombinationen dieser Module zulässig sind, ist verbindlich in einer entsprechenden Durchführungsverordnung festgelegt.
Die Schiffsausrüstungsrichtlinie (offiziell: Richtlinie 2014/90/EU) ist ein europäisches Gesetz, das die Anforderungen an Schiffsausrüstung regelt, die auf EU-Schiffen verwendet wird. Sie wird oft auch als „Marine Equipment Directive“ (MED) bezeichnet.
Die Schiffsausrüstungsrichtlinie soll sicherstellen, dass Schiffsausrüstung wie Rettungsmittel, Navigationsgeräte, Brandschutzausrüstung und andere sicherheitsrelevante Produkte auf EU-Schiffen einheitlich hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Gleichzeitig erleichtert sie den freien Warenverkehr innerhalb der EU, indem sie die Anforderungen harmonisiert.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1533 enthält detaillierte Vorschriften für die Anwendung der Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung. Sie legt fest:
Die Declaration of Conformity (Konformitätserklärung) ist ein Dokument, das der Hersteller von Schiffsausrüstung gemäß der Richtlinie 2014/90/EU ausstellen muss. Damit bestätigt er, dass die Ausrüstung alle Anforderungen der Richtlinie und der entsprechenden Durchführungsverordnung (z. B. 2025/1533) erfüllt.
Die Zertifizierstelle der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG verpflichtet sich zu höchster Unparteilichkeit in allen Zertifizierungstätigkeiten. Unsere qualifizierten, geschulten und sensibilisierten Mitarbeitenden prüfen potenzielle Interessenkonflikte nach den Anforderungen der ISO 17021 und ISO 17065 anhand eines klar definierten Prozesses. Dieser Prozess steht im Einklang mit unserer Grundsatzerklärung und dem Verhaltenskodex des Unternehmens.
Sie finden die passende Gegenstandsnummer in der aktuell gültigen Durchführungsverordnung.
Sobald Sie für Ihr Produkt die entsprechende Gegenstandsnummer gemäß der aktuell gültigen Durchführungsverordnung festgelegt haben, finden Sie in der entsprechenden dritten Spalte die relevanten Prüfnormen.
Was sind die Voraussetzungen, um mein Produkt mit dem Steuerrad zu kennzeichnen?
Die Wahl der Verfahren für die Konformitätsbewertung ist in der Schiffsausrüstungsrichtlinie festgelegt. In Verbindung mit der EG-Baumusterprüfbescheinigung ist eine der folgenden Prüfungen erforderlich:
Sofern die Schiffsausrüstung in Einzelanfertigung oder in kleinen Mengen und nicht in Serie oder in Massenfertigung hergestellt wird, kann das Konformitätsbewertungsverfahren in einer EG-Einzelprüfung bestehen (Modul G).
Eine "Approved Recommendation" ist eine Ergänzung zur bestehenden Norm auf europäischer Ebene, die für die benannte Stelle verbindlich ist.
