Als Betreiber einer Aufzugsanlage tragen Sie täglich Verantwortung. Damit Sie diese zuverlässig erfüllen können, unterstützt Sie TÜV NORD mit umfassenden, unabhängigen Prüfleistungen und moderner Technik.
Sie haben bereits einen Vertrag mit uns geschlossen oder überlegen diesen zu unterzeichnen, haben aber noch Fragen? Hier finden sie die häufigsten Fragen und Antworten.

Unsere Experten sorgen dafür, dass die wiederkehrenden Prüfungen Ihrer Anlagen reibungslos und rechtssicher erfolgen. Mit dem innovativen ASIS neo System ist dies besonders komfortabel möglich, ganz ohne den Einsatz schwerer Prüfgewichte.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das gilt auch für die Aufzugsanlage. Wir unterstützen Sie mit einer Gefahrenanalyse bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung - schnell und einfach.
Sie möchten die Gefahrenanalyse zusätzlich in den Vertrag einbinden? Setzen Sie Ihr Kreuz im Vertrag im Abschnitt Konditionen.
Als Betreiber eines Fahrstuhles bzw. einer Aufzugsanlage müssen Sie die Gefahren durch Cyberbedrohungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachten. Auf Ihrem Prüfbericht haben Sie möglicherweise einen Mangel zu Cybersicherheit gefunden: "Eine Dokumentation zur Behandlung von Cyberbedrohungen wurde nicht vorgelegt"
TÜV NORD unterstützt Sie als herstellerunabhängiger Partner: Wir stellen Ihnen eine Bewertungsmatrix der Cybersicherheit an Aufzugsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Mit Hilfe der Bewertungsmatrix sind Sie in der Lage, eine individuelle Bewertung der Cybersicherheit zugeschnitten auf Ihre Aufzugsanlage - eigenständig und in kürzester Zeit - zu erstellen. Einfach ausfüllen und vor Ort ablegen! Damit kommen sie Ihrer Betreiberverantwortung nach.
Sollten Sie darüber hinaus Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Ihres Aufzuges benötigen, bieten wir Ihnen die Gefahrenanalyse an.
Mit dem TÜV NORD Kundenportal behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihren gesamten Anlagenbestand inklusive Prüfstatus, Prüffälligkeiten, Termine, Prüfberichte, Bescheinigungen und Rechnungsunterlagen. Alles ist zentral gebündelt, übersichtlich aufbereitet und jederzeit über Notebook oder Smartphone abrufbar. Leistungsstarke Sortier-, Filter- und Exportfunktionen erleichtern die tägliche Arbeit und sorgen dafür, dass Sie wichtige Dokumente schnell finden und effizient weiterverarbeiten können. Damit wird Ihr Anlagenmanagement deutlich transparenter, schneller und komfortabler.
Damit wir Ihr Anliegen schnell und korrekt bearbeiten können, benötigen wir bei jeder direkten Kontaktaufnahme einige Angaben. Bitte halten Sie Ihre Vertragsnummer, Ihre Kundennummer sowie die Postleitzahl des Anlagenstandorts bereit. Diese Informationen ermöglichen uns eine eindeutige Zuordnung Ihrer Anfrage und helfen dabei, Ihnen ohne Umwege die passende Unterstützung zu bieten.
Der TÜV NORD Gebäudetechnikdialog vermittelt aktuelles Fachwissen kompakt und praxisnah. Die etablierte Veranstaltungsreihe bietet Ihnen Einblicke in neueste Trends, gesetzliche Anforderungen und Fragestellungen der Gebäudetechnik. Erfahrene Referentinnen und Referenten teilen fundiertes Know-how. Eine ideale Plattform, um Impulse mitzunehmen und Fragen zu klären.
Wir freuen uns darauf, Sie als zuverlässiger Partner zu unterstützen!
Standardmäßig ist die wiederkehrende Aufzugsprüfung inkl. ASIS sowie die Zwischenprüfung in Ihrem Vertrag enthalten. Die Leistungen sind individuell z.B. durch eine Gefahrenanalyse erweiterbar.
Neue Anlagen können wir jederzeit in Ihren Vertrag integrieren. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf.
Ihre Kundenummer finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Vertrages und auf allen weiteren TÜV NORD Dokumenten.
Ihren Ansprechpartner finden Sie auf allen TÜV NORD Dokumenten.
Unsere AGB finden sie hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen der TÜV NORD GROUP | TÜV NORD GROUP
Das Anlagenkataster (AnKa) dient dem Informationsaustausch zwischen den zugelassenen Überwachungsstellen, z. B. TÜV NORD, für überwachungsbedürftige Anlagen und den Aufsichtsbehörden der Länder. Die zugelassenen Überwachungsstellen übertragen die Durchführung der Prüfungen in das AnKa. Die zuständigen Verwaltungsbehörden können anhand entsprechender Auswertungen im AnKa erkennen, bei welchen Anlagen Prüfintervalle überschritten wurden.
TÜV NORD führt Hauptprüfungen grundsätzlich mit Wartungspersonal durch, da nur so eine sachgerechte Prüfung möglich ist. Durch das anlagenspezifische Fachwissen des Wartungspersonals ergeben sich Vorteile bei der direkten Beseitigung von Störungen und bei der umgehenden Behebung von Mängeln.
Gemäß § 10 BetrSichV sind Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und sie in einem sicheren Zustand erhalten werden.
Notwendige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind unverzüglich auszuführen und die dabei erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Bei der Prüfung Ihrer Aufzugsanlage wurde mindestens ein sicherheitserheblicher Mangel festgestellt. In diesem Fall ist nach Behebung der Mängel eine Nachprüfung mit/ohne Wartungsfirma bis spätestens zum Fristablauf erforderlich. Gehen Sie in 4 Schritten vor: