HU & AU
Mit der Hauptuntersuchung (HU) sorgen Sie dafür, dass Ihr Auto, Motorrad oder Camper sicher, vorschriftsgemäß und verkehrstauglich bleibt. Ob die Erstvorführung nach drei Jahren bei Neuwagen oder die regelmäßige HU alle zwei Jahre: Wir informieren Sie verständlich über Fristen, Plakettenfarben, typische Mängel, notwendige Unterlagen sowie die Nachprüfung.
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Zur Hauptuntersuchung (HU) müssen Autos und Motorräder von Privatpersonen in der Regel alle zwei Jahre. Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren „zum TÜV“. Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine “TÜV-Plakette” nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Lassen Sie es nicht zur HU-Überziehung kommen - vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Kfz-Hauptuntersuchung, zur Abgasuntersuchung (AU) sowie zu HU AU Kosten wissen müssen. Mit unserer Hauptuntersuchung-Checkliste können Sie Ihr Fahrzeug optimal auf die HU vorbereiten.

Wann Ihr Kraftfahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an der runden “TÜV-Plakette” auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung (AU) ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 01. Juli 1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 01. Januar 1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 01. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.


Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.
Unsere unabhängigen Prüferinnen und Prüfer begutachten u. a.:

Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.
💡Unser Tipp: Mit unserer TÜV NORD HU-Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.
Ein Blick auf die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt, wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Mit unserem kostenlosen Erinnerungsservice behalten Sie Ihren Termin sicher im Blick. Einfach das Formular ausfüllen und rechtzeitig erinnert werden.
Der Preis für die Hauptuntersuchung variiert je nach Bundesland und Fahrzeugprüfung. Auf unserer Seite Preise und Gebühren finden Sie die aktuell gültigen Preise für Sie als Privatkunde.
Für Sie als Autohaus und Werkstatt-Partner finden Sie die aktuelle Preisübersicht unter Preise und Gebühren Geschäftskunden.
Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“
Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Durch die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die HU vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz unserer Prüforganisation von TÜV NORD Mobilität. Unsere erfahrenen und versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand.
Ja. Elektro- und Hybridfahrzeuge durchlaufen grundsätzlich die gleiche HU wie Verbrenner, jedoch mit zusätzlichen Prüfpunkten, insbesondere am Hochvoltsystem. Unsere Sachverständigen sind speziell geschult, um die elektrische Sicherheit Ihres Fahrzeugs zu bewerten.
Da E-Autos weniger verschleißanfällige Komponenten besitzen, treten häufig weniger klassische HU-Mängel auf.
Mehr zu den Besonderheiten der HU für Elektrofahrzeuge finden Sie auf unserer Seite zur Hauptuntersuchung für Elektroautos.
Bei Wohnmobilen und Campern gelten besondere Anforderungen, u. a.:
Alle Details zur Hauptuntersuchung für Wohnmobil und Wohnwagen, wie Ablauf, Vorbereitung und wichtige Prüfpunkte, finden Sie auf unserer Informationsseite zur Hauptuntersuchung für Wohnmobile und Wohnwagen.
Die Hauptuntersuchung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Bei zusätzlichen Prüfungen - wie z. B. der Abgasuntersuchung - kann sich die Dauer leicht verlängern. Planen Sie insgesamt ca. 30-45 Minuten ein.
Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.
Ihr Prüfbericht digital – jederzeit abrufbar, sicher gespeichert.
Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.
Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung.
Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.
Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das HU Überziehen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zusätzlich kann eine verspätete HU die Kosten erhöhen, da bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten zwingend eine erweiterte Untersuchung durchgeführt werden muss (+20 % Gebühren).
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung hängt gesetzlich von der Fahrzeugart, dem Alter und dem individuellen Zulassungsdatum ab. In Deutschland sind die Intervalle klar geregelt, damit Fahrzeuge dauerhaft verkehrssicher und umweltgerecht bleiben.
Grundsätzlich gilt:
Der genaue Termin Ihrer nächsten HU steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Dies gilt unabhängig von der Dauer, für die das Fahrzeug jährlich zugelassen ist.
Das Fahrzeug muss in dem Monat zur HU vorgeführt werden, in dem es wieder zugelassen wird. Wenn das Fahrzeug z. B. von April bis September zugelassen ist, muss die Hauptuntersuchung im April erfolgen. Weitere Informationen zum Thema Saisonkennzeichen und wie Sie auch bei der Versicherung sparen können, finden Sie hier.
Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Das gilt für
Die deutsche Hauptuntersuchung (HU) wird in der Regel im Ausland nicht anerkannt. Wenn ein Fahrzeug im Ausland genutzt werden soll, muss sichergestellt werden, dass die dortigen gesetzlichen Anforderungen an die Fahrzeugprüfung erfüllt sind.
Oftmals ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Ausland einer dort gültigen Fahrzeugprüfung unterzogen wird, um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen. Es ist ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes zu informieren, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den dortigen Vorschriften entspricht.
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
Mit einer kurzen Selbstprüfung können Sie viele häufige Mängel vermeiden. Kontrollieren Sie vor Ihrem TÜV NORD-Termin unter anderem:
• Funktion aller Leuchten (vorn, hinten, Blinker, Bremslicht)
• Reifenprofil und Reifendruck
• Flüssigkeitsstände (Öl, Wischwasser, Kühlmittel)
• Saubere, unbeschädigte Scheiben & Spiegel
• Vollständige Sicherheitsausrüstung (Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste)
• Funktion von Hupe, Scheibenwischern und Gurten
Mit unserer Checkliste zur Hauptuntersuchung können Sie Ihr Fahrzeug optimal vorbereiten.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Näheres zum Ablauf der Abgasuntersuchung finden Sie hier.
Haben Sie das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung verloren oder ist es unbrauchbar geworden, können Sie eine Zweitschrift erstellen lassen.
Näheres zur Zweitschrift und ein Anforderungsformular finden Sie unter Zweitschriften von Untersuchungsberichten.
Jetzt einfach online die passende TÜV NORD Station finden und Ihren TÜV NORD Termin für die HU vereinbaren. So vermeiden Sie Wartezeiten, planen stressfrei und sorgen für Sicherheit und Mobilität – ganz nach Ihrem Zeitplan.