HU & AU
Mit der Hauptuntersuchung (HU) sorgen Sie dafür, dass Ihr Auto, Motorrad oder Camper sicher, vorschriftsgemäß und verkehrstauglich bleibt. Ob die Erstvorführung nach drei Jahren bei Neuwagen oder die regelmäßige HU alle zwei Jahre: Wir informieren Sie verständlich über Fristen, Plakettenfarben, typische Mängel, notwendige Unterlagen sowie die Nachprüfung.
TÜV NORD Station finden & Termin vereinbarenZur Hauptuntersuchung (HU) müssen Autos und Motorräder von Privatpersonen in der Regel alle zwei Jahre. Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren „zum TÜV“. Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine Plakette nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Kfz-Hauptuntersuchung wissen müssen und mit unserer TÜV NORD HU-Checkliste können Sie Ihr Fahrzeug bestmöglich auf die HU vorbereiten.
Wann Ihr KFZ zur HU muss, erkennen Sie an der runden Plakette auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 01. Juli 1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 01. Januar 1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 01. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.
Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.
Unsere unabhängigen Fachleute überprüfen u.a.:
Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.
💡Unser Tipp: Mit unserer TÜV NORD HU-Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.
Ein Blick auf die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt, wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Mit unserem kostenlosen Erinnerungsservice behalten Sie Ihren Termin sicher im Blick. Einfach das Formular ausfüllen und rechtzeitig erinnert werden.
Der Preis für die Hauptuntersuchung variiert je nach Bundesland und Fahrzeugprüfung. Auf unserer Seite Preise und Gebühren finden Sie die aktuell gültigen Preise.
Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“
Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Durch die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die HU vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz unserer Prüforganisation von TÜV NORD Mobilität. Unsere erfahrenen und versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand.
Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.
Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.
Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung.
Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.
Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wie oft ein Fahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung ("zum TÜV") muss, ist abhängig von der Fahrzeugart. Hier finden Sie den Überblick für die Häufigkeit der Hauptuntersuchungen für Autos, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Dies gilt unabhängig von der Dauer, für die das Fahrzeug jährlich zugelassen ist.
Das Fahrzeug muss in dem Monat zur HU vorgeführt werden, in dem es wieder zugelassen wird. Wenn das Fahrzeug z.B. von April bis September zugelassen ist, muss die Hauptuntersuchung im April erfolgen. Weitere Informationen zum Thema Saisonkennzeichen und wie Sie auch bei der Versicherung sparen können, finden Sie hier.
Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Das gilt für
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum
Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen des Motorrads geprüft.
Im Rahmen einer Probefahrt werden u.a. Lenk- und Bremsfunktion sowie die Funktionen elektronischer Sicherheitsassistenten - wie das Antiblockiersystem (ABS) – geprüft.
Sofern Sie keine neue Plakette erhalten, müssen Sie die Mängel an der Maschine innerhalb eines Monats beheben.
Spätestens einen Monat nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung müssen Sie bei dem reparierten Kraftrad eine Nachuntersuchung durchführen lassen.
Die deutsche Hauptuntersuchung (HU) wird in der Regel im Ausland nicht anerkannt. Wenn ein Fahrzeug im Ausland genutzt werden soll, muss sichergestellt werden, dass die dortigen gesetzlichen Anforderungen an die Fahrzeugprüfung erfüllt sind.
Oftmals ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Ausland einer dort gültigen Fahrzeugprüfung unterzogen wird, um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen. Es ist ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes zu informieren, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den dortigen Vorschriften entspricht.
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
Zulassungsdokument: Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei abgemeldeten Fahrzeugen ggf. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Näheres zum Ablauf der Abgasuntersuchung finden Sie hier.
Haben Sie das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung verloren oder ist es unbrauchbar geworden, können Sie eine Zweitschrift erstellen lassen.
Näheres zur Zweitschrift und ein Anforderungsformular finden Sie unter Zweitschriften von Untersuchungsberichten.