Vertrauen in Sicherheit
Herzlich Willkommen bei TÜV NORD MEDITÜV!
Wir unterstützen Sie in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz
MEDITÜV ist kompetenter Ansprechpartner und bietet Ihnen umfassend alle Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Arbeitsmedizinschen Vorsorge. So viel wie nötig, so gut wie möglich.
Ihr Unternehmen erhält ein hochqualifiziertes Team mit Expertinnen und Experten aus der Betriebsmedizin, der Arbeitssicherheit, der Psychologie und dem Gesundheitsmanagement. Gemeinsam ermitteln wir die Bedarfe sowie die gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz, immer mit dem Ziel Arbeitsplätze sicher und gesund zu gestalten und Mitarbeitende zu motivieren.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über unsere einzelnen Dienstleistungen in den Bereichen arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebliches Gesundheitsmanagement,
Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt, Brandschutzberatung im Betrieb, Spielplatzgeräteprüfung sowie Reisemedizin mit Impfberatung und vieles mehr.
Dienstleistungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) unterscheiden sich grundlegend von klassischen Dienstleistungen, wie sie beispielsweise im Handwerkssektor erbracht werden. Während dort häufig klar abgegrenzte Aufgaben im Fokus stehen, liegt der Schwerpunkt unserer Leistungen auf Beratung, Prävention und Betreuung.
Ein besonderer Aspekt dieser Dienstleistungen ist, dass keine strikt definierte Aufgabenabgrenzung möglich ist. Der gesetzlich festgelegte Rahmen sieht eine Grundbetreuung mit definierten Stunden und Inhalten gemäß DGUV V2 vor. Darüber hinaus erbringen wir, ebenfalls gemäß gesetzlichen Regelungen, betriebsspezifische Zusatzleistungen, die entweder nach Stück oder Aufwand abgerechnet werden.
Die Verantwortung für die Nachhaltung der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte und Zeiten liegt jedoch stets beim Unternehmer. Diese Verpflichtung ist nicht delegierbar.
Wir stellen sicher, dass die geforderten Betreuungszeiten für Ihr Unternehmen vorgehalten, abrufbar und nachweisbar sind.
Unsere Experten sorgen dafür, dass die in der DGUV V2 festgelegten Maßnahmen zusammen mit Ihnen professionell umgesetzt werden.
Die Abrufung dieser Leistungen obliegt ebenfalls dem Unternehmer und ist nicht delegierbar. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung, den vollständigen Betreuungsumfang sicherzustellen und gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen zu können.
Gemäß DGUV V2 ist ein regelmäßiger Bericht über die Tätigkeiten der Sicherheitsfachkraft (SiFa) und des Betriebsarztes sowie über deren Zusammenarbeit vorzulegen. Dabei handelt es sich nicht um einen detaillierten Stundennachweis, sondern um eine Dokumentation der in Anlage 2 der DGUV V2 aufgeführten Tätigkeiten. Dieser Tätigkeitsnachweis erfolgt durch:
Durch unsere strukturierte und professionelle Herangehensweise gewährleisten wir nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, sondern schaffen gleichzeitig einen transparenten und nachvollziehbaren Prozess für die Betreuung Ihres Unternehmens.
Wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, indem wir Sie beraten und unterstützen. Unsere strukturierte Herangehensweise sorgt dafür, dass alles transparent und nachvollziehbar ist.
In vielen Dienstleistungsbereichen sind die Aufgaben oft klar z.B. über Leistungsbeschreibungen definiert. Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind Beratung und Prävention, und die Aufgaben sind nicht strikt abgegrenzt. Den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) folgend individualisieren wird daraus Ihre Beratung.
Wir helfen Ihnen in zwei Bereichen:
Es gibt Berichte und Protokolle von regelmäßigen Sitzungen, Jahresberichte und andere Dokumente wie Begehungsberichte. Diese zeigen, was die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt gemacht haben.
Die Berichte zeigen, was die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt getan haben und wie sie zusammenarbeiten. Es geht nicht um genaue Stundennachweise, sondern um eine Übersicht der Tätigkeiten.
Sie als Unternehmer sind dafür verantwortlich, die Leistungen abzurufen. Diese Aufgabe können Sie nicht abgeben. Sie müssen sicherstellen, dass alles vollständig und korrekt ist und dies auch nachweisen können. Dies beinhaltet auch den aktiven Umgang mit Ihnen überlassenen Informationen und die Ableitung daraus, ob Bedarfen für Ihr Unternehmen bestehen.
Weil wir nicht täglich in Ihrem Unternehmen sind und den Alltag erleben, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Verantwortung beim Unternehmer verbleibt. Damit soll das Bewusstsein für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen gestärkt werden. Das wird dadurch unterstützt, dass der Arbeitgeber die Führungskräfte und Mitarbeitenden in den Arbeitsschutz einbinden soll.
Inspired by knowledge. Mit Blick auf die Kompetenzen, die Menschen in einer zunehmend technologisch geprägten Welt benötigen, bündelt TÜV NORD Diagnostik, Beratung und Weiterentwicklung in der Business Unit People & Empowerment. Wir stärken Menschen und Organisationen durch präzise Diagnostik, fundierte Beratung und gezielte Weiterentwicklung auf ihrem Weg zu einem sicheren Umgang mit der technologischen Zukunft.