Autohaus und Werkstatt
Dokumentieren Sie den Fahrzeugzustand transparent und rechtssicher. Mit TÜV NORD Verkaufsgutachten schützen Sie sich vor Gewährleistungsrisiken und schaffen Vertrauen beim Verkauf.
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Ein Verkaufsgutachten für Autos dokumentiert den Zustand von Gebrauchtfahrzeugen transparent und rechtssicher. Für Autohäuser und Werkstätten ist es ein zentrales Instrument, um Gewährleistungsrisiken zu minimieren und Vertrauen beim Fahrzeugverkauf zu schaffen.
Mit einem TÜV NORD Verkaufsgutachten weisen Sie den Fahrzeugzustand nachvollziehbar nach – vor Vertragsabschluss und rechtlich abgesichert.
Seit dem 01.01.2022 gelten im Autohandel strengere Anforderungen an den Verkauf von Fahrzeugen an Verbraucher. Händler müssen Käufer umfassender über den Zustand eines Fahrzeugs informieren und Mängel transparenter dokumentieren.
Der pauschale Hinweis im Kaufvertrag „Fahrzeug ist nicht unfallfrei“ reicht beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr aus. Stattdessen müssen Autohäuser den optischen und technischen Zustand eines Fahrzeugs bereits vor Vertragsabschluss nachvollziehbar darstellen. Dazu gehören auch elektronische Komponenten, sowie vorhandene Softwarestände.
Mit einem Verkaufsgutachten von TÜV NORD können Autohäuser und Werkstätten diese Anforderungen rechtssicher erfüllen.
Verlängerte Beweislastumkehr:
Es wird davon ausgegangen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, wenn er innerhalb der ersten 12 Monate nach Übergabe festgestellt wird.
Für Händler bedeutet das:
Gerade bei Gebrauchtwagen können Sachmängel schnell Reparaturkosten im vierstelligen Bereich verursachen.
Dokumentationspflichten für Händler
Beispielsweise müssen Garantieerklärungen Verbrauchern auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss klar erkennbar sein:
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die korrekte Beschreibung von Unfallschäden. Allgemeine Formulierungen reichen nicht mehr aus. Entscheidend ist, dass der tatsächliche Zustand eines Fahrzeugs transparent dargestellt wird.
Mehr Sicherheit beim Fahrzeugverkauf
Die seit 2022 geltenden Regelungen verlangen eine präzise Beschreibung des Fahrzeugzustands. Fahrzeuge müssen sowohl subjektiv (wie vereinbart), als auch objektiv mangelfrei sein.
Eine professionelle Fahrzeugprüfung und eine strukturierte Dokumentation mit einem TÜV NORD Verkaufsgutachten unterstützt den Fahrzeughandel dabei, Risiken zu reduzieren und Verkäufe rechtssicher abzuwickeln.
Software-Updates in der Bordelektronik können zum Sachmangel führen
Mit dem Gesetz traten noch weitere Punkte in Kraft, die das Verhältnis von Verkäufer – Käufer beeinflussen. Die Herausforderung ist, dass es viele verschiedene Produktgruppen umfasst. Sämtliche Regelungen rund um die sogenannten "digitalen Elemente" betreffen auch den Gebrauchtwagen, obwohl der Gesetzgeber hier ganz andere Waren und Dienstleistungen im Blick hatte.
Dadurch können auch Software-Updates zu einem Sachmangel führen. Für kleinere Gebrauchtwagenhändler sind die möglichen Konsequenzen schwer zu kalkulieren. Hier könnte es jedoch einen Ausweg geben, indem die Verkäufer diese Update-Pflicht aus der Gewährleistung ausschließen.
Das TÜV NORD Verkaufsgutachten bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde.
Optional:

Ein TÜV NORD Sachverständiger prüft das Fahrzeug vor dem Verkauf direkt vor Ort.
Das Ziel:
👉 vollständige Dokumentation des vorvertraglichen Zustands
Die Begutachtung umfasst unter anderem:
Sie erhalten ein neutrales Verkaufsgutachten, das allen Beteiligten Sicherheit gibt. Der TÜV NORD erstellt unabhängige und rechtssichere Verkaufsgutachten und entlastet Autohäuser bei der aufwändigen Aufgabe, den Fahrzeugzustand für den Verkauf professionell zu dokumentieren. Durch die umfassende Expertise unserer Sachverständigen, können alle gängigen Fahrzeughersteller zuverlässig bewertet werden – eine sichere Grundlage für einen transparenten Weiterverkauf.
Wenn ein Gebrauchtwagen verkauft wird.
Mit dem neuen Kaufrecht haben sich die rechtlichen Anforderungen an die Verkaufsprozesse von Händlern spürbar erhöht. Unter anderem muss seitdem der optische und technische Zustand von Fahrzeugen (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) Kaufinteressenten vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden.
Ein Service, der Ihnen hier Sicherheit bietet, ist das TÜV NORD Verkaufsgutachten. Dieses bietet eine regresssichere Grundlage für den Gebrauchtwagenverkauf, die mit Fachanwälten abgestimmt wurde.
Das Gutachten dient der rechtssicheren Dokumentation der Ist-Beschaffenheit eines Fahrzeugs.
Insbesondere für Gebrauchtwagenhändler im B2C-Geschäft ist dies von Bedeutung, da die Sachmangelhaftung gegenüber den Verbrauchern von den Händlern nicht ausgeschlossen werden kann. Das Gutachten gilt als Beweismittel für den Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Das TÜV NORD Verkaufsgutachten kostet 95 Euro netto.
Ja, das Verkaufsgutachten kann für die Fahrzeugvermarktung genutzt werden, da es die Transparenz erhöht.
Ein Verkaufsgutachten hat kein offizielles Ablaufdatum, seine rechtliche Aussagekraft ist jedoch eng an den Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe geknüpft.
Rechtlich dokumentiert das Gutachten den Zustand exakt für den Tag der Prüfung. Da sich die Sachmängelhaftung nach § 434 BGB darauf bezieht, ob der Mangel bei Übergabe vorlag, verliert ein Gutachten an Beweiskraft, je mehr Zeit zwischen Prüfung und Verkauf liegen. In der Praxis wird ein Gutachten von Käufern und Gerichten meist in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monate anerkannt.
Die wichtigste Änderung betrifft den Mangelbegriff § 434 im BGB. Hier ist geregelt, unter welchen Umständen eine Sache als mangelhaft zu betrachten ist. Vor Abschluss eines Kaufvertrages muss auf alle Abweichungen hingewiesen werden. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, hat der Kunde im Nachgang Ansprüche, die er gegen den Verkäufer geltend machen kann.
Die Gewährleistung kann keinesfalls ausgeschlossen werden. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und hat immer eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Dieses gilt für Neu- und Gebrauchtwagen.
Nach der Neuregelung des § 434 BGB muss ein Gebrauchtwagen allen objektiven und subjektiven Anforderungen entsprechen. Unter einer subjektiven Anforderung versteht man eine vereinbarte Beschaffenheit, die für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet ist. Dazu zählen z.B. eine funktionsfähige Klimaanlage und der dazugehörige beschriebene Dachgepäckträger. Die objektiven Anforderungen sind erfüllt, wenn das Fahrzeug für die übliche Verwendung geeignet ist. Unter anderem muss der optische und technische Zustand des Fahrzeuges (inkl. elektronischer Bauteile und Softwarestände) dem potentiellen Käufer vor Vertragsabschluss nachvollziehbar aufgezeigt werden. Ist nicht alles ausreichend beschrieben kann im Nachgang durch den Käufer eine Sachmangelhaftung entstehen.
Der Verkäufer muss negative Abweichungen von der üblichen Beschaffenheit (z. B. reparierte Unfallschäden oder technische Defekte) ausdrücklich und gesondert im Kaufvertrag vereinbaren.
Das Verkaufsgutachten dient dabei als lückenlose Dokumentation aller festgestellten Mängel. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer die Kenntnisnahme dieser Mängel, wodurch sichergestellt wird, dass kein bereits dokumentierter Mangel übersehen wurde, für den der Käufer später Gewährleistungsansprüche geltend machen könnte.
Umkehr der Beweislast:
Bei Verkäufen von Händlern an Privatpersonen (Verbrauchsgüterkauf) wird innerhalb der ersten 12 Monate vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Die Beauftragung erfolgt via
In den Autohäusern kann die Beauftragung auch via Prozesskette der Produktivsysteme oder internen Kommunikationswegen durchgeführt werden.
Die Dienstleitung „TÜV NORD Verkaufsgutachten“ beinhaltet die Terminvereinbarung, die Fahrzeugannahme unter Vorlage aller relevanten Fahrzeugdokumente, sowie die anschließende technische Begutachtung des Fahrzeugs.
Was alles zur Begutachtung gehört, lesen Sie in diesem Abschnitt.
Im TÜV NORD Verkaufsgutachten werden alle Sonderfälle systematisch geprüft und rechtssicher dokumentiert. Dazu gehören insbesondere der Softwarestand relevanter Steuergeräte, die Zulässigkeit von Tuning-Maßnahmen (z. B. Nachweise durch ABE, Teilegutachten, Eintragungen). Zudem erfolgt eine Differenzierung zwischen Bagatell- und Unfallschäden mittels Sichtprüfung und Lackschichtdickenmessung.


