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01.06.2026

EU-Methanverordnung (2024/1787)

Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Energiewirtschaft

Erhalten Sie hier einen kompakten Überblick über die EU‑Methanverordnung – mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Das TÜV NORD Team – ein interdisziplinäres Expertenteam für Messung, Simulation, Umweltschutz, Nachhaltigkeit sowie Inspektion, Validierung und Verifizierung – steht Ihnen bei Fragen kompetent zur Verfügung.

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EU-Methanverordnung

Was ist die EU-Methanverordnung und welches Ziel verfolgt sie?

Hintergrund und Zielsetzung

Die EU‑Methanverordnung 2024/1787 verpflichtet Unternehmen in der Öl-, Gas- und Kohleindustrie, Methanemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Im Rahmen des „Green Deals“ und der „Fit für 55 - Initiative" legt sie Anforderungen für Mitgliedstaaten, Behörden, Betreiber und Unternehmen von Energieanlagen einschließlich des Bergbaus sowie für Importeure und Prüfstellen fest. 
Ziel ist es, Methanleckagen zu erkennen, zu begrenzen und damit die bestehenden Anforderungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu erweitern.

Die EU-Methanverordnung 2024/1787 wurde am 13. Juni 2024 erlassen und trat am 5. August 2024 in Kraft. 

Anwendungsbereich der EU-Methanverordnung

Wer ist von der EU‑Methanverordnung betroffen?

Betreiber oder Unternehmen in den folgenden Bereichen sind betroffen:

  • Exploration oder Förderung von Öl oder fossilem Gas und/oder zur Gewinnung und Verarbeitung von fossilem Gas
  • Inaktive Bohrlöcher, vorübergehend verfüllte Bohrlöcher oder dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher
  • Fernleitungs- oder Verteilnetze
  • Untertagespeicher
  • Anlagen für verflüssigtes Erdgas (LNG)
  • Braunkohletagebaue und ehemalige Steinkohlebergwerke
  • Importeure von Rohöl, Erdgas oder Kohle von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union (EU)
EU-Methanverordnung: rechtlicher Rahmen

Für welche Themenbereiche gelten die Regelungen der EU‑Methanverordnung?

Wenn Sie Betreiber oder Unternehmen in einem der oben genannten Bereiche sind, gilt Folgendes zu beachten:

Die Verordnung legt EU-weit verbindliche Regeln fest für:

  • Messung und Quantifizierung von Methanemissionen
  • Überwachung und Berichterstattung
  • Verifizierung der gemeldeten Daten
  • Maßnahmen zur Emissionsminderung, insbesondere Leckageerkennung und ‑reparatur (LDAR – Leak Detection and Repair)
  • Einschränkungen beim Venting (gezieltes Ausblasen von Gasen) und Flaring (kontrolliertes Abfackeln von Gasen)
  • Transparenzregeln für Importe fossiler Energieträger

Fragen & Antworten zur EU-Methanverordnung

Die Verordnung ist ein europäisches Gesetzesblatt und formuliert die Anforderungen an die Mitgliedstaaten der EU zur Bildung einer umfassenden Aufsichts- und Dokumentationsstruktur mit Blick auf die Reduktion von klimaschädlichen Methanemissionen im Energiesektor.

Die EU-Methanverordnung ist am 05. August 2024 in Kraft getreten.

Die Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 vom 13. Juni 2024 stammt von der Europäischen Union und ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umzusetzen.

Die Verordnung richtet sich im Wesentlichen an Behörden, Betreiber und Unternehmen im Energiesektor. Dies sind unter anderem:

  • Zuständige Behörden (Artikel 4)
  • Prüfstellen (Artikel 8 und 9)
  • Betreiber von Unternehmen zur Exploration und Förderung von Öl und fossilem Gas (Kapitel 3)
  • Fernleitungsbetreiber (Erdgas) (Kapitel 3)
  • Verteilnetzbetreiber (Erdgas) (Kapitel 3)
  • Bergwerksbetreiber (Kapitel 4)
  • Importeure von außerhalb der EU erzeugten Rohöl, Erdgas und Kohle (Kapitel 5)

Die Verordnung stellt eine Initiative innerhalb eines umfassenden Paketes des europäischen Green Deals dar, mit dem bis spätestens 2050 in Europa Klimaneutralität erreicht werden soll. Nach Angaben des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) verfügt Methan über ein erheblich höheres Erderwärmungspotenzial als Kohlenstoffdioxid (CO₂).

Wesentliches Ziel ist die Identifikation von Methanleckagen im Energiesektor. Durch gezielte Maßnahmen zur Leckageerkennung und ‑reparatur (LDAR – Leak Detection and Repair) sind diese zu minimieren sowie betriebliche Prozesse (Abfackeln und Ausblasen) entsprechend anzupassen. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zum Legislativpaket „Fit für 55“ geleistet.

Die Verordnung (Art. 1 Abs. 2) gilt für:

  • die Exploration, Förderung und Verarbeitung von Erdöl und Erdgas;
  • inaktive, vorübergehend oder dauerhaft verfüllte und aufgegebene Bohrlöcher;
  • Fernleitungen und die Verteilung von Erdgas — ausgenommen Messsysteme an den Endverbrauchspunkten und den sich auf dem Privateigentum der Endkunden befindlichen Teilen von Anschlussleitungen zwischen dem Verteilernetz und Messsystem — sowie die Untertagespeicherung und Tätigkeiten in Anlagen für verflüssigtes Erdgas (LNG);
  • aktive untertägige und übertägige Kohlebergwerke sowie stillgelegte / aufgegebene untertägige Kohlebergwerke;
  • Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle, die über Methanemissionen berichten sollen, welche außerhalb der Union durch Förderung, Verarbeitung und Transport dieser Energieträger entstehen.
Anforderungen der EU-Methanverordnung

Welche Anforderungen gelten?

Die wichtigsten Anforderungen auf einen Blick

Diese Tabelle fasst die wesentlichen Anforderungen kurz zusammen und zeigt Ihnen Verantwortlichkeiten und Umsetzungsanforderungen – Sie dient als erste Orientierungshilfe.

Anforderungen an Mitgliedstaaten und Behörden:

Hier Übersicht herunterladen

Anforderungen an Betreiber und Unternehmen von Energieanlagen (inkl. Bergbau) sowie Importeuren und Prüfstellen:

Hier Übersicht herunterladen
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Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.