01.06.2026
Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Energiewirtschaft
Erhalten Sie hier einen kompakten Überblick über die EU‑Methanverordnung – mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Das TÜV NORD Team – ein interdisziplinäres Expertenteam für Messung, Simulation, Umweltschutz, Nachhaltigkeit sowie Inspektion, Validierung und Verifizierung – steht Ihnen bei Fragen kompetent zur Verfügung.

Die EU‑Methanverordnung 2024/1787 verpflichtet Unternehmen in der Öl-, Gas- und Kohleindustrie, Methanemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Im Rahmen des „Green Deals“ und der „Fit für 55 - Initiative" legt sie Anforderungen für Mitgliedstaaten, Behörden, Betreiber und Unternehmen von Energieanlagen einschließlich des Bergbaus sowie für Importeure und Prüfstellen fest.
Ziel ist es, Methanleckagen zu erkennen, zu begrenzen und damit die bestehenden Anforderungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu erweitern.
Die EU-Methanverordnung 2024/1787 wurde am 13. Juni 2024 erlassen und trat am 5. August 2024 in Kraft.
Wenn Sie Betreiber oder Unternehmen in einem der oben genannten Bereiche sind, gilt Folgendes zu beachten:
Die Verordnung legt EU-weit verbindliche Regeln fest für:
Die Verordnung ist ein europäisches Gesetzesblatt und formuliert die Anforderungen an die Mitgliedstaaten der EU zur Bildung einer umfassenden Aufsichts- und Dokumentationsstruktur mit Blick auf die Reduktion von klimaschädlichen Methanemissionen im Energiesektor.
Die EU-Methanverordnung ist am 05. August 2024 in Kraft getreten.
Die Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 vom 13. Juni 2024 stammt von der Europäischen Union und ist im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) umzusetzen.
Die Verordnung richtet sich im Wesentlichen an Behörden, Betreiber und Unternehmen im Energiesektor. Dies sind unter anderem:
Die Verordnung stellt eine Initiative innerhalb eines umfassenden Paketes des europäischen Green Deals dar, mit dem bis spätestens 2050 in Europa Klimaneutralität erreicht werden soll. Nach Angaben des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) verfügt Methan über ein erheblich höheres Erderwärmungspotenzial als Kohlenstoffdioxid (CO₂).
Wesentliches Ziel ist die Identifikation von Methanleckagen im Energiesektor. Durch gezielte Maßnahmen zur Leckageerkennung und ‑reparatur (LDAR – Leak Detection and Repair) sind diese zu minimieren sowie betriebliche Prozesse (Abfackeln und Ausblasen) entsprechend anzupassen. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zum Legislativpaket „Fit für 55“ geleistet.
Die Verordnung (Art. 1 Abs. 2) gilt für:
Diese Tabelle fasst die wesentlichen Anforderungen kurz zusammen und zeigt Ihnen Verantwortlichkeiten und Umsetzungsanforderungen – Sie dient als erste Orientierungshilfe.
Anforderungen an Mitgliedstaaten und Behörden:
Anforderungen an Betreiber und Unternehmen von Energieanlagen (inkl. Bergbau) sowie Importeuren und Prüfstellen:
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.