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BMW X5 bei der Abgasprüfung
Abgas- und Verbrauchsmessungen

Neuer Prüfzyklus für Autos

31. August 2017

Ab dem 1. September 2017 wird in der Europäischen Union schrittweise ein neues verpflichtendes Verfahren für Abgas- und Verbrauchsmessungen bei der Typprüfung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge eingeführt. Der weltweit geltende Fahrzyklus „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) soll zu realitätsnäheren Verbrauchsangaben führen. #explore erklärt, was sich durch WLTP ändert und warum Messungen im Straßenverkehr dann verpflichtend sind.

Wie viel CO2 emittiert ein Auto? Und hält es die weiteren Abgasgrenzwerte ein? Antworten auf diese Fragen geben seit 1996 die Ergebnisse des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahrens, dem „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ), der ursprünglich als Standard für die Messung von Abgasemissionen entwickelt wurde. Bei der NEFZ-Messung steht das Fahrzeug im Labor auf einem Rollenprüfstand und fährt einen standardisierten Zyklus mit genau vorgeschriebenen Elementen. Dazu gehören Beschleunigen und Abbremsen wie im Stadtverkehr und eine kurze Autobahnfahrt. „Die Prüfungen unter Laborbedingungen werden oft kritisch betrachtet, weil der zugrunde gelegte Fahrzyklus keine absolut realitätsnahen Ergebnisse liefert. So lassen sich aber Werte unterschiedlicher Hersteller und Modelle miteinander vergleichen, weil die Testbedingungen immer gleich sind“, erklärt Leif-Erik Schulte, Leiter Technischer Dienst von TÜV NORD.

Mobile Messtechnik im Straßenverkehr

Der zum 1. September 2017 in der EU verpflichtend einzusetzende Standard des WLTP wurde von den Vereinten Nationen entwickelt und bezieht sich auf real gefahrene Daten der ganzen Welt. Um eine weltweit repräsentative Autofahrt zu schaffen, beinhaltet das Verfahren die unterschiedlichen Bedingungen zwischen Alaska und Indien. Ein großer Unterschied zum bisher geltenden NEFZ: Zusätzlich werden Teile der Abgasmessungen auf die Straße verlagert. Im Rahmen der sogenannten Real Driving Emissions (RDE) werden Pkw künftig bei ihrer Zulassungsprüfung mit mobiler Messtechnik im Straßenverkehr untersucht. Die Testbedingungen wie Windverhältnisse, Verkehrslage, Temperatur oder Beschleunigung variieren dabei. Zum Einsatz kommen Portable Emissions Measurement Systems (PEMS), die TÜV NORD bereits seit Jahren bei der Typprüfung von Euro-6-Lkw einsetzt. An der Einführung von RDE haben TÜV NORD-Ingenieure bereits seit 2007 mit Testfahrten, Gutachten und Empfehlungen mitgewirkt. „Wir plädieren schon lange für die Einführung mobiler Abgas- und Verbrauchsmessungen. Die Abgasemissionen müssen auch unter realen Bedingungen auf der Straße gemessen werden. Aber auch in Zukunft brauchen wir Messungen auf dem Prüfstand, um reproduzierbare Messergebnisse zu erzeugen. Der Rollenprüfstand bleibt weiter gesetzlich verankerter Teil der Typprüfung“, sagt TÜV NORD-Experte Leif-Erik Schulte.

Die schrittweise Umstellung auf WLTP im Überblick:

  • Das gesetzlich geltende Testverfahren wird EU-weit vorerst schrittweise und nur für Neufahrzeuge eingeführt. Bis 2020 werden die Werte aus dem alten Testzyklus NEFZ in den Fahrzeugpapieren zusätzlich vermerkt.
  • Nach WLTP ermittelte Emissionswerte sind ab 1. September 2017 bei der Genehmigung neuer Fahrzeugtypen verbindlich.
  • Ab 1. September 2018 müssen die WLTP-Werte auch bei der erstmaligen Zulassung von allen Typen vorliegen.