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Kurz nachgefragt

Wie zertifiziert man Ökostrom?

Warum Ökostrom ein Prüfsiegel braucht.

01. April 2021

Immer mehr Menschen entscheiden sich, der Umwelt zuliebe, für Ökostrom. Doch wo „Grünstrom“ draufsteht, ist nicht garantiert ein Plus für das Klima drin. Denn Ökostrom ist in Deutschland nicht eindeutig definiert. Zertifikate und Gütesiegel sollen Stromkundinnen und -kunden die nötige Orientierung geben. Welche Voraussetzungen Energieversorger für das TÜV-NORD-Zertifikat „Geprüfter Ökostrom“ erfüllen müssen und wie eine solche Prüfung abläuft, erklärt Umweltgutachter Ulrich Walter von TÜV NORD CERT.

#explore: Welche Voraussetzungen muss ein Stromanbieter für eine Zertifizierung erfüllen?

Ulrich Walter: Der Strom muss zunächst mal nachweislich zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Außerdem soll über das Zertifikat der Ausbau der Erneuerbaren und damit die Energiewende angeschoben werden. Daher muss mindestens ein Drittel des Stroms etwa aus Wind-, Solar- oder Wasserkraftanlagen stammen, die nicht älter als sechs Jahre sind. Alternativ kann der Stromanbieter einen definierten Betrag in den Bau neuer Anlagen investieren. In der Regel sind das 0,25 Cent für jede Kilowattstunde Ökostrom. Generell darf der Grünstrom der Anbieter nicht aus Anlagen kommen, die bereits über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden – das untersagt das EEG mit dem sogenannten Doppelvermarktungsverbot. Denn diese Förderung wird ja bereits von allen Stromkundinnen und -kunden über die EEG-Umlage auf ihrer Stromrechnung finanziert.

"Das Zertifikat gibt den Kundinnen und Kunden die Sicherheit, ihre Entscheidung sorglos auf Basis der Informationen des Anbieters treffen zu können"

Ulrich Walter, Fachleiter Biogas, Ökostrom und EEG bei TÜV NORD CERT

Welchen Sinn hat ein solches Ökostromzertifikat?

Als „Auge“ der Kundinnen und Kunden stellen wir sicher, dass sie tatsächlich den Strom in der Qualität und aus den Quellen erhalten, die ihnen der Anbieter verspricht. Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen mit dem Grünstrom ja kein physisches Produkt, dessen Eigenschaften sie überprüfen können – sie müssen sich auf die Angaben des Energieversorgers verlassen. Die Verlässlichkeit dieser Angaben ist eines der wichtigsten Kriterien, die wir unter die Lupe nehmen. Denn sie beeinflusst ja die Entscheidung, den Strom von diesem bestimmten Unternehmen zu beziehen. Das Zertifikat gibt den Kundinnen und Kunden die Sicherheit, ihre Entscheidung sorglos auf Basis der Informationen des Anbieters treffen zu können, da ein unabhängiger Dritter die Angaben geprüft und für richtig befunden hat.  

Wie läuft die eigentliche Zertifizierung ab?

Im ersten Schritt prüfen wir die harten Zahlen: Was hat der Energieversorger im vergangenen Jahr an Ökostrom abgesetzt? Wie viel Grünstrom hat er seinerseits an welchen Anlagen für seine Kundinnen und Kunden eingekauft? Das muss er über entsprechende Herkunftsnachweise aus dem Register des Umweltbundesamts belegen. Ein solches Dokument bescheinigt, wie und wo der Strom produziert wurde, und stellt zugleich sicher, dass diese konkrete Strommenge nur einmal verkauft werden kann. Beim Audit vor Ort schauen wir uns auch konkret an, ob die Methode, nach der die Grünstrommengen der Kundinnen und Kunden im System des Anbieters erfasst werden, schlüssig ist. Stichprobenartig lassen wir uns dabei auch den Verbrauch einzelner anonymer Stromkundinnen oder -kunden zeigen: Darüber können wir lückenlos nachvollziehen, wie diese vielleicht 3.000 Kilowattstunden eines Privathaushalts in die Megawattmengen eingehen, die das Energieversorgungsunternehmen insgesamt im Jahr abgesetzt hat. Neben der Bilanz des vergangenen Jahres müssen die Energieversorger uns bei der Prüfung aufschlüsseln, wie und wo sie sich im laufenden Jahr mit Grünstrom und Herkunftsnachweisen eindecken wollen, um alte und neue Kundinnen und Kunden zu versorgen. Wir analysieren dann, wie diese Zahlen zusammenkommen und ob das schlüssig ist.

Was sind die weiteren Schritte?

In einem nächsten Schritt schauen wir uns an, welche Ziele das Unternehmen verfolgt, um die Gewinnung erneuerbarer Energien zu fördern. Manche Stadtwerke betreiben etwa eigene kleine Windparks, Blockheizkraftwerke mit Biomethan, immer mehr bauen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, die sie mit Ökostrom versorgen. Wenn sich die Energieversorger verpflichten, eine bestimmte Summe pro verkaufter Kilowattstunde zu investieren, müssen sie detailliert aufschlüsseln, wie und wo sie dieses Geld für den Ausbau der Erneuerbaren einsetzen wollen. Ein reiner Aktionsplan reicht hier nicht aus. Beim jährlichen Überwachungsaudit können wir dann auch feststellen, was die Energieversorger von diesen Zielen bereits umgesetzt haben und was sie sich für die Zukunft vornehmen.

Wie prüfen Sie, ob der Energieversorger seinen Ökostrom auch korrekt gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewirbt?

Wir nehmen die Internetseiten, Rechnungen, Tarif- und Preisblätter unter die Lupe und überprüfen, ob die dort beworbenen Eigenschaften des Ökostroms auch dem entsprechen, was wir im Audit festgestellt haben. Darüber hinaus schauen wir uns auch an, was der Energieversorger allgemein über sich und seine Aktivitäten bei den Erneuerbaren kommuniziert. Wenn er etwa angibt, dass er Windparks oder Biomasseheizkraftwerke errichtet hat, überprüfen wir, ob diese sich auch in seinen Maßnahmenplänen zum Ausbau der Erneuerbaren wiederfinden. Grundsätzlich achten wir streng darauf, dass die Unternehmen mit unserem Prüfzeichen nur für Dinge werben, die wir auch überprüft haben und die entsprechend durch das Zertifikat abgedeckt sind.

Was wäre hier etwa ein kritischer Fall? 

Viele der von uns zertifizierten Energieversorger gestalten die Erzeugung ihres Ökostroms durch entsprechende Zertifikate CO2-neutral. Auch beim Bau und Betrieb von Wind- oder Wasserkraftanlagen entstehen ja Emissionen – Turbinen müssen ausgetauscht werden, die Büros der Beschäftigten brauchen Strom und Wärme. Diese Emissionen sind sehr gering und machen nur einen Bruchteil des deutschen Strommixes aus. Aber wenn der Energieversorger damit wirbt, dass dieser Strom CO2-neutral ist, muss er entsprechende Zertifikate, etwa für unabhängig validierte und verifizierte Aufforstungsprojekte, erwerben, um die Emissionen so zu kompensieren. Und das muss dann auch von uns entsprechend geprüft werden. Im Audit schauen wir uns an, ob die entsprechenden Zertifikate vorliegen oder ob das Unternehmen noch weitere Schritte unternehmen muss, um seinen Strom tatsächlich „CO2-neutral“ nennen zu dürfen. So stellen wir sicher, dass die Angaben der Anbieter für Verbraucherinnen und Verbraucher verlässlich sind.

ZUR PERSON

Ulrich Walter ist Umweltgutachter und Fachleiter Biogas, Ökostrom und EEG bei TÜV NORD CERT.