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Bereich Nachhaltigkeit

Artikel 6.4 Validierung und Verifizierung von Klimaschutzprojekten

Als akkreditierte DOE unterstützt TÜV NORD Projektentwickler, Investoren und Organisationen bei der Validierung und Verifizierung von Klimaschutzprojekten im Rahmen des Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM).

Artikel 6.4 Validierung oder Verifizierung in 1 Minute anfragen
Ein Prüfingenieur überprüft eine Wasserprobe bei einem Reisfeld das nach A 6.4 verifiziert werden soll.

Ist Ihr Klimaschutzprojekt für Artikel 6.4 geeignet?

Der Artikel-6.4-Mechanismus des Pariser Klimaabkommens ermöglicht die Generierung international handelbarer Emissionsgutschriften (A 6.4 ERs). Geeignete Projekte können ihre nachweisbaren Emissionsminderungen auf dem globalen Kohlenstoffmarkt anerkennen lassen und damit einen Beitrag zu internationalen Klimazielen leisten.

TÜV NORD unterstützt Projektentwickler:innen, Investor:innen und Organisationen als akkreditierte Designated Operational Entity (DOE) bei der Validierung und Verifizierung von Klimaschutzprojekten gemäß den Anforderungen des Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM).

Der A 6.4 ist der offizielle Nachfolger des Clean Development Mechanism (CDM) und schafft einen einheitlichen Rahmen für hochwertige Klimaschutzprojekte unter Aufsicht der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC).

Für wen eignet sich Artikel 6.4 ?

Der A 6.4 richtet sich insbesondere an Projektträger:innen und Organisationen, die Emissionsminderungsmaßnahmen oder CO₂-Entnahmeprojekte in Ländern mit DNA-Anlaufstelle (Designated National Authority) umsetzen und nach UNFCCC-Standards anerkennen lassen möchten.

Dazu zählen unter anderem:

  • Projekte für erneuerbare Energien
  • Aufforstungs- und Waldschutzprojekte
  • Methan- und Abfallmanagementprojekte
  • Energieeffizienzprojekte
  • Projekte zur CO₂-Entnahme (Carbon Removal)

Mit einer unabhängigen Validierung und Verifizierung durch TÜV NORD schaffen Sie die Grundlage für die Anerkennung Ihrer Emissionsminderungen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus.

Mehr erfahren zu unseren Klimaschutzprojekten
Aufforstungsprojekt als en mögliches Klimaschutzprojekt unter Artikel 6.4.
Beispiel eines Aufforstungsprojektes das nach Artikel 6.4 registriert werden kann.
Ein Frau kocht über einer modernen Feuerstelle die unter A 6.4 geprüft werden kann.
Beispiel eines Clean-Cooking-Projektes, das durch A 6.4 an Bedeutung für Emissionsminderung gewinnen kann.
Ein Grasland Projekt das zum Klimaschutz beiträgt kann unter Artikel 6.4 geprüft werden.
Ein Grasland Projekt das zum Klimaschutz beiträgt kann unter Artikel 6.4 geprüft werden.
Eine Person baut Reis auf einem Feld an. Der Reisanbau kann als A 6.4 Projekt geprüft werden.
Auch Reisanbauprojekte können grundsätzlich unter Artikel 6.4 registriert und geprüft werden.

Warum sich eine Prüfung durch TÜV NORD lohnt

  • Eine der wenigen akkreditierten Prüfstellen für Artikel 6.4 Projekte in Europa
    Als akkreditierte Designated Operational Entity (DOE) zählt TÜV NORD zu den wenigen Organisationen in Europa, die Validierungs- und Verifizierungsleistungen nach Artikel 6.4 des Pariser Klimaabkommens erbringen dürfen.
  • Internationale Anerkennung Ihrer Emissionsminderungen
    Unsere Validierungs- und Verifizierungsleistungen erfüllen die Anforderungen des Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) und schaffen die Grundlage für die Anerkennung Ihrer Emissionsminderungen im internationalen Kohlenstoffmarkt.
  • 15 akkreditierte Projektbereiche
    TÜV NORD ist für 15 sektorale Bereiche nach Artikel 6.4 akkreditiert - von erneuerbaren Energien über Industrie- und Energieeffizienzprojekten bis hin zur Aufforstungs- und Landwirtschaftsprojekten.

     

  • Erfahrung entlang des gesamten Projektzyklus
    Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus internationalen Klimaschutzprojekten. Dank unserer etablierten Prüfungsplanung bieten wir Ihnen transparente und zügige Prüfprozesse von der Validierung bis zur Verifizierung der Emissionsminderungen.
  • Mehr Vertrauen für Investor:innen und Projektpartner:innen
    Eine unabhängige Prüfung durch TÜV NORD stärkt die Glaubwürdigkeit Ihres Projektes gegenüber Investor:innen, Käufer:innen, Behörden und weiteren Stakeholdern.

Was umfasst die Prüfung durch TÜV NORD?

Als akkreditierte Prüfstelle begleiten wir Sie entlang des gesamten A 6.4-Projektzyklus – von der Validierung der Projektunterlagen bis zur Verifizierung der erzielten Emissionsminderungen.

Unserer Leistungen auf einen Blick:

  • Validierung und Verifizierung von Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen
  • Erstellung der erforderlichen Berichte zur Vorlage bei der UNFCCC und zur Ausstellung der A6.4-Emissionsreduktionszertifikate.

Die Projekte müssen innerhalb unserer akkreditierten Themenbereiche (Scopes 1 bis 15) liegen:

Scope 1: Energieindustrien (Erneuerbare/Nicht-erneuerbare Quellen)

Scope 2: Energieverteilung

Scope 3: Energieverbrauch

Scope 4: Verarbeitendes Gewerbe

Scope 5: Chemische Industrie

Scope 6: Bauwesen

Scope 7: Transport

Scope 8: Bergbau/Mineralgewinnung

Scope 9: Metallproduktion

Scope 10: Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen (fest, flüssig und gasförmig)

Scope 11: Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von Halogenkohlenstoffen und Schwefelhexafluorid

Scope 12: Lösungsmittelverwendung

Scope 13: Abfallbehandlung und -entsorgung

Scope 14: Aufforstung und Wiederaufforstung

Scope 15: Landwirtschaft

So läuft das A 6.4 Audit ab

1

Erstprüfung der Projektdokumente

Zu Beginn prüfen unsere Expert:innen alle eingerichteten Projektdokumente im Rahmen einer systematischen Dokumentensichtung.

2

Vor-Ort-Prüfung

In einem Vor-Ort-Audit werden die Umsetzung der Projekttätigkeit sowie die Emissionsminderungen bewertet.

3

Vorläufiger Ergebnisbericht

Nach Abschluss der ersten Prüfphase erstellen wir einen vorläufigen Ergebnisbericht, der alle Feststellungen aus der Prüfung zusammenfasst.

4

Feedback & Korrekturen

Wir bieten Ihnen die Gelegenheit in maximal zwei Feedbackrunden offene Punkte zu klären und Korrekturen vorzunehmen.

5

Auditbericht & Technical Review

Wir führen eine zweistufige interne Prüfung (Konsistenzprüfung und detaillierte Bewertung der Projektdokumentation) durch. Nach Abschluss der Qualitätssicherung finalisieren wird den Bericht.

6

Übermittlung des Berichts & Review

Wir übermitteln den finalen Bericht an die UNFCCC. Nach erfolgreicher Überprüfung (Review-Phase) durch die UNFCCC erfolgt die Ausstellung der Emissionsminderungszertifikate.

Häufig gestellte Fragen

Wissenswertes zum Artikel 6.4 Mechanismus

Das Projekt muss nachweislich zu einer zusätzlichen Emissionsminderung führen („Zusätzlichkeit“), mit den nachhaltigen Entwicklungszielen des Gastlandes vereinbar sein, die Interessen relevanter Stakeholder:innen einbeziehen und spezifische Schutzmaßnahmen einhalten. Außerdem muss das Gastland das Projekt über seine Designated National Authority (DNA) genehmigen.

Die aktuelle Liste der Designated National Authorities (DNAs) wird auf der Website der UNFCCC veröffentlicht.

Die Validierung erfolgt vor Projektstart und prüft die Plausibilität und Konformität des Projektdesigns. Die Verifizierung erfolgt nach der Umsetzung und stellt sicher, dass die Emissionsminderungen wie geplant realisiert wurden.

Die Dauer hängt von der Projektkomplexität, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Kooperationsbereitschaft der Projektbeteiligten ab.

Insgesamt gibt es 17 Scopes. TÜV NORD ist aktuell für die Scopes 1 bis 15 akkreditiert. Eine Akkreditierung für Scope 16 und Scope 17 streben wir in Zukunft ebenfalls an.

Für die Validierung benötigen wir unter anderem

  • das Projektdesign-Dokument (PDD) mit Nachweis der Zusätzlichkeit 
  • die Zustimmung der DNA 
  • die geplante Monitoring-Methodik
  • die Informationen über nachhaltige Entwicklung und die Sustainable Development Goals (SDGs)

 

Für die Verifizierung sind vor allem der Monitoringbericht und die Messdaten entscheidend.

Ja, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

CDM-Aktivitäten (mit Ausnahme von CDM-A/R-Projektaktivitäten oder CDM-A/R-PoA), die für einen Übergang zum Mechanismus gemäß Artikel 6.4 in Frage kommen, müssen bis zum 31. Dezember 2023 einen Übergangsantrag bei der UNFCCC einreichen.

CDM-A/R-Projektaktivitäten oder CDM-A/R-PoA sowie CPAs, die für einen Übergang zum Mechanismus nach Artikel 6 Absatz 4 in Frage kommen, müssen bis zum 31. Dezember 2025 einen Antrag bei der UNFCCC einreichen.

Die Frist für die Einreichung der Genehmigung des Übergangs von CDM-Aktivitäten zum PACM durch eine Gastgeberpartei wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Weitere Informationen finden Sie unter: Transition of CDM activities

Nein, es werden keine Zertifikate im klassischen Sinne ausgestellt. Stattdessen erstellt TÜV NORD Validierungs- bzw. Verifizierungsberichte für Artikel 6.4. Diese Berichte werden an die UNFCCC übermittelt. Nach einer weiteren Überprüfung seitens UNFCCC werden die A 6.4 ER (Emissionsminderungszertifikate) ausstellt.

Nein. Der Artikel 6.4-Mechanismus ist ein zentral verwalteter UN-Mechanismus, der eine formale Akkreditierung beim UNFCCC voraussetzt. Dagegen basiert Artikel 6.2 auf bilateralen Abkommen zwischen zwei Ländern und erfordert keine UN-Akkreditierung, sondern lediglich eine nationale Registrierung oder Ernennung durch die zuständigen Stellen des Gastgeber- und Partnerlandes.

Wichtig: A 6.4 ER sind flexibel nutzbar, während Emissionsgutschriften aus A 6.2 nur zwischen den beteiligten Ländern handelbar sind.

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Projekts, der Komplexität der Datengrundlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand. 

Kontaktieren Sie uns, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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TÜV NORD ist ein international anerkannter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister. Weltweit bewerten und bescheinigen wir die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Standards. Unsere Prüfer:innen sind Expert:innen in ihrem Fachgebiet und arbeiten mit einer einheitlichen Methodik. Hierdurch garantieren wir Ihnen Neutralität, Unabhängigkeit und eine kontinuierliche Begleitung.

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