Bereich Nachhaltigkeit
Als akkreditierte DOE unterstützt TÜV NORD Projektentwickler, Investoren und Organisationen bei der Validierung und Verifizierung von Klimaschutzprojekten im Rahmen des Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM).
Artikel 6.4 Validierung oder Verifizierung in 1 Minute anfragen
Der Artikel-6.4-Mechanismus des Pariser Klimaabkommens ermöglicht die Generierung international handelbarer Emissionsgutschriften (A 6.4 ERs). Geeignete Projekte können ihre nachweisbaren Emissionsminderungen auf dem globalen Kohlenstoffmarkt anerkennen lassen und damit einen Beitrag zu internationalen Klimazielen leisten.
TÜV NORD unterstützt Projektentwickler:innen, Investor:innen und Organisationen als akkreditierte Designated Operational Entity (DOE) bei der Validierung und Verifizierung von Klimaschutzprojekten gemäß den Anforderungen des Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM).
Der A 6.4 ist der offizielle Nachfolger des Clean Development Mechanism (CDM) und schafft einen einheitlichen Rahmen für hochwertige Klimaschutzprojekte unter Aufsicht der UN-Klimarahmenkonvention (UNFCCC).
Der A 6.4 richtet sich insbesondere an Projektträger:innen und Organisationen, die Emissionsminderungsmaßnahmen oder CO₂-Entnahmeprojekte in Ländern mit DNA-Anlaufstelle (Designated National Authority) umsetzen und nach UNFCCC-Standards anerkennen lassen möchten.
Dazu zählen unter anderem:
Mit einer unabhängigen Validierung und Verifizierung durch TÜV NORD schaffen Sie die Grundlage für die Anerkennung Ihrer Emissionsminderungen im Rahmen des Artikel 6.4 Mechanismus.
15 akkreditierte Projektbereiche
TÜV NORD ist für 15 sektorale Bereiche nach Artikel 6.4 akkreditiert - von erneuerbaren Energien über Industrie- und Energieeffizienzprojekten bis hin zur Aufforstungs- und Landwirtschaftsprojekten.
Als akkreditierte Prüfstelle begleiten wir Sie entlang des gesamten A 6.4-Projektzyklus – von der Validierung der Projektunterlagen bis zur Verifizierung der erzielten Emissionsminderungen.
Unserer Leistungen auf einen Blick:
Scope 1: Energieindustrien (Erneuerbare/Nicht-erneuerbare Quellen)
Scope 2: Energieverteilung
Scope 3: Energieverbrauch
Scope 4: Verarbeitendes Gewerbe
Scope 5: Chemische Industrie
Scope 6: Bauwesen
Scope 7: Transport
Scope 8: Bergbau/Mineralgewinnung
Scope 9: Metallproduktion
Scope 10: Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen (fest, flüssig und gasförmig)
Scope 11: Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von Halogenkohlenstoffen und Schwefelhexafluorid
Scope 12: Lösungsmittelverwendung
Scope 13: Abfallbehandlung und -entsorgung
Scope 14: Aufforstung und Wiederaufforstung
Scope 15: Landwirtschaft
Das Projekt muss nachweislich zu einer zusätzlichen Emissionsminderung führen („Zusätzlichkeit“), mit den nachhaltigen Entwicklungszielen des Gastlandes vereinbar sein, die Interessen relevanter Stakeholder:innen einbeziehen und spezifische Schutzmaßnahmen einhalten. Außerdem muss das Gastland das Projekt über seine Designated National Authority (DNA) genehmigen.
Die aktuelle Liste der Designated National Authorities (DNAs) wird auf der Website der UNFCCC veröffentlicht.
Die Validierung erfolgt vor Projektstart und prüft die Plausibilität und Konformität des Projektdesigns. Die Verifizierung erfolgt nach der Umsetzung und stellt sicher, dass die Emissionsminderungen wie geplant realisiert wurden.
Die Dauer hängt von der Projektkomplexität, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Kooperationsbereitschaft der Projektbeteiligten ab.
Insgesamt gibt es 17 Scopes. TÜV NORD ist aktuell für die Scopes 1 bis 15 akkreditiert. Eine Akkreditierung für Scope 16 und Scope 17 streben wir in Zukunft ebenfalls an.
Für die Validierung benötigen wir unter anderem
Für die Verifizierung sind vor allem der Monitoringbericht und die Messdaten entscheidend.
Ja, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
CDM-Aktivitäten (mit Ausnahme von CDM-A/R-Projektaktivitäten oder CDM-A/R-PoA), die für einen Übergang zum Mechanismus gemäß Artikel 6.4 in Frage kommen, müssen bis zum 31. Dezember 2023 einen Übergangsantrag bei der UNFCCC einreichen.
CDM-A/R-Projektaktivitäten oder CDM-A/R-PoA sowie CPAs, die für einen Übergang zum Mechanismus nach Artikel 6 Absatz 4 in Frage kommen, müssen bis zum 31. Dezember 2025 einen Antrag bei der UNFCCC einreichen.
Die Frist für die Einreichung der Genehmigung des Übergangs von CDM-Aktivitäten zum PACM durch eine Gastgeberpartei wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Weitere Informationen finden Sie unter: Transition of CDM activities
Nein, es werden keine Zertifikate im klassischen Sinne ausgestellt. Stattdessen erstellt TÜV NORD Validierungs- bzw. Verifizierungsberichte für Artikel 6.4. Diese Berichte werden an die UNFCCC übermittelt. Nach einer weiteren Überprüfung seitens UNFCCC werden die A 6.4 ER (Emissionsminderungszertifikate) ausstellt.
Nein. Der Artikel 6.4-Mechanismus ist ein zentral verwalteter UN-Mechanismus, der eine formale Akkreditierung beim UNFCCC voraussetzt. Dagegen basiert Artikel 6.2 auf bilateralen Abkommen zwischen zwei Ländern und erfordert keine UN-Akkreditierung, sondern lediglich eine nationale Registrierung oder Ernennung durch die zuständigen Stellen des Gastgeber- und Partnerlandes.
Wichtig: A 6.4 ER sind flexibel nutzbar, während Emissionsgutschriften aus A 6.2 nur zwischen den beteiligten Ländern handelbar sind.
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Projekts, der Komplexität der Datengrundlagen und dem erforderlichen Prüfaufwand.
Kontaktieren Sie uns, wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
TÜV NORD ist ein international anerkannter Prüf- und Zertifizierungsdienstleister. Weltweit bewerten und bescheinigen wir die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Standards. Unsere Prüfer:innen sind Expert:innen in ihrem Fachgebiet und arbeiten mit einer einheitlichen Methodik. Hierdurch garantieren wir Ihnen Neutralität, Unabhängigkeit und eine kontinuierliche Begleitung.