Datenschutz
Compliance im Krankenhaus – Praxistipps und Musterlösungen
Seminar-Nr.: 10152221
Termin auswählenDatenschutz-Compliance im Krankenhaus und Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist die „Königsdisziplin“ im Datenschutz. Die einschlägigen Anforderungen und Gesetze sind kaum zu überblicken – in unserem Datenschutz im Krankenhaus Seminar schaffen wir Klarheit im Dschungel der rechtlichen Anforderungen. Sie erkennen, welche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Strafgesetzbuches, der Krankenhausgesetze der Länder, der Sozialgesetzbücher, des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), des TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) sowie des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), der Strahlenschutzverordnung, des Gendiagnostikgesetzes etc. für Sie relevant sind.
In unserem Datenschutz im Krankenhaus Seminar konzentrieren wir uns auf die tatsächlichen „Must-haves“ im Tagesgeschäft für Datenschutzverantwortliche im Krankenhaus und MVZ.
Bei allen Anforderungen beleuchten wir folgende Fragen:
- Warum benötigt mein Unternehmen dies?
- Welches Risiko droht bei Nichterfüllung?
- Wie setze ich die Anforderungen ressourcenschonend um?
Damit Sie künftig die Anforderungen des Datenschutzes im Krankenhaus und MVZ regelkonform und ressourcenschonend umsetzen, erarbeiten wir gemeinsam Best-Practice-Lösungen.
So nehmen Sie aus unserem Webinar Handlungsempfehlungen und Mustervorlagen mit, die Sie direkt zur Problemlösung und Risikominimierung im Gesundheitsdatenschutz in Ihrem Unternehmen einsetzen können.
Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten im Krankenhaus/MVZ – de jure und de facto
Datenschutzrichtlinie (Erfüllung der Rechenschaftspflicht)
Rechtsgrundlagen und Informationspflichten bei Aufnahme, Diagnostik, Therapie und Abrechnung
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutz-Folgenabschätzung
Umgang mit externen Dienstleistern (Auftragsverarbeitung und Drittstaatentransfer)
Auskunftsersuchen von Patientinnen und Patienten
Umgang mit Datenpannen
Vorstellung der „Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme“ als Prüfinstrument der Aufsichtsbehörden