Abfallwirtschaft

Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV mit Fachkundenachweis nach AbfBeauftrV

Behördlich anerkannt nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und § 5 Abs. 1 Nr. 2 AbfAEV und § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV

Seminar-Nr.: 40301302

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Der Nutzen im Überblick

In diesem Seminar erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Da es sich um einen Kombinationslehrgang handelt, vergeben wir wahlweise zusätzlich den Fachkundenachweis nach der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).

Neben theoretischen Grundlagen und wesentlichen Inhalten zu Rechtsvorschriften vermitteln wir in diesem behördlich anerkannten und praxisorientierten Seminar Umweltauswirkungen und Gefahreneigenschaften unterschiedlicher Abfallprodukte sowie grundlegende Vorschriften beim Arbeitsschutz.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften, die wir an konkreten Fallbeispielen demonstrieren und die anschließend direkt in Ihrem Betrieb angewendet werden können.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der EfbV bzw. der AbfAEV gibt stets den Rahmen vor, nach dem die für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die jeweilige Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen für diese Tätigkeiten einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Der Nutzen im Überblick

In diesem Seminar erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Fachkundenachweis für verantwortliche Personen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV). Da es sich um einen Kombinationslehrgang handelt, vergeben wir wahlweise zusätzlich den Fachkundenachweis nach der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV).

Neben theoretischen Grundlagen und wesentlichen Inhalten zu Rechtsvorschriften vermitteln wir in diesem behördlich anerkannten und praxisorientierten Seminar Umweltauswirkungen und Gefahreneigenschaften unterschiedlicher Abfallprodukte sowie grundlegende Vorschriften beim Arbeitsschutz.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung aktueller umweltrelevanter Vorschriften, die wir an konkreten Fallbeispielen demonstrieren und die anschließend direkt in Ihrem Betrieb angewendet werden können.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der EfbV bzw. der AbfAEV gibt stets den Rahmen vor, nach dem die für die Leitung und Beaufsichtigung des Entsorgungs- bzw. Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen die jeweilige Fachkunde nachweisen müssen. Dazu gehören auch Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.Auch Betriebe, die sich nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, benötigen für diese Tätigkeiten einen Fachkundenachweis für die Erlangung der Erlaubnis nach § 54 KrWG und ggf. der Anzeige nach § 53 KrWG.

Seminarinhalt

Wesentliche Inhalte zu einschlägigen Rechtsvorschriften:

  • KrWG, EfbV, AbfAEV, NachweisV, AVV
  • Untergesetzliches Regelwerk

Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme

Nachweisführung und Registerführung

Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln

Inhalte und Umsetzung der EfbV und AbfAEV

Umweltauswirkungen, Gefahreneigenschaften, Arbeitsschutz

Bewerten von möglichen Entsorgungswegen für Abfälle

Verhältnis Abfallrecht zu anderen Rechtsbereichen

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten

Verantwortliche Personen nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, d. h. Personen aus Unternehmen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, makeln, handeln, verwerten oder beseitigen; außerdem Personen, die von den zuständigen Behörden dazu aufgefordert worden sind, einen Fachkundelehrgang gemäß EfbV bzw. AbfAEV zu absolvieren. Das Seminar ist auch für Personen gedacht, die zusätzlich den Fachkundenachweis nach der AbfBeauftrV benötigen.
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen. Für die Erlangung einer Zertifizierung nach EfbV oder einer Erlaubnis/Anzeige nach AbfAEV sind, neben der Bescheinigung zu diesem Lehrgang, weitere formale Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. zur Zuverlässigkeit und zur beruflichen Qualifikation, die sich aus der EfbV oder der AbfAEV ergeben.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Behördlich anerkannte Bescheinigung
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz. Anwesenheitspflicht. Die Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, sofern die teilnehmende Person nicht mehr als eine Unterrichtseinheit (45Min.) abwesend, bzw. offline war.

Entsorgungsfachbetriebe - Erwerb des Fachkundenachweises nach EfbV und AbfAEV mit Fachkundenachweis nach AbfBeauftrV

2.356,20 € inkl. USt

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16.03.2026 - 20.03.2026

09:00 - 17:00 Uhr

Bielefeld

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13.04.2026 - 17.04.2026

09:00 - 17:00 Uhr

Bissendorf (OS)

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27.04.2026 - 04.05.2026

09:00 - 17:00 Uhr

Kassel-Espenau

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04.05.2026 - 08.05.2026

09:00 - 18:00 Uhr

Hannover

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08.06.2026 - 12.06.2026

09:00 - 16:15 Uhr

Magdeburg

Deutsch

2.356,20 € inkl. USt

1.980,00 € zzgl. USt

31.08.2026 - 04.09.2026

08:30 - 16:30 Uhr

Hamburg

Deutsch

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19.10.2026 - 23.10.2026

08:30 - 17:00 Uhr

Oldenburg

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26.10.2026 - 30.10.2026

09:00 - 17:00 Uhr

Braunschweig

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16.11.2026 - 20.11.2026

09:00 - 17:00 Uhr

Rostock

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14.12.2026 - 18.12.2026

09:00 - 16:30 Uhr

Hannover

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