Fördertechnik
Fortbildung und und Erfahrungsaustausch zum Sachkundeerhalt nach § 37 DGUV Vorschrift 68
Seminar-Nr.: 60102306
Termin auswählenDie regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen ist gesetzlich vorgeschrieben – und für den sicheren Betriebsablauf unverzichtbar. Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen (FFZ) gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 68 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist entscheidend, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und unerwarteten Ausfällen von Arbeitsmitteln vorzubeugen.
In der Fortbildung als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen erweitern Sie Ihr Fachwissen über die verschiedenen Bauarten von FFZ sowie die relevanten Normen und Richtlinien.
Die Seminarinhalte orientieren sich an § 37 der DGUV Vorschrift 68. Sie vertiefen praxisnah Ihr Verständnis der rechtlichen Grundlagen für die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden und erfordern eine Prüfbescheinigung.
Im Seminar haben Sie die Möglichkeit, sich mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Gemäß § 14 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flurförderzeuge regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Fortbildung richtet sich an alle, die ihre Befähigung erhalten oder erneuern möchten - idealerweise alle drei Jahre, um stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Sicherheitsstandards zu sein.
In unserer Schulung findet ein Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen ist gesetzlich vorgeschrieben – und für den sicheren Betriebsablauf unverzichtbar. Die regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen (FFZ) gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 68 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist entscheidend, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und unerwarteten Ausfällen von Arbeitsmitteln vorzubeugen.
In der Fortbildung als Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen erweitern Sie Ihr Fachwissen über die verschiedenen Bauarten von FFZ sowie die relevanten Normen und Richtlinien.
Die Seminarinhalte orientieren sich an § 37 der DGUV Vorschrift 68. Sie vertiefen praxisnah Ihr Verständnis der rechtlichen Grundlagen für die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen von Flurförderzeugen. Die Ergebnisse der Prüfungen müssen schriftlich dokumentiert werden und erfordern eine Prüfbescheinigung.
Im Seminar haben Sie die Möglichkeit, sich mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten sowie den anderen Teilnehmenden auszutauschen.
Gemäß § 14 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flurförderzeuge regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Fortbildung richtet sich an alle, die ihre Befähigung erhalten oder erneuern möchten - idealerweise alle drei Jahre, um stets auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Sicherheitsstandards zu sein.
In unserer Schulung findet ein Praxisteil mit modernster VR-Technologie statt.
Im Webinar wird das Training als Desktop Version durchgeführt.
Fortbildung: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
464,10 € inkl. USt
390,00 € zzgl. USt