Gefahrstoffe

Grundkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten

2-tägiger anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 28 Abs. 2 GenTSV

Seminar-Nr.: 50301501

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Der Nutzen im Überblick

Unser behördlich anerkannte Gentechnikkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit (BBS) nach § 28 GenTSV
bietet Ihnen weitreichende Einblicke im Bereich Gentechnik.
Dieser Kurs vermittelt Ihnen die erforderliche Sachkunde, um als Projektleitende oder Beauftragte für Biologische Sicherheit tätig zu sein.
Sie erhalten fundiertes Wissen über die Gentechnik-Sicherheitsverordnung bzw. rechtlichen Grundlagen des Gentechnikgesetzes
sowie praktische Anleitungen zur sicheren Arbeitsweise in gentechnischen Anlagen.

Der Gentechnikkurs für Projektleitende und Beauftragte für Biologische Sicherheit deckt alle relevanten Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen ab,
einschließlich der Bau- und Ausrüstungsstandards gemäß GenTSV.
Das deutsche Gentechnikrecht hat die Aufgabe, die Anwendung neuer Techniken zu fördern und gleichzeitig die Beschäftigten und die Umwelt zu schützen.
Durch praxisnahe Unterrichtsmaterialien und den Austausch mit unseren erfahrenen Referentinnen und Referenten bereiten wir Sie bestens auf die aktuellen Herausforderungen in der Gentechnik vor,
um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und ggf. anzupassen.

Die Schulung umfasst auch wichtige Aspekte wie Risikobewertung und Umwelterwägungen bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen.
Somit sind Sie bestens gerüstet, gentechnische Projekte sicher und effizient zu managen. Dies trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei,
sondern erhöht auch die Sicherheit und Effizienz Ihrer Projekte.

Seminarinhalt

Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen, für Freisetzungen und zum Arbeitsschutz

  • Einführung in Rechtsvorschriften
  • Das Gentechnikrecht
  • Arbeitsschutzregelungen
  • Außerbetrieblicher Transport von gentechnisch veränderten Organismen

Gefährdungspotentiale von Organismen unter besonderer Berücksichtigung der Mikroorganismen

  • Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik
  • Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
  • Umwelterwägungen bei Freisetzungen

Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Anlagen und Freisetzungen

  • Bau- und Ausrüstung gemäß Anlagen 2 - 4 GenTSV zu den einzelnen Sicherheitsstufen 1 - 4, Wartung und Prüfung
  • Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
  • Organisatorische Maßnahmen
Biologen, Chemiker, Mediziner und Ingenieure, die als Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) nach GenTSV bestellt werden sollen und ihre Sachkunde in einem staatlich anerkannten Fortbildungskurs nachweisen müssen
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin, Ingenieurwissenschaften), eine dreijährige Tätigkeit in der Gentechnik oder in der Bioverfahrenstechnik und der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung erforderlich.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Behördlich anerkannte Bescheinigung

Als Projektleiter oder Beauftragte Person für Biologische Sicherheit nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung müssen Sie Ihre Kenntnisse mindestens alle 5 Jahre durch einen staatlich ankernannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 der GenTSV auffrischen. Hier geht es zu unserem Seminar Anerkannten Aktualisierungskurs nach § 28 Abs. 3 der GenTSV.

Grundkurs für Projektleiter und Beauftragte für Biologische Sicherheit für gentechnische Arbeiten

1.178,10 € inkl. USt

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31.05.2027 - 01.06.2027

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