Veranstaltungssicherheit

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)

nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

Seminar-Nr.: 30551201

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Der Nutzen im Überblick

In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.

Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 – 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).

Erleben Sie mit unserer interaktiven Trainingseinheit realitätsnahe Szenarien und setzen das Gelernte direkt in die Praxis um.

Seminarinhalt

Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)

Delegation von Verantwortung und Pflichten

Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen

Aufsichtspersonen

Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen

Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017

Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)

Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)

Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - "Veranstaltungs- und

Produktionsstätten für szenische Darstellung"

Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen

Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik

Erfahrungsaustausch

Schriftliche Erfolgskontrolle

Hallenwarte, Hausmeister, Hallen-Inspektoren, Inspizienten (Film, Funk, Fernsehen), Messebauer, Bühnenbauer, Beleuchter, Medientechniker, DJ, Dekorateure, Veranstalter von: Messen, Kongressen und Veranstaltungen aller Art; das Seminar ist darüber hinaus sehr gut geeignet für Mitarbeiter in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse, Sport, Schule, Gebäudemanagement
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Sollten Sie bereits über die Qualifikation als Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) verfügen, empfehlen wir Ihnen unsere Fortbildung.

Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining – Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.

Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)

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