Brandschutz

Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlagen

Seminar-Nr.: 30153401

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Der Nutzen im Überblick

Mit Veröffentlichung der DIN 14675 im April 2018, ist der Betreiber von Brandmeldeanlagen aufgefordert, eine eingewiesene Person für die Bedienung der Gefahrenmeldeanlage zu benennen, und kann zusätzlich die Begehung nach DIN VDE 0833-1 durch eine eigene sachkundige Person durchführen lassen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten Sie in unserer Veranstaltung einen Überblick über die relevanten Normeninhalte der DIN 14675 und der DIN VDE 0833 Teile 1, 2 und 4 sowie dazugehörende Normen. Ihnen wird die Bedeutung der Normen für Brandmeldeanlagen und wie Sie die Normenanforderungen in Ihrem täglichen Arbeitsalltag umsetzen können, vermittelt.


Seminarinhalt

Bestimmungen und Richtlinien

Allgemeiner Brandschutz

Brandmeldezentralen

Brandmelder

Leitungen

Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen

Überspannungsschutz

Brandmeldeanlagen in Bereichen mit besonderen Risiken

Ansteuerung von sicherheitstechnischen oder allgemeinen Anlagen durch die BMA

Dokumentation

Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und –systemen als Wiederholung, Facilityunternehmen, Inhaber/Betreiber von privaten und öffentlichen Gebäuden, Mitarbeiter von Ingenieurbüros, Errichter und Instandhalter von Brandmeldeanlagen und -systemen, Brandschutzbeauftragte, Technische Leiter, Objektbetreuer, Hausmeister, Sicherheitsingenieure, Sachverständige Planer, alle Interessierten, die Brandmeldeanlagen betreiben oder auch planen, errichten und instandhalten.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Mit dem Seminar schließen Sie eventuelle Wissenslücken, wenn Sie bereits über intensive und umfassende Vorkenntnisse zu Brandmeldeanlagen verfügen.

Sachkundige und eingewiesene Personen von Brandmeldeanlagen

678,30 € inkl. USt

570,00 € zzgl. USt

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02.10.2026

09:00 - 16:30 Uhr

678,30 € inkl. USt

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Bremen

Deutsch

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16.12.2026

09:00 - 16:30 Uhr

678,30 € inkl. USt

570,00 € zzgl. USt

Oldenburg

Deutsch

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