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Datenschutz

Seminar: Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Schulung für Behörden und öffentliche Stellen: Datenschutz im öffentlichen Dienst rechtssicher gestalten – mit Vergaberecht, Landesrecht und TÜV-Prüfung

Seminar-Nr.: 10151111

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Der Nutzen im Überblick

Warum sind spezialisierte Datenschutzbeauftragte für öffentliche Stellen und Behörden wichtig?


Digitalisierung im öffentlichen Sektor funktioniert nur, wenn Datenschutz mitgedacht wird. Neue Fachverfahren, Cloud-Dienste, digitale Bürgerangebote oder IT-Beschaffungen betreffen häufig große Mengen personenbezogener und teilweise besonders sensibler Daten. Gleichzeitig müssen öffentliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen und ihre Prozesse modernisieren.
Genau hier übernehmen behördliche Datenschutzbeauftragte (DSB) eine Schlüsselrolle. Sie müssen rechtliche Anforderungen verständlich machen, Risiken früh erkennen und konstruktiv an Lösungen mitarbeiten. Hinzu kommen Besonderheiten des öffentlichen Rechts, landesspezifische Vorschriften und die gesetzliche Benennungspflicht nach Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Ihr Nutzen aus diesem Seminar für behördliche Datenschutzbeauftragte


Nach der Schulung können Sie Datenschutzfragen im öffentlichen Sektor fundierter beurteilen und gegenüber Leitung, IT, Fachbereichen, Personalvertretung und Dienstleistern sicherer vertreten. Sie wissen, an welchen Stellen Datenschutz bereits in der Planung berücksichtigt werden sollte und wie Sie typische Risiken bei neuen Verfahren, IT-Systemen oder externen Dienstleistungen erkennen.
Besonders praxisnah ist die Verbindung zum Vergaberecht: Statt Datenschutz erst nach der Beschaffung eines Systems zu prüfen, erfahren Sie, wie Anforderungen bereits im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig gewinnen Sie Methodenwissen für Datenschutzmanagement, Datenpannen, Audits und Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Was Sie konkret lernen und nachhaltig anwenden können


Sie erarbeiten sich einen Gesamtüberblick über DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze und öffentlich-rechtliche Spezialregelungen. Sie lernen Ihre Stellung, Rechte und Pflichten als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter im öffentlichen Dienst kennen und setzen sich mit Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitung, Informationspflichten und Betroffenenrechten auseinander.
Technische und organisatorische Maßnahmen, BSI-Grundschutz, Risikoanalysen und Datenschutz-Folgenabschätzungen helfen Ihnen, technische Fragestellungen fachlich einzuordnen. Ergänzend behandeln Sie den Datenschutz im Homeoffice und bei internationalen Datentransfers.
Zum Abschluss widmen Sie sich den besonders praxisrelevanten Schnittstellen zum Vergaberecht, zu EVB-IT, zur Auditierung und zur Personalvertretung. Ein komplexes Fallbeispiel führt die Themen zusammen und unterstützt Sie dabei, das erworbene Wissen auf reale Situationen in Behörden und öffentlichen Stellen zu übertragen.

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, mit der TÜV-Prüfung Ihre Fachkunde als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter für öffentliche Stellen und Behörden nachzuweisen.

Weiterführende FAQ und Praxishinweise für Datenschutzbeauftragte in öffentlichen Stellen und Behörden finden Sie unter „Hinweise“.

Seminarinhalt

1. Schulungstag: rechtliche Grundlagen (DSGVO, BDSG und Landesrecht)

Einführung in das Datenschutzrecht:

  • Grundsätze
  • Begriffe und das Zusammenspiel von EU-DSGVO, BDSG und dem jeweiligen Landesdatenschutzgesetz (LDSG)
  • Anwendungsbereiche der Gesetze

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:

  • Rechtswirksame Einwilligung
  • Gesetzliche Erlaubnistatbestände (Schwerpunkt: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Aufgabenerfüllung)
  • Überblick über die Landesdatenschutzgesetze und Spezialgesetze für öffentliche Stellen
  • Besondere Datenkategorien: Schutz von Gesundheitsdaten und Sozialdaten
  • Daten im Personalwesen der Behörde oder öffentlichen Stelle

Betroffenenrechte im öffentlichen Sektor:

  • Auskunft, Berichtigung, Löschung und das Recht auf Vergessenwerden unter Beachtung von Archivgesetzen
  • Informationspflichten: Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen für Bürgeranträge, Bescheide und Online-Verwaltungsportale

Deutsche Aufsichtsbehörden:

  • Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Datenschutz
  • Maßnahmen gegenüber öffentlichen Stellen
  • Behördliches Beanstandungsverfahren
  • Datenschutzkonferenz und Europäischer Datenschutzausschuss

2. Schulungstag: die Stellung des DSB & Datenschutzmanagement

Stellung und Aufgaben des DSB:

  • Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Einbindung des DSB
  • Meldepflicht des Verantwortlichen
  • Fachkunde und Interessenskonflikte
  • Schulungen, Fortbildungen und Awareness-Kampagnen

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT):

  • Methodik zur Erfassung hoheitlicher Fachverfahren
  • Mindestinhalte
  • Zweck, Begriffsklärung, Form, Ausnahme nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO
  • Empfehlenswerte zusätzliche Inhalte
  • Konkrete Ausarbeitung und praktische Umsetzung

Auftragsverarbeitung (AVV):

  • Grundlagen der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit IT-Dienstleistern
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit: Datenschutz bei der Zusammenarbeit mehrerer Stellen

Datenpannen-Management:

  • Meldeprozesse nach Art. 33 DSGVO
  • Konzepte zur Schulung von Mitarbeitenden, Beamten und Führungskräften

3. Schulungstag: Technik und Datensicherheit

Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM):

  • Grundlagen der Informationssicherheit
  • Einführung in die Schutzziele nach BSI-Grundschutz
  • Gefährdungen und Bedrohungen
  • Abhilfemaßnahmen

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):

  • Risikoanalyse bei der Einführung neuer Verarbeitungen
  • Mindestinhalte einer DSFA
  • Durchführungsmodelle SDM (Standard-Datenschutzmodell) und PIA (Privacy Impact Assessment-Tool)

Datenschutz im Homeoffice:

  • Mobile Arbeit
  • Regeln für das Arbeiten in der Privatwohnung
  • Stellungnahme der Aufsichtsbehörden

Internationale Datentransfers:

  • Grundlagen der rechtmäßigen Drittlandübermittlung
  • Geeignete Garantien für die Drittlandübermittlung
  • Herausforderungen bei der Nutzung von Standardsoftware im Hinblick auf Drittstaaten (Schrems II/DPF)

4. Schulungstag: Audits, Vergaberecht und Mitbestimmung

Datenschutz im Vergaberecht:

  • Integration von Datenschutzvorgaben in die Leistungsbeschreibung und Bieterprüfung (Eignungskriterien)
  • EVB-IT-Verträge

Kontrolle und Auditierung:

  • Durchführung interner Audits in Fachämtern
  • Erstellung von Auditplänen
  • PDCA-Zyklus
  • Erstellung von Auditberichten
  • Durchführung externer Audits bei Dienstleistern

Schnittstelle Personalvertretung:

  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat oder der Mitarbeitervertretung bei IT-Systemen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen

Praxisworkshop: Bearbeitung eines komplexen Fallbeispiels

- Zukünftige oder bestehende Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren in Behörden und öffentlichen Institutionen - Behördenleiter, Dienststellenleiter und Geschäftsführer von öffentlich-rechtlichen Unternehmen - Verantwortliche und IT-Einkäufer aus Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen - Mitarbeitende aus dem Qualitäts- und Datenschutzmanagement von Kliniken und Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft - Datenschutzverantwortliche in Stadtwerken, Zweckverbänden, Eigenbetrieben und Entsorgungsunternehmen - Fachkräfte aus Kammern der Freiberufe (IHKs, Handwerkskammern, Ärztekammern), Krankenkassen und Rundfunkanstalten - Externe Datenschutzbeauftragte, die strategisch Mandate im Bereich der öffentlichen Verwaltung und deren Beteiligungen übernehmen wollen

Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie:

  • eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
  • einen aktuellen Webbrowser (Firefox, Google Chrome, Edge, Safari). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme über den Internet Explorer nicht möglich ist.
  • ein audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Personenzertifikat der TÜV NORD CERT nach bestandener Prüfung
Häufig gestellte Fragen über Datenschutzbeauftragte in öffentlichen Stellen und Behörden Müssen kleinere Zweckverbände oder Eigenbetriebe überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benennen? Ja. Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO sieht für Behörden und öffentliche Stellen grundsätzlich eine Benennungspflicht vor. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist dafür nicht ausschlaggebend. Damit betrifft die Regelung auch kleinere öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie Zweckverbände oder Eigenbetriebe. Warum reicht eine rein auf klassische Behördenstrukturen ausgerichtete Ausbildung für öffentliche Stellen oft nicht für den Datenschutz im öffentlichen Bereich aus? Öffentliche Stellen sind wesentlich vielfältiger als die klassische Kernverwaltung. Stadtwerke, Kliniken, Hochschulen, Kammern, Sparkassen oder Zweckverbände arbeiten mit unterschiedlichen Organisationsformen, Fachverfahren und sensiblen Daten. Deshalb behandelt die Schulung neben dem behördlichen Datenschutz auch typische Schnittstellen moderner öffentlicher Institutionen. Warum spielt Datenschutz bei IT-Ausschreibungen eine so große Rolle? Datenschutzanforderungen sollten bereits vor der Auswahl eines IT-Dienstleisters berücksichtigt werden. Im Seminar lernen Sie deshalb, datenschutzrechtliche Kriterien in Leistungsbeschreibungen und Eignungskriterien einzubinden und die datenschutzrechtlichen Aspekte von EVB-IT-Verträgen zu beurteilen. So können Datenschutzprobleme möglichst früh im Beschaffungsprozess erkannt werden. Reicht ein Standardseminar für Datenschutzbeauftragte aus der freien Wirtschaft aus? Für die Grundlagen kann es Überschneidungen geben. Im öffentlichen Sektor kommen jedoch zusätzliche Anforderungen hinzu – beispielsweise Landesdatenschutzrecht, öffentlich-rechtliche Aufgaben, besondere Verwaltungsstrukturen, Vergabeverfahren und die Zusammenarbeit mit Personalvertretungen. Diese Schulung richtet ihren Schwerpunkt gezielt darauf aus. Warum passt ein Kurs für ausschließlich „klassisch“ behördliche Datenschutzbeauftragte nicht zu jeder öffentlichen Institution? Die Kernverwaltung ist nur ein Teil des öffentlichen Sektors. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kliniken, Hochschulen, Stadtwerken, Sparkassen, Kammern, öffentlich-rechtlichen Versorgungsunternehmen oder Forschungseinrichtungen begegnen zusätzlichen Schnittstellen und Datenarten. Die Schulung berücksichtigt deshalb sowohl Behörden als auch öffentliche Stellen im weiteren Sinne.

Seminar: Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV)

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