Datenschutz

Seminar: Beschäftigtendatenschutz

Anwendungspraxis der DSGVO, aktuelle rechtliche Entwicklungen

Seminar-Nr.: 10152351

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Der Nutzen im Überblick

Die fortschreitende Digitalisierung unserer Arbeitswelt führt zu besonderen Herausforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. In unserem Beschäftigtendatenschutz-Seminar lernen Sie, künftig sicher mit den europäischen wie nationalen Datenschutzbestimmungen umzugehen.

Sie erhalten die nötigen Kenntnisse, um die für Ihre Organisation geltenden Rechtsvorschriften bestimmen und rechtssicher anwenden zu können. Ob als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Personalwesen oder auch als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Bereich Datenschutz, wir bringen Sie auf den aktuellen Stand des Beschäftigtendatenschutzes.

Gezielt behandeln unsere Referentinnen und Referenten praxisrelevante Inhalte. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Stellenbesetzung im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz professionalisieren und welche Grenzen Sie bei der Erhebung von Bewerberdaten beachten sollten.

Auch während des Beschäftigungsverhältnisses hinterlassen Ihre Beschäftigten immer mehr digitale Spuren und Daten in unterschiedlichen Systemen. Darauf gehen wir ebenso in unserem Seminar zum Beschäftigtendatenschutz anhand vieler Beispiele aus der betrieblichen Praxis ein und beleuchten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Am zweiten Tag greifen wir spezielle Fragestellungen auf, die in der Praxis vieler Unternehmen eine hohe Relevanz haben. Hierzu gehören insbesondere Themen wie die Auswertung des Kommunikationsverhaltens der Beschäftigten und die Videoüberwachung.

Setzen Sie sich in diesem Beschäftigtendatenschutz-Seminar mit den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten von Interessenvertretungen auseinander und erfahren Sie die aktuelle Rechtsprechung zu den Beteiligungs- und Informationsrechten des Betriebsrats.

Der Nutzen im Überblick

Die fortschreitende Digitalisierung unserer Arbeitswelt führt zu besonderen Herausforderungen im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes. In unserem Beschäftigtendatenschutz-Seminar lernen Sie, künftig sicher mit den europäischen wie nationalen Datenschutzbestimmungen umzugehen.

Sie erhalten die nötigen Kenntnisse, um die für Ihre Organisation geltenden Rechtsvorschriften bestimmen und rechtssicher anwenden zu können. Ob als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Personalwesen oder auch als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter im Bereich Datenschutz, wir bringen Sie auf den aktuellen Stand des Beschäftigtendatenschutzes.

Gezielt behandeln unsere Referentinnen und Referenten praxisrelevante Inhalte. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Stellenbesetzung im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz professionalisieren und welche Grenzen Sie bei der Erhebung von Bewerberdaten beachten sollten.

Auch während des Beschäftigungsverhältnisses hinterlassen Ihre Beschäftigten immer mehr digitale Spuren und Daten in unterschiedlichen Systemen. Darauf gehen wir ebenso in unserem Seminar zum Beschäftigtendatenschutz anhand vieler Beispiele aus der betrieblichen Praxis ein und beleuchten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Am zweiten Tag greifen wir spezielle Fragestellungen auf, die in der Praxis vieler Unternehmen eine hohe Relevanz haben. Hierzu gehören insbesondere Themen wie die Auswertung des Kommunikationsverhaltens der Beschäftigten und die Videoüberwachung.

Setzen Sie sich in diesem Beschäftigtendatenschutz-Seminar mit den datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten von Interessenvertretungen auseinander und erfahren Sie die aktuelle Rechtsprechung zu den Beteiligungs- und Informationsrechten des Betriebsrats.

Seminarinhalt

Grundlagen zum Beschäftigtendatenschutz

  • Übersicht zur Rechtsordnung: relevante Rechtsvorschriften
  • Einordnung von Betriebsvereinbarungen
  • Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes im Arbeitsverhältnis
  • Zweckbindungs- und Erforderlichkeitsgrundsatz

Einwilligung des Arbeitnehmers

  • Zulässigkeit von Einwilligungen im Arbeitsverhältnis
  • Form von Mitarbeiter-Einwilligungen
  • Sicherstellung „freier" Entscheidungen des Arbeitnehmers
  • Beispiele erforderlicher Einwilligungen

Bewerbungsphase

  • Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers
  • Background-Checks im Social-Media-Bereich
  • Bewerber-Testverfahren: ärztliche Einstellungsuntersuchungen, psychologische Testverfahren
  • Bewerbungsmanagement und Künstliche Intelligenz
  • Speicherfristen für Bewerberdaten

Beschäftigtendaten nach Einstellung: allgemeine Anforderungen

  • Verwendung von Beschäftigtendaten zur Aufklärung von Straftaten
  • Überwachung von Leistung und Verhalten der Mitarbeiter
  • Umgang mit besonderen Datenkategorien wie u.a. Gesundheitsdaten
  • Übermittlungen innerhalb des Konzerns
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Auswirkungen auf den Datenschutz
  • Aufsichtsbehörden zum E-Krankenschein (eAU)

Überwachung des Online-Verhaltens der Mitarbeiter

  • Zugriff auf E-Mails der Beschäftigten
  • Auswertung des Internetverhaltens der Mitarbeiter
  • Fernmeldegeheimnis im Arbeitsverhältnis und neues TTDSG

Verwendung riskanter Technologien

  • Verbreitung von Bildnissen zum Beschäftigten
  • Zulässigkeit von Videoüberwachungen
  • Einsatz von GPS-Systemen in Fahrzeugen
  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
  • Einsatz biometrischer Systeme

Rechte der Beschäftigten

  • Einsichtsrecht in die Personalakte nach BetrVG
  • Reichweite des Auskunftsrechts nach Art. 15 DS-GVO
  • Speicherfristen für Personalaktenunterlagen
  • Pflicht zur Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten
  • Schadenersatz nach Art. 82 DS-GVO

Rolle des Betriebsrats

  • § 79a BetrVG: Betriebsrat als Verantwortlicher?
  • Verhältnis zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Rechte des Betriebsrats zum Datenschutz

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
  • Informations- und Kontrollrechte des Betriebsrats
  • Aktuelle Rechtsprechung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Personalwesen, dem Bereich Datenschutz und Revision; Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Betriebsratsmitglieder; Fach- und Führungskräfte, die mit Personal- oder Compliance-Fragen befasst sind, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen

Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig.

Zur Teilnahme an unseren digitalen Angeboten benötigen Sie:

  • eine Internetverbindung mit mind. 6000er-DSL-Leitung. Wir empfehlen die Nutzung eines LAN-Kabels.
  • einen aktuellen Webbrowser (Google Chrome, Firefox, Edge). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme über den Internet Explorer nicht möglich ist und dass wir bei der Nutzung des Safari-Browsers eine einwandfreie Funktion nicht garantieren können.
  • ein (eigenes) audiofähiges Endgerät (PC oder Laptop) mit Lautsprecher/Kopfhörer, Mikrofon und Webcam. Bei der Nutzung von Tablets empfehlen wir Android-Geräte.
Bitte finden Sie sich einige Minuten vor Beginn des Webinars im virtuellen Schulungsraum ein, damit wir testen können, ob alles funktioniert.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Vorkenntnisse im Datenschutzrecht sind von Vorteil, sind aber nicht zwingend vorausgesetzt.

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