Brandschutz

Seminar: Brandabschottung – Pflichten und Dokumentation

Sachkundevermittlung nach § 2 (7) BetrSichV und TRBS 1203

Seminar-Nr.: 30154501

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Der Nutzen im Überblick

In unserer Veranstaltung erhalten Sie die notwendige Sachkunde zur Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen nach Paragraph 2 (7) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203. Sie erlangen die theoretischen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Prüfung und sichere Schließung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen zu gewährleisten und die Anforderungen an eine „Befähigte Person“ gemäß TRBS 1203 erfüllen zu können.

Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig. Da es jedoch aus betrieblichen Gründen notwendig sein kann, Leitungen, Kabel, oder ähnliches durch Brandwände zu führen, müssen die Öffnungen feuerbeständig geschützt sein. Nach Musteranlagenleitungsrichtlinie dürfen Leitungen ab einem gewissen Durchmesser nur mit Abschottungen durch raumabschließende Wände geführt werden. Die Abschottungen müssen hierbei die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile aufweisen. Gerade in Bestandsbauten ergeben sich jedoch immer wieder Probleme, die richtigen und zugelassenen Abschottungssysteme zu verwenden.

Da eine nicht-funktionierende Abschottung im Brandfall Rauch und Feuer in andere Brandabschnitte übertragen und dadurch erhebliche Sach- und Personenschäden begünstigen kann, ist die Ausführung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen sachkundig zu prüfen.

Der Nutzen im Überblick

In unserer Veranstaltung erhalten Sie die notwendige Sachkunde zur Prüfung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen nach Paragraph 2 (7) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203. Sie erlangen die theoretischen Grundlagen und praktischen Fähigkeiten, um die ordnungsgemäße Prüfung und sichere Schließung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen zu gewährleisten und die Anforderungen an eine „Befähigte Person“ gemäß TRBS 1203 erfüllen zu können.

Öffnungen in Brandwänden sind grundsätzlich unzulässig. Da es jedoch aus betrieblichen Gründen notwendig sein kann, Leitungen, Kabel, oder ähnliches durch Brandwände zu führen, müssen die Öffnungen feuerbeständig geschützt sein. Nach Musteranlagenleitungsrichtlinie dürfen Leitungen ab einem gewissen Durchmesser nur mit Abschottungen durch raumabschließende Wände geführt werden. Die Abschottungen müssen hierbei die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit wie die raumabschließenden Bauteile aufweisen. Gerade in Bestandsbauten ergeben sich jedoch immer wieder Probleme, die richtigen und zugelassenen Abschottungssysteme zu verwenden.

Da eine nicht-funktionierende Abschottung im Brandfall Rauch und Feuer in andere Brandabschnitte übertragen und dadurch erhebliche Sach- und Personenschäden begünstigen kann, ist die Ausführung von brandschutztechnischen Wanddurchbrüchen sachkundig zu prüfen.

Seminarinhalt

Grundlagen der Abschottung

Rechtliche Grundlagen

DIN EN und VDS

Definition raumabschließende Wände/Brandwände

Pflichten der Errichterfirma/Kennzeichnung/Dokumentation

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis/Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Sonderlösungen

Verschiedene Abschottungssysteme

Befähigung zur Prüfung der Schottungen

Prüfungen der Systeme mit Dokumentation und Fehlermanagement

Schriftliche Erfolgskontrolle

• Brandschutzbeauftragte und Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben • Sicherheits-/Brandschutzingenieure • Fachunternehmen der Elektro- und Informationstechnologie • Gewerke die an raumabschließenden Wänden und Brandwänden arbeiten
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Unsere Veranstaltung ist als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte im Sinne der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01 geeignet.

Seminar: Brandabschottung – Pflichten und Dokumentation

666,40 € inkl. USt

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11.11.2026

09:00 - 16:30 Uhr

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