Immissionsschutz
Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte – Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV
Seminar-Nr.: 40251701
Termin auswählenDie Fortbildung TA Lärm vermittelt Ihnen praxisnahes Fachwissen zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. In diesem Seminar für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte erhalten Sie die Grundlagen und aktuelle Inhalte im Bereich Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm).x^x.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse im Umgang mit Geräuschkennwerten und lernen, diese anhand von Beispielen zu interpretieren. Dabei üben Sie, Geräuschimmissionen einfacher Schallquellen überschlägig zu berechnen und zu bewerten. Sie erfahren, wie Sie die schalltechnischen Anforderungen von Lieferanten für Einzelaggregate korrekt angeben oder deren Angaben fachgerecht prüfen. Zudem erlernen Sie in dieser Schulung Methoden, um die zulässigen Geräuschemissionen von Neubauten auf Basis von Bebauungsplänen und der örtlichen Situation abzuschätzen.
Die Fortbildung TA Lärm erfüllt die Anforderungen nach § 9 der 5. BImSchV und ist behördlich anerkannt . Damit sichern Sie Ihre Fachkunde als Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragte bzw. - beauftragter und bleiben fachlich auf dem neuesten Stand.
Die Fortbildung TA Lärm vermittelt Ihnen praxisnahes Fachwissen zur Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm. In diesem Seminar für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte erhalten Sie die Grundlagen und aktuelle Inhalte im Bereich Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm).x^x.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse im Umgang mit Geräuschkennwerten und lernen, diese anhand von Beispielen zu interpretieren. Dabei üben Sie, Geräuschimmissionen einfacher Schallquellen überschlägig zu berechnen und zu bewerten. Sie erfahren, wie Sie die schalltechnischen Anforderungen von Lieferanten für Einzelaggregate korrekt angeben oder deren Angaben fachgerecht prüfen. Zudem erlernen Sie in dieser Schulung Methoden, um die zulässigen Geräuschemissionen von Neubauten auf Basis von Bebauungsplänen und der örtlichen Situation abzuschätzen.
Die Fortbildung TA Lärm erfüllt die Anforderungen nach § 9 der 5. BImSchV und ist behördlich anerkannt . Damit sichern Sie Ihre Fachkunde als Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragte bzw. - beauftragter und bleiben fachlich auf dem neuesten Stand.
Grundlagen mit Demonstrationen
Ermittlung von Schallemissionen
Schallausbreitungsrechnung
Verwaltungshandeln der Behörde
bestehende Anlagen)
Beurteilung der Schallimmissionen
Besondere Regelungen