Gefahrstoffe
Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Seminar-Nr.: 50301706
Termin auswählenAktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um 6 Jahre. Unsere Fortbildung ist behördlich anerkannt.
Asbest – Verwendung und Eigenschaften
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
TRGS 519: Fortbildung zur Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 4
630,70 € inkl. USt
530,00 € zzgl. USt