Ihr Programm zur Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
Betriebssicherheitverordnung, Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetz, CE-Kennzeichnung – Hersteller, Betreiber und Zulieferer von Anlagen und Maschinen müssen eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen erfüllen. Bei der Menge an Vorschriften und Richtlinien fällt es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Unsere Seminare im Bereich Produkt-, Anlagen- und Betriebssicherheit helfen Ihnen dabei, sich im Dickicht der gesetzlichen Verordnungen besser zurechtzufinden. Darüber hinaus geben wir Ihnen praktische Tipps zur rechtssicheren Organisation in Ihrem Unternehmen mit auf den Weg sowie Lösungsansätze und Maßnahmen zur effektiven Umsetzung der Vorgaben in die betriebliche Praxis. Unsere Fortbildungen zur Produktsicherheit, Anlagensicherheit und Betriebssicherheit richten sich unter anderem an Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, technische Leiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Projekt- und Betriebsingenieure und Mitarbeiter aus dem Entwicklungs- und Konstruktionsbereich.
Maschinen- und Anlagensicherheit-Seminare im Überblick
Wissenswertes zu den Themen Produktsicherheit, Anlagensicherheit & Betriebssicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit
Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Maschinenrichtlinie (MRL) bilden die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) den gesetzlichen Rahmen für Hersteller, Zulieferer und Betreiber von Maschinen und Anlagen. Die TRBS geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wieder. Ermittelt werden die Regeln vom Ausschuss für Betriebssicherheit. Ihre Bekanntmachung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Technischen Regeln, wie die TRBS 1111 und die TRBS 1203, konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Maßnahmenentwicklung. Lernen Sie in unseren Betriebssicherheits-Seminaren Ihre Rechte und Pflichten kennen und erfahren Sie, wie Sie die TRBS- und die BetrSichV-Richtlinien in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Für bestimmte Produkte, wie Spielzeuge, Maschinen, Druckgeräte und Schutzausrüstungen, ist gemäß MRL eine CE-Kennzeichnung notwendig. Der Hersteller bestätigt mit der Kennzeichnung die Rechtskonformität der Produkte hinsichtlich aller relevanten europäischen Richtlinien. Im Rahmen unseres Schulungsangebotes zu den Themen Produkt-, Anlagen- und Betriebssicherheit können Sie sich einen Überblick über die entsprechenden EG-Richtlinien verschaffen. Nach dem Besuch eines Produkt-, Anlagen- und Betriebssicherheits-Seminars wissen Sie, welche Richtlinien für Ihre Produkte anzuwenden sind.