Die Fachkunde im Strahlenschutz bezeichnet den Nachweis, dass Personen ionisierende Strahlung im jeweiligen technischen Anwendungsbereich fachgerecht, sicher und rechtskonform einsetzen können. Grundlage hierfür sind unter anderem das Strahlenschutzgesetz, die Strahlenschutzverordnung sowie die Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung. Besonders relevant ist die Fachkunde im Strahlenschutz für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern.
Die TÜV NORD Akademie unterstützt Betreiber und verantwortliche Personen mit praxisnahen Kursen zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde. Passend sind der Strahlenschutz-Kurs für Fachkundegruppe R3 und R4 nach Fachkunde-Richtlinie Technik sowie der Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppen R3 und R4.
Die Fachkundegruppen R3 und R4 betreffen technische Anwendungen, bei denen Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Röntgenprüfanlagen in der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung, Systeme zur Bauteil- und Schweißnahtprüfung oder Röntgeneinrichtungen zur Qualitätskontrolle in der industriellen Fertigung.
In der Praxis kann die Fachkunde im Strahlenschutz beispielsweise erforderlich sein, wenn Metallbauteile auf innere Fehler geprüft, Gussteile durchleuchtet oder elektronische Komponenten kontrolliert werden. Auch Störstrahler in technischen Anlagen, Prüfständen oder Analysegeräten können in den Anwendungsbereich fallen, sofern ihr Betrieb genehmigungsbedürftig ist. Entscheidend sind unter anderem die Art der Anlage, die erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen, die Abschirmung, die Zugangsregelungen und die konkrete Verantwortung der handelnden Personen.
Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz müssen in der Regel eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs nachgewiesen werden. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für den jeweiligen technischen Anwendungsbereich erfüllt sind und eine Bescheinigung der Fachkunde erteilt werden kann.
Der Strahlenschutz-Kurs für Fachkundegruppe R3 und R4 nach Fachkunde-Richtlinie Technik eignet sich für Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler betreiben oder künftig Verantwortung im technischen Strahlenschutz übernehmen. Praxisbezug entsteht beispielsweise durch typische Aufgaben wie das Einrichten kontrollierter Bereiche, das Prüfen von Schutzvorrichtungen, das Einhalten von Betriebsanweisungen oder das Bewerten von Schutzmaßnahmen gegen ionisierende Strahlung.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss regelmäßig aktualisiert werden, in der Regel alle fünf Jahre. Die Aktualisierung stellt sicher, dass Fachkundige Änderungen im Strahlenschutzrecht, neue technische Anforderungen und aktuelle Schutzmaßnahmen kennen. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn sich Anlagen, Prüfverfahren oder organisatorische Abläufe im Betrieb verändern.
Der Aktualisierungskurs: Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung für die Fachkundegruppen R3 und R4 richtet sich an Personen mit bestehender Fachkunde. Er eignet sich für alle, die ihre Fachkunde fristgerecht aktualisieren müssen, beispielsweise Verantwortliche in Prüflaboren, industriellen Kontrollbereichen, Instandhaltungseinheiten oder Betrieben mit technischen Röntgeneinrichtungen.
Der Kurs eignet sich für Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben oder dafür Verantwortung übernehmen sollen.
Der Erwerbskurs vermittelt Grundlagen für den Fachkundeerwerb. Der Aktualisierungskurs richtet sich an Personen mit vorhandener Fachkunde, die ihre Kenntnisse fristgerecht aktualisieren müssen.
Nein, die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs ist ein wichtiger Bestandteil. Zusätzlich können eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die Prüfung durch die zuständige Stelle erforderlich sein.
Die Fachkunde muss in der Regel alle fünf Jahre aktualisiert werden. Maßgeblich sind die geltenden rechtlichen Vorgaben und die Anforderungen der zuständigen Behörde.
Teilnehmende erhalten in der Regel eine Teilnahmebescheinigung oder einen Kursnachweis. Dieser kann für den Erwerb oder die Aktualisierung der Fachkunde dienen.