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Checkliste

Mehr Sicherheit serienmäßig

19. Mai 2022

Weniger Unfälle im Straßenverkehr – dieses Ziel hat sich die EU auf die Fahnen geschrieben. Deshalb werden ab diesem Jahr diverse Assistenzsysteme in Autos zur Pflicht. Ab dem 6. Juli 2022 gilt das zunächst für alle neuen Fahrzeugtypen, also neue oder aktualisierte Pkw-Modelle, die auf den Markt kommen. Ab dem 7. Juli 2024 müssen diese Systeme dann auch in allen neu zugelassenen Fahrzeugen verbaut werden. Was diese Assistenzsysteme können und wie sie funktionieren – ein Überblick.

 

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent soll Autofahrende dabei unterstützen, die maximal erlaubte Geschwindigkeit einzuhalten. Welche Geschwindigkeit wo gefahren werden darf, ermittelt das System über eine kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung und über digitale Karten, etwa aus Navigationsdiensten. Überschreitet man das Tempolimit, wird man mit visuellen und akustischen Hinweisen gewarnt.

 

Notfall-Spurhalteassistent

Verlässt das Auto ungewollt die Fahrspur, kommt der Notfall-Spurhalteassistent ins Spiel: zunächst mit einer Warnung, dann mit einem Lenkmanöver. Im Unterschied zum bekannten Spurhalteassistenten greift er aggressiver ein, sobald eine Notsituation erkannt wurde: Er lenkt etwa stark ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät. Der Notfall-Spurhalteassistent schaltet sich automatisch ab, wenn er „insbesondere aufgrund von Mängeln in der Straßeninfrastruktur“ nicht zuverlässig arbeiten kann – so besagt es die EU-Verordnung. Wird das Fahrzeug neu gestartet, ist der Assistent wieder aktiv.

 

Rückfahrassistent

Rückfahrassistenten sollen Parkmanöver in unübersichtlichen Situationen oder sonstige Rückwärtsfahrten sicherer machen. Sie können mit Kameras oder Sensoren Passantinnen und Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug erkennen und warnen optisch, akustisch oder haptisch.

 

Notbremsassistent

Wenn man in Gefahrensituationen zu spät oder überhaupt nicht reagiert oder zu zögerlich auf die Bremse tritt, greift der Notbremsassistent ein. Er bremst selbstständig ab, um Kollisionen zu verhindern oder zumindest abzumildern. Möglich machen das Methoden zur optischen Abstands- und Geschwindigkeitsmessung wie Radar, LiDAR und Kameras, deren Daten von einem Steuergerät ausgewertet werden. Der verpflichtend verbaute Notbremsassistent muss mindestens Hindernisse und bewegte Fahrzeuge vor dem Auto erkennen. In einer zweiten Phase dann auch Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Ab wann diese verschärften Anforderungen verpflichtend werden, steht noch nicht fest.

Müdigkeitswarner und Aufmerksamkeitswarner

Studien zufolge ist Müdigkeit für fast jeden fünften Unfall verantwortlich, das Einschlafen am Steuer für knapp jeden vierten tödlichen Pkw-Unfall auf deutschen Autobahnen. Der Müdigkeitswarner soll solche Unfälle durch den sogenannten Sekundenschlaf und die nachlassende Konzentration verhindern. Durch eine Analyse des Lenkverhaltens und der Bewegungen von Augen und Lidern kann das System Rückschlüsse auf die Aufmerksamkeit der oder des Fahrenden ziehen. Bei Anzeichen von Müdigkeit oder nachlassender Konzentration warnt es gezielt und empfiehlt die überfällige Pause – etwa durch die bekannte Kaffeetasse im Display.

 

Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre

Sogenannte Alcolocks, also alkoholempfindliche Wegfahrsperren, werden zumindest zunächst nicht verpflichtend. Die Hersteller müssen aber eine standardisierte Schnittstelle verbauen, über die eine solche Wegfahrsperre nachgerüstet werden kann. Alkoholmessgeräte sind also nicht Teil der EU-Verordnung. Bereits bekannte Systeme messen den Alkohol im Atem und aktivieren die Zündung erst nach positiver Probe.

 

Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Blackbox)

Wie die Blackbox im Flugzeug müssen Autos künftig über einen Datenspeicher verfügen, über den sich Unfälle rekonstruieren lassen. Dazu werden die Daten unmittelbar vor, während und nach einem Zusammenstoß gespeichert. Erfasst werden unter anderem die Geschwindigkeit, die Position und die Neigung des Fahrzeugs, getätigte Bremsungen, der Zustand der Assistenzsysteme und die Daten des eCall-Systems. Diese Daten können auch nationalen Behörden zum Zweck der Unfallforschung zur Verfügung gestellt werden und müssen daher sicher und anonymisiert abgespeichert werden.

 

Notbremslicht/adaptives Bremslicht

Ob Vorausfahrende stark auf die Bremse steigen, ist nicht immer unmittelbar zu erkennen. Das Notbremslicht, auch adaptives Bremslicht, soll die Gefahr von Auffahrunfällen verringern, indem es den nachfolgenden Verkehr bei einer Notbremsung warnt. Anders als bei einer normalen Bremsung leuchten die Bremslichter dabei nicht dauerhaft. Sie blinken in hoher Frequenz mehrmals pro Sekunde. Dies geschieht bei einer dauerhaften Verzögerung von über sechs Metern pro Quadratsekunde und bei einer Geschwindigkeit von über 50 Stundenkilometern. Kommt das Fahrzeug zum Stehen, schaltet sich automatisch die Warnblinkanlage hinzu, um den nachfolgenden Verkehr weiter zu warnen. Aktiviert wird das Notbremslicht über den Pedaldruck und den Pedalweg des Bremspedals sowie über die Steuergeräte des Antiblockiersystems (ABS) und des Elektronischen Stabilitätsprogramms (ESP).

 

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