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Rückrufmanagement

Symboldbild für Rückrufmanagement im Food/ NonFood Bereich

Rückruf von Lebensmitteln und Near-Food-Produkten zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher

Durch Aushänge an Kassen, Zeitungsartikel oder über Social Media erfahren es Verbraucherinnen und Verbraucher: „Das Produkt xy wird zurückgerufen, es ist durch Keime, Viren oder Bakterien verunreinigt und kann zu gesundheitlichen Problemen führen.“ Im Jahr 2025 wurden in Europa 5.471 Rückrufe und Sicherheitsmeldungen im Bereich Lebensmittel und Getränke registriert. (Quelle Europe’s Food Recalls Hit Six-Year Peak in 2025 – 24/7 Food Recipes; RASFF - Food Safety - European Commission) und verursachten erhebliche Kosten sowie Reputationsschäden bei den betroffenen Herstellern.

Doch nicht nur Lebensmittel und Futtermittel können von Rückrufen betroffen sein: Auch sogenannte Near-Food-Produkte – darunter Verpackungsmaterialien, Bedarfsgegenstände, Reinigungsmittel für den Lebensmittelbereich sowie Haushaltsartikel mit Lebensmittelkontakt – können Sicherheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen und Rückruf- bzw. Rücknahmeprozesse auslösen. Für Non‑Food‑Produkte (z.B Kosmetik, Haushaltswaren,Spielwaren, Elektrogeräte, etc.) wurden im europäischen Safety-Gate-System 1.432 Produktrückrufe im Jahr 2025 verzeichnet(Quelle Safety Gate 2025 – Directorate-General for Justice and Consumers (DG JUST)

Trotz aller erforderlichen Maßnahmen und einer selbständigen und regelmäßigen Kontrolle der eigenen Produktionsprozesse lassen sich Produktrückrufe nicht immer vermeiden. Seien Sie optimal für diesen Fall vorbereitet und führen Sie die notwendigen Schritte entlang klar definierter Kommunikationswege gemeinsam mit uns durch.

Sie möchten einen Vorfall melden?

Rückrufmanagement für Food und Near-Food

Bei einem Rückruf von Lebensmittel- bzw. Futtermittelprodukten oder Near-Food-Produkten handelt es sich um essenzielle und zielgerichtete Maßnahmen, mit denen sich ein fehlerbehaftetes bzw. problematisch eingestuftes Produkt vom Markt nehmen lässt.

Im Bereich Food ist ein Rückruf insbesondere dann erforderlich, wenn Keime, Viren, Bakterien oder Fremdkörper (z. B. Plastikteilchen, Glasscherben) in Produkten nachgewiesen werden. Im Near-Food-Bereich können Rückrufe ausgelöst werden durch:

Schadstoffe in Verpackungsmaterialien, die auf Lebensmittel übergehen können (Migration)

Nicht konforme Bedarfsgegenstände (z. B. Küchenutensilien, Lebensmittelbehälter)

Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel mit fehlerhafter Kennzeichnung oder Zusammensetzung

Sonstige Produkte mit Lebensmittelkontakt, die gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen

Häufig rufen Unternehmen von selbst Produkte zurück, die ein Sicherheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Herstellende Unternehmen sind in jedem Fall dazu verpflichtet, die gesamte Öffentlichkeit sowie Handels- und Produktionspartner schnellstmöglich zu informieren.

Um Rückrufe sowie Reputationsschäden zu vermeiden und im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein, gilt es, die eigenen Prozesse durch ein professionelles Rückrufmanagement zu überprüfen und ein Rückruf-Team einzurichten.

Was ist bei einem Rückruf in der Zusammenarbeit mit TÜV NORD CERT zu beachten?

Sie sind für die Einhaltung eines oder mehrerer Standards der Lebensmittelsicherheit oder des Non-/Near-Food-Bereichs durch TÜV NORD CERT zertifiziert? Im Falle eines Rückrufs oder einer Rücknahme sind wir dazu verpflichtet, die Integrität des betreffenden Zertifikates zu prüfen. Zur Beurteilung der aktuellen Situation benötigen wir von Ihnen wichtige Informationen zum Vorfall per E-Mail (tncert-food-recall@tuev-nord.de). Bitte laden Sie sich das bereitgestellte Formular herunter, um uns über den Vorfall zu informieren.

Dies gilt sowohl für Unternehmen mit Food-Zertifizierungen (z. B. IFS Food, FSSC 22000, BRCGS Food, GFSI anerkannte Standards) als auch für Zertifizierungen im Near-Food-Bereich (z. B. IFS HPC, BRCGS Consumer Products, IFS Broker). Für Food und Non-Food Dienstleistungen die unter der ISO 17065 und ISO 17021 fallen und von TÜV NORD CERT zertifiziert werden.

In folgenden Fällen ist die Kontaktaufnahme mit TÜV NORD CERT verpflichtend

Befindet sich ein Produkt mit einem Sicherheitsrisiko bereits im Umlauf, sollte es so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden.

Als zertifiziertes Unternehmen sind Sie zu einer Kontaktaufnahme mit TÜV NORD CERT in den folgenden Ereignisfällen verpflichtet:

  • Produktrückruf (Food und Near-Food)
  • Produktrücknahme (Food und Near-Food)
  • Produktrückruf aufgrund behördlicher Anordnung aus Gründen der Produktsicherheit und/oder Betrug
  • Produktrücknahme aufgrund behördlicher Anordnung aus Gründen der Produktsicherheit und/oder Betrug
  • Besuche von Gesundheitsbehörden oder Marktüberwachungsbehörden, die zu Meldungen und/oder Strafen durch die Behörden führten
  • Schwerwiegendes Ereignis (höhere Gewalt), bei dem die Integrität der Zertifizierung gefährdet ist (Feuer, Überschwemmung, Naturkatastrophe, Krieg usw.)

Ablauf einer Rückrufaktion

1

01

Information über Produktmangel setzt Prozess in Gang

2

02

Entscheidung und ggf. Start des Rückrufs

3

03

Information der betroffenen Kunden (bei Start des Rückrufs), ggf. Behörden/Lieferanten

4

04

Information der Zertifizierungsstelle innerhalb von drei Arbeitstagen vom Start des Rückrufs

5

05

Rückruf durchführen und dokumentieren

6

06

Root Cause Analysis und Recherche

7

07

Wirksamkeit des Rückrufes prüfen und Verbesserungen umsetzen

Fristen und erforderliche Informationen im Fall eines Rückrufs

Fristen

  • Innerhalb von 1 Arbeitstag
    Meldung für zertifizierte Betriebe mit Gluten-Free Standard (BRCGS Gluten Free):
    Vorfall an compliance@brcgs.com sowie an die Zertifizierungsstelle melden.
  • Innerhalb von 2 Arbeitstagen
    Meldung für MSC-/ASC-zertifizierte Standorte:
    Die TÜV NORD CERT GmbH informieren.
  • Innerhalb von 3 Arbeitstagen
    Erste Meldung für alle BRCGS-, IFS- und FSSC-Standards:
    Erforderliche Informationen an tncert-food-recall@tuev-nord.de senden.
  • Innerhalb von 7 Arbeitstagen
    Einreichung der erforderlichen Unterlagen zur Ereignisbewertung:
    Rückrufdetails, Ursachenanalyse und korrektive Maßnahmen bereitstellen.
  • Innerhalb von 10 Werktagen
    Bestätigung der Maßnahmen durch die Zertifizierungsstelle (IFS):
    Überwachung der implementierten Maßnahmen.
  • Innerhalb von 23 Kalendertagen
    Bestätigung der Maßnahmen durch die Zertifizierungsstelle (BRCGS):
    Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen.

Erforderliche Informationen

Innerhalb von drei Tagen nach Eintreten oder Einleiten des Vorfalls,  sind Sie dazu verpflichtet, die Information des Ereignisfalls an uns zu melden.

Die erforderlichen Informationen zur Beurteilung der Lage sind folgende:

  • Zertifizierter Standard (e.g. BRC / IFS etc.)
  • Zertifikats-Registrierungsnummer (siehe Zertifikat)
  • Datum an dem die Rücknahme / der Rückruf veranlasst wurde
  • Grund für die Rücknahme / den Rückruf
  • Bezeichnung der Produkte, die zurückgenommen / -gerufen wurden
  • Sofortmaßnahme
  • Ursache der Rücknahme / Rückruf basierte auf Lieferant oder Ihr Unternehmen

Innerhalb von sieben Tagen nach Eintreten des Ereignisfalls müssen Sie weitere Dokumente an TÜV NORD CERT senden. Diese beinhalten:

  • Ablaufprotokoll zum Krisenmanagement
  • Ursachen des Rückrufes/ Rücknahme
  • Betroffene Kunden
  • Ursachenanalyse
  • Eingeleitete Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen

Optional können Sie uns Details zum Krisenmanagement oder weitere aus Ihrer Sicht relevante Informationen übersenden.

FAQ zum Rückrufmanagement – Food und Near-Food

In der Europäischen Union koordiniert das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) den Rückruf von Lebensmitteln. Für Non- und Near-Food-Produkte steht das Safety Gate (ehemals RAPEX) zur Verfügung, das Meldungen zu gefährlichen Verbraucherprodukten bündelt. Andere Länder außerhalb der EU verfügen über eigene Rückrufverfahren – es ist daher wichtig, die jeweils geltenden nationalen Regelungen in allen Vertriebsländern zu kennen.

ACN - Food Safety - European Commission

RASFF - Food Safety - European Commission

Near-Food-Produkte sind Erzeugnisse, die zwar selbst keine Lebensmittel sind, aber in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Lebensmitteln stehen. Dazu zählen unter anderem:

  • Verpackungen und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (z. B. Folien, Behälter, Geschirr)
  • Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel für Lebensmittelbetriebe
  • Haushaltsprodukte (z. B. Küchenartikel, Pflegeprodukte)
  • Tierfutter-Zubehör und artverwandte Produkte

Near-Food-Produkte unterliegen teils eigenen Regelwerken (z. B. Bedarfsgegenständeverordnung, EU-Verordnung 1935/2004 zu Lebensmittelkontaktmaterialien, REACH-Verordnung). Die grundsätzlichen Anforderungen an Rückruf- und Rücknahmeprozesse sowie die Meldepflichten gegenüber der Zertifizierungsstelle sind jedoch mit denen im Food-Bereich vergleichbar.

Das Rückrufmanagement ist ein Verfahren für den Umgang mit Vorfällen und möglichen Notfallsituationen mit Einfluss auf die Produktsicherheit, -qualität und -legalität – im Food- ebenso wie im Near-Food-Bereich. Als Hersteller sind Sie dazu verpflichtet, Produkte vom Markt zu nehmen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sicherheitsrisiko darstellen. Durch ein eigenes Rückrufmanagement bereiten Sie sich optimal auf einen Produktrückruf oder eine Rücknahme vor und leiten präventive Maßnahmen ein.

Als Hersteller sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Kundinnen und Kunden über Rücknahme- und Rückrufaktionen zu informieren. Nutzen Sie im Falle eines Rückrufs Medien wie Tageszeitungen, Nachrichten im (lokalen) Radio, Social-Media-Kanäle oder Aushänge in Geschäften. Die zuständigen Behörden der Bundesländer sowie die Marktüberwachungsbehörden überwachen Ihre Rückrufmaßnahmen.

Als Ihre Zertifizierungsstelle sind wir dazu gesetzlich verpflichtet, allen Vorfällen, die die Integrität eines Zertifikats betreffen, nachzugehen. Daher prüfen wir Ihre eingesendeten Unterlagen sorgfältig. Abhängig vom Prüfergebnis entscheidet TÜV NORD CERT, ob ein Vor-Ort-Audit erneut stattfinden wird. Dieses wird gegebenenfalls unangekündigt durchgeführt. Alle Daten werdern unter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.

Sobald Sie im Zuge innerbetrieblicher Kontrollen Keime, Schadstoffe, Fremdkörper oder sonstige sicherheitsrelevante Mängel in Ihren Produkten nachweisen oder durch Kontrollen der Lebensmittel- bzw. Marktüberwachung oder durch Verbraucherinnen und Verbraucher auf mangelhafte Ware hingewiesen werden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kundinnen und Kunden sowie die entsprechenden Aufsichtsämter über diese Ereignisfälle zu informieren. Diese Pflicht gilt für lebensmittelherstellende Unternehmen ebenso wie für Near-Food-Hersteller, Broker, Händler und Vertreiber. Bitte folgen Sie stets den Anforderungen des spezifischen Standards, nach dem Ihr Unternehmen zertifiziert ist.

Rückruf-Teams sind ein Teil Ihres Rückrufmanagements und bereiten sich präventiv auf ihre Aufgaben vor. Optimalerweise besteht Ihr Rückruf-Team aus Expertinnen und Experten verschiedener betrieblicher Abteilungen, z. B. aus Produktion, Qualitätsmanagement, Einkauf, Vertrieb und Rechtsabteilung. Diese sollten permanent erreichbar sein und die Befugnis haben, den Prozess zeitnah einzuleiten. Zusätzlich hilft ein individueller Rückrufplan, der die nötigen Schritte sowie Aufgaben und Zuständigkeiten definiert und folgende Informationen enthält:

  • Informationen über betroffene Produkte (Produktgruppen, Chargennummern etc.)
  • Sofortiger Vertriebsstopp des betroffenen Produktes
  • Informationen an Partner, Kunden, Lieferanten sowie Verbände
  • Informationen an die nationale Marktüberwachungsbehörde sowie in die Vertriebsländer
  • Informationen an Verbraucherinnen und Verbraucher über einschlägige Medien

Als Zertifizierungsstelle überprüfen wir Ihre bestehenden Zertifikate und führen gegebenenfalls unangekündigte Audits vor Ort durch. Auch die zuständigen Behörden prüfen stichprobenartig, ob sich die zurückgerufenen Produkte noch im Umlauf befinden. Ist dies der Fall, drohen sowohl Handels- als auch Herstellerunternehmen erhebliche Bußgelder.

Weitere Informationen für Sie

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Zertifizierungen für sichere Lebensmittel- und Handelsgüterherstellung

TÜV NORD zertifziert weltweit alle gängigen Standards im Bereich Lebensmittelherstellung sowie im Non und Near-Food Bereich. Dabei decken wir alle Stationen von Agrar bis Handel ab. Finden Sie hier eine Übersicht unseres Angebots.
Information über Lebensmittel- & Handelsgüterherstellung
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Eine Gruppe von Personen sitzt an einem Konferenztisch und diskutiert vor einem Whiteboard.

Lehrgänge im Bereich Lebensmittelsicherheit

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