
Durch Aushänge an Kassen, Zeitungsartikel oder über Social Media erfahren es Verbraucherinnen und Verbraucher: „Das Produkt xy wird zurückgerufen, es ist durch Keime, Viren oder Bakterien verunreinigt und kann zu gesundheitlichen Problemen führen.“ Im Jahr 2025 wurden in Europa 5.471 Rückrufe und Sicherheitsmeldungen im Bereich Lebensmittel und Getränke registriert. (Quelle Europe’s Food Recalls Hit Six-Year Peak in 2025 – 24/7 Food Recipes; RASFF - Food Safety - European Commission) und verursachten erhebliche Kosten sowie Reputationsschäden bei den betroffenen Herstellern.
Doch nicht nur Lebensmittel und Futtermittel können von Rückrufen betroffen sein: Auch sogenannte Near-Food-Produkte – darunter Verpackungsmaterialien, Bedarfsgegenstände, Reinigungsmittel für den Lebensmittelbereich sowie Haushaltsartikel mit Lebensmittelkontakt – können Sicherheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen und Rückruf- bzw. Rücknahmeprozesse auslösen. Für Non‑Food‑Produkte (z.B Kosmetik, Haushaltswaren,Spielwaren, Elektrogeräte, etc.) wurden im europäischen Safety-Gate-System 1.432 Produktrückrufe im Jahr 2025 verzeichnet(Quelle Safety Gate 2025 – Directorate-General for Justice and Consumers (DG JUST)
Trotz aller erforderlichen Maßnahmen und einer selbständigen und regelmäßigen Kontrolle der eigenen Produktionsprozesse lassen sich Produktrückrufe nicht immer vermeiden. Seien Sie optimal für diesen Fall vorbereitet und führen Sie die notwendigen Schritte entlang klar definierter Kommunikationswege gemeinsam mit uns durch.
Bei einem Rückruf von Lebensmittel- bzw. Futtermittelprodukten oder Near-Food-Produkten handelt es sich um essenzielle und zielgerichtete Maßnahmen, mit denen sich ein fehlerbehaftetes bzw. problematisch eingestuftes Produkt vom Markt nehmen lässt.
Im Bereich Food ist ein Rückruf insbesondere dann erforderlich, wenn Keime, Viren, Bakterien oder Fremdkörper (z. B. Plastikteilchen, Glasscherben) in Produkten nachgewiesen werden. Im Near-Food-Bereich können Rückrufe ausgelöst werden durch:
Schadstoffe in Verpackungsmaterialien, die auf Lebensmittel übergehen können (Migration)
Nicht konforme Bedarfsgegenstände (z. B. Küchenutensilien, Lebensmittelbehälter)
Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel mit fehlerhafter Kennzeichnung oder Zusammensetzung
Sonstige Produkte mit Lebensmittelkontakt, die gesetzliche Anforderungen nicht erfüllen
Häufig rufen Unternehmen von selbst Produkte zurück, die ein Sicherheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Herstellende Unternehmen sind in jedem Fall dazu verpflichtet, die gesamte Öffentlichkeit sowie Handels- und Produktionspartner schnellstmöglich zu informieren.
Um Rückrufe sowie Reputationsschäden zu vermeiden und im Ernstfall schnell handlungsfähig zu sein, gilt es, die eigenen Prozesse durch ein professionelles Rückrufmanagement zu überprüfen und ein Rückruf-Team einzurichten.
Sie sind für die Einhaltung eines oder mehrerer Standards der Lebensmittelsicherheit oder des Non-/Near-Food-Bereichs durch TÜV NORD CERT zertifiziert? Im Falle eines Rückrufs oder einer Rücknahme sind wir dazu verpflichtet, die Integrität des betreffenden Zertifikates zu prüfen. Zur Beurteilung der aktuellen Situation benötigen wir von Ihnen wichtige Informationen zum Vorfall per E-Mail (tncert-food-recall@tuev-nord.de). Bitte laden Sie sich das bereitgestellte Formular herunter, um uns über den Vorfall zu informieren.
Dies gilt sowohl für Unternehmen mit Food-Zertifizierungen (z. B. IFS Food, FSSC 22000, BRCGS Food, GFSI anerkannte Standards) als auch für Zertifizierungen im Near-Food-Bereich (z. B. IFS HPC, BRCGS Consumer Products, IFS Broker). Für Food und Non-Food Dienstleistungen die unter der ISO 17065 und ISO 17021 fallen und von TÜV NORD CERT zertifiziert werden.
Befindet sich ein Produkt mit einem Sicherheitsrisiko bereits im Umlauf, sollte es so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden.
Als zertifiziertes Unternehmen sind Sie zu einer Kontaktaufnahme mit TÜV NORD CERT in den folgenden Ereignisfällen verpflichtet:
Innerhalb von drei Tagen nach Eintreten oder Einleiten des Vorfalls, sind Sie dazu verpflichtet, die Information des Ereignisfalls an uns zu melden.
Die erforderlichen Informationen zur Beurteilung der Lage sind folgende:
Innerhalb von sieben Tagen nach Eintreten des Ereignisfalls müssen Sie weitere Dokumente an TÜV NORD CERT senden. Diese beinhalten:
Optional können Sie uns Details zum Krisenmanagement oder weitere aus Ihrer Sicht relevante Informationen übersenden.
In der Europäischen Union koordiniert das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) den Rückruf von Lebensmitteln. Für Non- und Near-Food-Produkte steht das Safety Gate (ehemals RAPEX) zur Verfügung, das Meldungen zu gefährlichen Verbraucherprodukten bündelt. Andere Länder außerhalb der EU verfügen über eigene Rückrufverfahren – es ist daher wichtig, die jeweils geltenden nationalen Regelungen in allen Vertriebsländern zu kennen.
Near-Food-Produkte sind Erzeugnisse, die zwar selbst keine Lebensmittel sind, aber in direktem oder indirektem Zusammenhang mit Lebensmitteln stehen. Dazu zählen unter anderem:
Near-Food-Produkte unterliegen teils eigenen Regelwerken (z. B. Bedarfsgegenständeverordnung, EU-Verordnung 1935/2004 zu Lebensmittelkontaktmaterialien, REACH-Verordnung). Die grundsätzlichen Anforderungen an Rückruf- und Rücknahmeprozesse sowie die Meldepflichten gegenüber der Zertifizierungsstelle sind jedoch mit denen im Food-Bereich vergleichbar.
Das Rückrufmanagement ist ein Verfahren für den Umgang mit Vorfällen und möglichen Notfallsituationen mit Einfluss auf die Produktsicherheit, -qualität und -legalität – im Food- ebenso wie im Near-Food-Bereich. Als Hersteller sind Sie dazu verpflichtet, Produkte vom Markt zu nehmen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sicherheitsrisiko darstellen. Durch ein eigenes Rückrufmanagement bereiten Sie sich optimal auf einen Produktrückruf oder eine Rücknahme vor und leiten präventive Maßnahmen ein.
Als Hersteller sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Kundinnen und Kunden über Rücknahme- und Rückrufaktionen zu informieren. Nutzen Sie im Falle eines Rückrufs Medien wie Tageszeitungen, Nachrichten im (lokalen) Radio, Social-Media-Kanäle oder Aushänge in Geschäften. Die zuständigen Behörden der Bundesländer sowie die Marktüberwachungsbehörden überwachen Ihre Rückrufmaßnahmen.
Als Ihre Zertifizierungsstelle sind wir dazu gesetzlich verpflichtet, allen Vorfällen, die die Integrität eines Zertifikats betreffen, nachzugehen. Daher prüfen wir Ihre eingesendeten Unterlagen sorgfältig. Abhängig vom Prüfergebnis entscheidet TÜV NORD CERT, ob ein Vor-Ort-Audit erneut stattfinden wird. Dieses wird gegebenenfalls unangekündigt durchgeführt. Alle Daten werdern unter Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt.
Sobald Sie im Zuge innerbetrieblicher Kontrollen Keime, Schadstoffe, Fremdkörper oder sonstige sicherheitsrelevante Mängel in Ihren Produkten nachweisen oder durch Kontrollen der Lebensmittel- bzw. Marktüberwachung oder durch Verbraucherinnen und Verbraucher auf mangelhafte Ware hingewiesen werden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Kundinnen und Kunden sowie die entsprechenden Aufsichtsämter über diese Ereignisfälle zu informieren. Diese Pflicht gilt für lebensmittelherstellende Unternehmen ebenso wie für Near-Food-Hersteller, Broker, Händler und Vertreiber. Bitte folgen Sie stets den Anforderungen des spezifischen Standards, nach dem Ihr Unternehmen zertifiziert ist.
Rückruf-Teams sind ein Teil Ihres Rückrufmanagements und bereiten sich präventiv auf ihre Aufgaben vor. Optimalerweise besteht Ihr Rückruf-Team aus Expertinnen und Experten verschiedener betrieblicher Abteilungen, z. B. aus Produktion, Qualitätsmanagement, Einkauf, Vertrieb und Rechtsabteilung. Diese sollten permanent erreichbar sein und die Befugnis haben, den Prozess zeitnah einzuleiten. Zusätzlich hilft ein individueller Rückrufplan, der die nötigen Schritte sowie Aufgaben und Zuständigkeiten definiert und folgende Informationen enthält:
Als Zertifizierungsstelle überprüfen wir Ihre bestehenden Zertifikate und führen gegebenenfalls unangekündigte Audits vor Ort durch. Auch die zuständigen Behörden prüfen stichprobenartig, ob sich die zurückgerufenen Produkte noch im Umlauf befinden. Ist dies der Fall, drohen sowohl Handels- als auch Herstellerunternehmen erhebliche Bußgelder.





