Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den aktuellen Fristen für Normumstellungen im Bereich Food und NonFood. Unter dem Fristenkalender sind weitere Informationen im einem Aufklappmenü zu den betroffenen Standards. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an: foodcert@tuev-nord.de.

Am 1. Mai 2026 wurde die neue Version 7 des FSSC 22000 veröffentlicht. Die Überarbeitung berücksichtigt unter anderem die neuen GFSI Benchmarking Requirements 2024, die Einführung der ISO 22002-x:2025-Reihe für Präventivprogramme sowie erweiterte Anforderungen an Food Safety Culture, Nachhaltigkeit, Food Fraud und Food Defense.
Für zertifizierte Unternehmen beginnt die Umstellung ab dem 1. Mai 2027. Die Übergangsfrist endet am 30. April 2028.
In unserem Fachartikel erfahren Sie, welche Änderungen auf Unternehmen der Lebensmittelkette zukommen, welche Anforderungen neu hinzugekommen sind und wie Sie sich frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten können.
Zum Fachartikel: FSSC 22000 Version 7 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Der seit 2020 angewandte TÜV NORD HACCP für Ihre Zertifizierung wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Version 2022 vor.
Die TN HACCP Version 2022 ist ab dem 1. Januar 2026 gültig. Alle zertifizierten Unternehmen müssen bis zum 31.12.2026 auf die neue Revision umstellen.
Die Änderungen gegenüber der Überarbeitung von 2020 sind geringfügig und konzentrieren sich hauptsächlich auf:
Folgende Abschnitte der neuen Version sind aktualisiert und ergänzt worden:
Einleitung
Informationen über die Bedeutung sicherer Lebensmittel für den Verzehr.
Ergänzt um aktualisierte Statistiken und Daten zu lebensmittelbedingten Erkrankungen.
Ziele
Allgemeine Grundsätze der Lebensmittelhygiene, Leitlinien zu Guten Hygienepraxen (GHP) und HACCP.
Ergänzt um verstärkten Fokus auf neue Technologien zur Lebensmittelsicherheit.
Primärproduktion
Umweltkontrolle, hygienische Produktion, Handhabung und Lagerung.
Ergänzt um aktualisierte Leitlinien zur Wasserqualität und fäkalen Verunreinigung.
Gestaltung von Einrichtungen und Ausrüstung
Standort, Innenstrukturen und Ausrüstungsdesign.
Ergänzt um zusätzliche Anforderungen für temporäre/mobile Lebensmittelbetriebe.
Schulung und Kompetenz
Schulungsprogramme und persönliche Hygiene.
Ergänzt um erhöhter Fokus auf Schulungen zum Allergenmanagement.
Betriebskontrolle
Kontrolle von Zeit und Temperatur, mikrobiologische und chemische Kontamination.
Ergänzt um aktualisierte Leitlinien zum Allergenmanagement.
Persönliche Hygiene
Gesundheitszustand, Krankheiten, Verletzungen und persönliche Sauberkeit.zErgänzt um ausätzliche Maßnahmen zur Hygiene von Besuchern.
Transport
Allgemeine Anforderungen für den Lebensmitteltransport.
Ergänzt um aktualisierte Leitlinien zur Vermeidung von Allergen-Kreuzkontamination.
Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP)
HACCP-Grundsätze, Systemleitlinien, Anwendungsschritte.
Ergänzt um zusätzliche Flexibilität für kleine und weniger entwickelte Lebensmittelbetriebe
Es ist kein zusätzlicher Auditaufwand erforderlich. Der Übergang wird im Rahmen der regelmäßig geplanten Audits (z. B. nächste Überwachung/Rezertifizierung/Erstzertifizierung) abgedeckt. Der aktuelle Standard wird mit der Terminankündigung zum nächsten Audit durch uns versendet.
Hier eine kompakte Übersicht einiger wichtiger regulatorischer Änderungen und Entwicklungen im Bereich Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkontaktmaterialien und Kennzeichnung mit Relevanz für das Jahr 2026:
1. Anwendung der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 12. August 2026
Mit dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) grundsätzlich anwendbar. Die Verordnung schafft erstmals ein weitgehend harmonisiertes Regelwerk für Verpackungen in der Europäischen Union und verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern.
Hersteller, Inverkehrbringer und Verpackungshersteller müssen künftig zahlreiche neue Anforderungen berücksichtigen, darunter Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zur Vermeidung unnötiger Verpackungen, zur Wiederverwendung sowie zu Informations- und Kennzeichnungspflichten. Viele Detailregelungen werden in den kommenden Jahren durch ergänzende Durchführungs- und Delegierte Rechtsakte konkretisiert.
2. PFAS-Beschränkungen in Lebensmittelkontakt-Verpackungen treten in Kraft
Mit der Anwendbarkeit der PPWR gelten ab dem 12. August 2026 erstmals konkrete Anforderungen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelkontakt-Verpackungen. Die Verordnung sieht Grenzwerte für absichtlich eingesetzte PFAS vor und schränkt deren Verwendung in Verpackungen deutlich ein.
Parallel dazu wird auf EU-Ebene weiterhin an einer umfassenden PFAS-Beschränkung im Rahmen der REACH-Verordnung gearbeitet. Die wissenschaftliche Bewertung und die regulatorischen Beratungen hierzu dauern an. Ein Abschluss des Verfahrens wird derzeit frühestens für Ende 2026 beziehungsweise in den Folgejahren erwartet. Damit bleibt 2026 ein zentrales Jahr für die zukünftige Regulierung von PFAS in Europa.
Zum 1. Juli 2026 treten Änderungen der mikrobiologischen Kriterien für Listeria monocytogenes in verzehrfertigen Lebensmitteln in Kraft. Die Anpassungen betreffen insbesondere Lebensmittel, die das Wachstum von Listerien unterstützen können.
Künftig gelten strengere Anforderungen an die Nachweisbarkeit von Listeria monocytogenes, sofern Unternehmen nicht durch geeignete Studien, Validierungen oder Challenge-Tests nachweisen können, dass der Grenzwert von 100 KBE/g während der gesamten Haltbarkeitsdauer nicht überschritten wird. Lebensmittelunternehmen sollten ihre Haltbarkeitskonzepte, Risikobewertungen und Validierungsunterlagen rechtzeitig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 ein umfangreiches „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Paket vorgestellt. Ziel ist es, zahlreiche bestehende Vorschriften im Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu vereinfachen und Verwaltungsaufwände zu reduzieren, ohne das bestehende Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher abzusenken.
Betroffen sind unter anderem Regelungen zu Pflanzenschutzmitteln, Zusatzstoffen, Rückständen, Hygienevorschriften sowie amtlichen Kontrollen. Das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene läuft derzeit noch. Erste Teile könnten in den kommenden Jahren in Kraft treten, konkrete Anwendungszeitpunkte stehen jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Im Zuge des europäischen Green Deal und der Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, ESPR) wird der sogenannte Digital Product Passport (DPP) schrittweise eingeführt. Ziel ist es, über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg relevante Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit digital verfügbar zu machen.
Lebensmittel selbst stehen derzeit nicht im Fokus der ersten DPP-Anwendungsbereiche. Dennoch werden Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft von den Entwicklungen zunehmend betroffen sein. Insbesondere Hersteller von Verpackungen, Handelsunternehmen sowie Lieferanten entlang komplexer Wertschöpfungsketten müssen sich darauf einstellen, künftig deutlich umfangreichere Daten zu Materialien, Nachhaltigkeitseigenschaften und Lieferketten digital bereitzustellen.
Parallel dazu nimmt die Bedeutung digitaler Produktinformationen, digitaler Kennzeichnungslösungen und datenbasierter Rückverfolgbarkeitssysteme weiter zu. QR-Codes, digitale Informationsplattformen und elektronische Produktdatenblätter werden in vielen Bereichen als Ergänzung zu klassischen Kennzeichnungselementen diskutiert oder bereits eingesetzt.
Auch wenn für Lebensmittelunternehmen im Jahr 2026 noch keine unmittelbaren DPP-Pflichten bestehen, sollten Betriebe die regulatorischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und frühzeitig prüfen, wie sich bestehende Systeme für Rückverfolgbarkeit, Lieferantenmanagement und Produktdatenmanagement auf zukünftige Anforderungen vorbereiten lassen.
Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen auf Produkten und in der Unternehmenskommunikation stehen zunehmend im Fokus von Gesetzgebern, Behörden und Verbraucherschutzorganisationen. Die Europäische Union arbeitet weiterhin an Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ künftig nachvollziehbar belegt werden können.
Unternehmen sollten ihre bestehenden Marketing- und Nachhaltigkeitsaussagen kritisch überprüfen und sicherstellen, dass diese auf belastbaren Daten und nachvollziehbaren Nachweisen basieren. Die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen.
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Import und Handel von Produkten zu verhindern, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Betroffen sind unter anderem Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Rindfleisch und Naturkautschuk sowie zahlreiche daraus hergestellte Erzeugnisse.
Auch wenn die ersten Anwendungsfristen bereits festgelegt wurden, steht für viele Unternehmen weiterhin die praktische Umsetzung im Vordergrund. Die Anforderungen an Rückverfolgbarkeit, Geolokalisierung, Lieferantenmanagement und Risikobewertung machen die EUDR zu einem der wichtigsten Lieferkettenthemen der kommenden Jahre.







