HU & AU
Mit der Hauptuntersuchung (HU) sorgen Sie dafür, dass Ihr Auto, Motorrad oder Camper sicher, vorschriftsgemäß und verkehrstauglich bleibt. Ob die Erstvorführung nach drei Jahren bei Neuwagen oder die regelmäßige HU alle zwei Jahre: Wir informieren Sie verständlich über Fristen, Plakettenfarben, typische Mängel, notwendige Unterlagen sowie die Nachprüfung.
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Zur Hauptuntersuchung (HU) müssen Autos und Motorräder von Privatpersonen in der Regel alle zwei Jahre. Neuwagen müssen erstmalig nach drei Jahren „zum TÜV“. Wer den „TÜV-Termin“ verpasst und seine “TÜV-Plakette” nicht rechtzeitig erneuert, muss bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Lassen Sie es nicht zur HU-Überziehung kommen - vermeiden Sie zusätzliche Kosten.
Hier erfahren Sie alles, was Sie zur Kfz-Hauptuntersuchung, zur Abgasuntersuchung (AU) sowie zu HU AU Kosten wissen müssen. Mit unserer Hauptuntersuchung-Checkliste können Sie Ihr Fahrzeug optimal auf die HU vorbereiten.

Wann Ihr Kraftfahrzeug zur HU muss, erkennen Sie an der runden “TÜV-Plakette” auf dem hinteren Kennzeichen und im Fahrzeugschein. Die Abgasuntersuchung (AU) ist bei allen Pkws - für Benziner ab Erstzulassung 01. Juli 1969 und für Dieselfahrzeuge ab Erstzulassung 01. Januar 1977 - und bei Motorrädern ab Erstzulassung 01. Januar 1989 - Teil der Hauptuntersuchung.


Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten bei der Hauptuntersuchung eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.
Unsere unabhängigen Prüferinnen und Prüfer begutachten u. a.:

Zu Ihrer Sicherheit gehen unsere Expertinnen und Experten eine Liste von über 150 Prüfpunkten durch, damit Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können.
💡Unser Tipp: Mit unserer TÜV NORD HU-Checkliste können Sie selbst schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und beheben lassen.
Ein Blick auf die Plakette am hinteren Kennzeichen zeigt, wann Ihre nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Mit unserem kostenlosen Erinnerungsservice behalten Sie Ihren Termin sicher im Blick. Einfach das Formular ausfüllen und rechtzeitig erinnert werden.
Der Preis für die Hauptuntersuchung variiert je nach Bundesland und Fahrzeugprüfung. Auf unserer Seite Preise und Gebühren finden Sie die aktuell gültigen Preise für Sie als Privatkunde.
Für Sie als Autohaus und Werkstatt-Partner finden Sie die aktuelle Preisübersicht unter Preise und Gebühren Geschäftskunden.
Der Gesetzgeber regelt: „Alle Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen gemäß § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“
Die Hauptuntersuchung ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Durch die Hauptuntersuchung (HU) – im Volksmund auch einfach nur „TÜV“ genannt - soll sichergestellt werden, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die keine erheblichen Mängel aufweisen und daher keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Bei der Hauptuntersuchung erfolgt eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung der Fahrzeuge.
Verantwortlich für die fristgerechte Vorführung zur HU ist die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter.
Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüferinnen und Prüfer oder Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure dürfen die HU vornehmen. Vertrauen Sie, wenn es um die technische Sicherheit Ihres Fahrzeugs geht, auf die Kompetenz unserer Prüforganisation von TÜV NORD Mobilität. Unsere erfahrenen und versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand.
Ja. Elektro- und Hybridfahrzeuge durchlaufen grundsätzlich die gleiche HU wie Verbrenner, jedoch mit zusätzlichen Prüfpunkten, insbesondere am Hochvoltsystem. Unsere Sachverständigen sind speziell geschult, um die elektrische Sicherheit Ihres Fahrzeugs zu bewerten.
Da E-Autos weniger verschleißanfällige Komponenten besitzen, treten häufig weniger klassische HU-Mängel auf.
Mehr zu den Besonderheiten der HU für Elektrofahrzeuge finden Sie auf unserer Seite zur Hauptuntersuchung für Elektroautos.
Bei Wohnmobilen und Campern gelten besondere Anforderungen, u. a.:
Alle Details zur Hauptuntersuchung für Wohnmobil und Wohnwagen, wie Ablauf, Vorbereitung und wichtige Prüfpunkte, finden Sie auf unserer Informationsseite zur Hauptuntersuchung für Wohnmobile und Wohnwagen.
Die Hauptuntersuchung dauert in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten. Bei zusätzlichen Prüfungen - wie z. B. der Abgasuntersuchung - kann sich die Dauer leicht verlängern. Planen Sie insgesamt ca. 30-45 Minuten ein.
Nachdem unsere Sachverständigen Ihr Fahrzeug geprüft haben, erläutern sie Ihnen das Untersuchungsergebnis und sprechen mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken und Gefahren. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht, den Sie bitte bis zur nächsten Hauptuntersuchung sorgfältig aufbewahren.
Ihr Prüfbericht digital – jederzeit abrufbar, sicher gespeichert.
Der HU-Bericht wird ausschließlich für die Dokumentation von amtlichen Fahrzeuguntersuchungen verwendet und ist mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen. Der Untersuchungsbericht ist zuständigen Personen bzw. Stellen (Polizei, Straßenverkehrsbehörde) auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Untersuchungsbericht grundsätzlich im Auto mitzuführen. Prüfzeugnisse über Änderungen am Fahrzeug, die nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, müssen Sie im Fahrzeug mitführen.
Sie erhalten die Plakette, wenn unsere Expertinnen und Experten keine erkennbaren Mängel festgestellt haben. Das bedeutet, alle sicherheitsrelevanten Funktionen Ihres Fahrzeugs sind in Ordnung.
Manchmal stellen unsere Sachverständigen kleinere Mängel fest. Trotzdem erhalten Sie die Plakette. Eine Nachprüfung ist nicht notwendig. Allerdings sind Sie verpflichtet, die besprochenen Beanstandungen möglichst schnell beheben zu lassen.
Werden an Ihrem Fahrzeug gefährliche Mängel festgestellt, müssen diese unbedingt behoben werden. Bis dahin darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.
Bitte bringen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung. Andernfalls müssten unsere Prüferinnen und Prüfer erneut eine vollständige, neue HU durchführen. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle, auch die geringen Mängel, beheben. Nur dann dürfen unsere Prüfstellen Ihnen eine neue Prüfplakette erteilen!
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, kann bei einer Polizeikontrolle das HU Überziehen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Zusätzlich kann eine verspätete HU die Kosten erhöhen, da bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten zwingend eine erweiterte Untersuchung durchgeführt werden muss (+20 % Gebühren).
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung hängt gesetzlich von der Fahrzeugart, dem Alter und dem individuellen Zulassungsdatum ab. In Deutschland sind die Intervalle klar geregelt, damit Fahrzeuge dauerhaft verkehrssicher und umweltgerecht bleiben.
Grundsätzlich gilt:
Der genaue Termin Ihrer nächsten HU steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU) vorgeführt werden. Dies gilt unabhängig von der Dauer, für die das Fahrzeug jährlich zugelassen ist.
Das Fahrzeug muss in dem Monat zur HU vorgeführt werden, in dem es wieder zugelassen wird. Wenn das Fahrzeug z. B. von April bis September zugelassen ist, muss die Hauptuntersuchung im April erfolgen. Weitere Informationen zum Thema Saisonkennzeichen und wie Sie auch bei der Versicherung sparen können, finden Sie hier.
Motorräder müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Das gilt für
Die deutsche Hauptuntersuchung (HU) wird in der Regel im Ausland nicht anerkannt. Wenn ein Fahrzeug im Ausland genutzt werden soll, muss sichergestellt werden, dass die dortigen gesetzlichen Anforderungen an die Fahrzeugprüfung erfüllt sind.
Oftmals ist es erforderlich, dass das Fahrzeug im Ausland einer dort gültigen Fahrzeugprüfung unterzogen wird, um die Verkehrstauglichkeit nachzuweisen. Es ist ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes zu informieren, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug den dortigen Vorschriften entspricht.
Für die Durchführung der Hauptuntersuchung legen Sie bitte folgende Dokumente vor:
Mit einer kurzen Selbstprüfung können Sie viele häufige Mängel vermeiden. Kontrollieren Sie vor Ihrem TÜV NORD-Termin unter anderem:
• Funktion aller Leuchten (vorn, hinten, Blinker, Bremslicht)
• Reifenprofil und Reifendruck
• Flüssigkeitsstände (Öl, Wischwasser, Kühlmittel)
• Saubere, unbeschädigte Scheiben & Spiegel
• Vollständige Sicherheitsausrüstung (Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste)
• Funktion von Hupe, Scheibenwischern und Gurten
Mit unserer Checkliste zur Hauptuntersuchung können Sie Ihr Fahrzeug optimal vorbereiten.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und somit durch den HU-Bericht abgedeckt. Die UMA (= Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems) - früher AU genannt - darf aber auch von anerkannten Werkstätten durchgeführt und separat dokumentiert werden. Allerdings darf die Abgasuntersuchung frühestens einen Monat vor der Durchführung der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Näheres zum Ablauf der Abgasuntersuchung finden Sie hier.
Haben Sie das Original eines Untersuchungsberichts für eine amtliche Fahrzeugprüfung verloren oder ist es unbrauchbar geworden, können Sie eine Zweitschrift erstellen lassen.
Näheres zur Zweitschrift und ein Anforderungsformular finden Sie unter Zweitschriften von Untersuchungsberichten.
Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein. Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen:
Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.
Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen. Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird. Tipp: Nutzen Sie unseren TÜV NORD WeckService: Lassen Sie sich rechtzeitig und kostenlos per E-Mail an Ihren nächsten HU-Prüftermin erinnern.
Die Zahl in der Mitte der HU Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.
Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Trägt meine Plakette z.B. die Farbe rosa, so ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig. So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht. Die farbliche Reihenfolge: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.
Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.
Wenn Sie den Termin zur Hauptuntersuchung verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen. Die Prüfstelle erhebt keine Strafe. Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die Hauptuntersuchung (= HU) abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen können. Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist.
Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV NORD abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.
Beim TÜV NORD wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.
Nein. Die Rückdatierung der HU-Plakette wurde durch eine erweiterte Hauptuntersuchung ersetzt. Eine erweiterte Hauptuntersuchung ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale Hauptuntersuchung.
Unser Tipp: Der TÜV NORD TerminService mit Sofort-Dran-Termin macht aus langem Warten ein kurzes Vergnügen. Vereinbaren Sie einfach einen Wunschtermin bei der TÜV NORD Station in Ihrer Nähe. Oder Sie rufen uns an: kostenloses Service-Telefon: 0800 80 70 600. Eine Anmeldung ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Haupt- sowie Abgasuntersuchung können Autofahrenden grundsätzlich bei staatlich anerkannten Prüfstellen und zertifizierten Kfz-Werkstätten beauftragen. Die TÜV NORD Hauptuntersuchung können Sie bei unseren TÜV NORD Stationen oder in TÜV NORD Partner-Werkstätten durchführen lassen.
Die Hauptuntersuchung können Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland durchführen lassen.
Sollte Ihre HU-Plakette während eines längeren Auslandsaufenthalts abgelaufen sein, sollten Sie mit der abgelaufenen Prüfplakette nach dem Grenzübertritt schnellstmöglich zur nächstgelegenen TÜV NORD Station fahren. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Vereinbarung eines Termins.
Die Hauptuntersuchung ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.
Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren.
Für eine normale Hauptuntersuchung sollten Sie eine Dauer von rund 30 Minuten für Ihr Fahrzeug einplanen. Wenn Sie vorab einen Termin vereinbaren, vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten.
Mit ein paar einfachen Schritten können Sie Ihr Fahrzeug im Hinblick auf eventuelle Mängel prüfen und diese vor der Hauptuntersuchung beheben lassen. Nutzen Sie dazu unsere TÜV NORD Checkliste zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung.
Erfolgt die Hauptuntersuchung mit 2-monatiger Verspätung, wird eine sogenannte vertiefte oder erweiterte Hauptuntersuchung durchgeführt. Das bedeutet, dass sie Ihr Fahrzeug einer noch genaueren Funktions- und Sicherheitsprüfung unterziehen. Mit einer vertieften Hauptuntersuchung steigen die Kosten für die Untersuchung um rund 20 Prozent – plus möglicher Reparaturkosten und einer weiteren Nachuntersuchung.
Die Hauptuntersuchung (HU) wurde an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.
Die Autobesitzer erhalten eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.
Darüber hinaus werden neben den Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.
Außerdem wurde die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.
Elektronische Fahrzeugsysteme
Zum modernen Fahrzeug gehören immer mehr sicherheits- und umweltrelevante Fahrzeugeinrichtungen mit elektronischen Komponenten, beispielsweise Antiblockiersysteme, Airbags und Motorsteuergeräte. Innovative Assistenzsysteme wie fahrdynamische Stabilitätssysteme, Bremsassistenten, aktive Lenkanlagen, Abstandswarngeräte oder Abbiegelicht sind auf dem Vormarsch.
Diese Systeme funktionieren nur mittels einwandfreier elektronischen Steuerungen, Sensoren, Aktuatoren sowie elektronischen Kontakten und Leitungen.
Diese technischen Entwicklung zeigt sich auch in der StVZO: Sicherheitsrelevante elektronische Fahrzeugbauteile /-systeme müssen regelmäßig technisch untersucht werden.
Bei Fahrzeugen mit einem On-board-Diagnosesystem (OBD-Fahrzeugen) überprüfen wir die Systemdaten folgender acht elektronischer Fahrzeugbaugruppen /-Systeme unter Verwendung des HU-Adapters:
Bauteile / Systeme - Beispiele
Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle Systemdaten fahrzeugbezogen auf den HU-Adapter übertragen. Mit Hilfe einer Software werden dann die Verbauinformationen des Fahrzeugs, die auf dem HU-Adapter gespeichert sind, mit den Systemdaten abgeglichen und dann die Funktion nach Herstellervorgabe geprüft. Diese Prüfung kann elektronisch oder mechanisch erfolgen. Werden hier keine Abweichungen festgestellt, erfolgt dann der weitere Ablauf der Hauptuntersuchung wie gewohnt als zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung.
Mit Einführung des HU-Adapters werden mit Hilfe dieses Teiles bei der Bremsprüfung auch die Hydraulikdrücke in den Bremsleitungen erfasst. Aus diesen Drücken und den zugehörigen Bremskräften werden die Bremskraftverteilung und die Abbremsung berechnet; diese Werte werden mit den Herstellervorgaben verglichen und bewertet. Somit ist es erstmals möglich, eine qualifizierte Aussage auch zum Zusammenwirken von Bremsbauteilen und der Bereifung zu machen.
Jetzt einfach online die passende TÜV NORD Station finden und Ihren TÜV NORD Termin für die HU vereinbaren. So vermeiden Sie Wartezeiten, planen stressfrei und sorgen für Sicherheit und Mobilität – ganz nach Ihrem Zeitplan.