Netzanschluss

Netzanschluss

Angebot anfordern

Netzanschlusszertifizierung für das Nieder-, Mittel- und Hochspannungsnetz

Aufgrund des stetig steigenden Anteils erneuerbarer, dezentraler Stromerzeuger an der elektrischen Energieversorgung kommt diesen Erzeugern eine zunehmende Bedeutung bei der Stabilisierung des Stromnetzes zu (Systemstabilität). Hersteller von Erzeugungseinheiten und Komponenten sowie Betreiber von Erzeugungsanlagen müssen den Nachweis erbringen, dass Ihre Produkte technisch in der Lage sind, entsprechende Systemdienstleistungen bereitzustellen. Bevor Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist werden darf, müssen Betreiber daher ein so genanntes Zertifikat für den Netzanschluss (Einheitenzertifikat und Anlagenzertifikat) vorlegen. Dies ist in Deutschland über die EU Verordnung 2016/631 sowie die Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung – NELEV) gesetzlich verankert.

Ende 2018 und Anfang 2019 wurde das zugehörige technische Regelwerk, bestehend aus den VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105, -4110 und 4120 sowie die technischen Richtlinien 3, 4 und 8 der Fördergesellschaft Windenergie und andere dezentrale Energien (FGW) komplett überarbeitet. Das neue Regelwerk ist ab dem 27.04.2019 verpflichtend anzuwenden. Auch international werden vergleichbare, länderspezifische Anforderungen erhoben.

TÜV NORD CERT bietet die entsprechende Zertifizierung und ebnet so den Weg ans Netz.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die unterschiedlichen Zertifizierungen, Anforderungen und Abläufe und erfahren Sie, wie
TÜV NORD CERT Sie beim Netzanschluss unterstützen kann.

Falls Sie Fragen zur Zertifizierung haben, schauen Sie gerne einmal in unseren FAQ vorbei. Für Rückfragen stehen wir außerdem gerne zur Verfügung.

Zertifizierungkostenlose Service-Hotline (Mo.-Fr. 8:00-18:00 Uhr)

Tel.: 0800 2457457
gridcode@tuev-nord.de