Beschreibung
24.05. - 25.05.2023 | Hamburg
Arbeitsschutz-Fachtagung
Arbeitsschutz-Kongress: Aktuelle Themen und lösungsorientierte Umsetzung im Unternehmen
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen zu sein, vermeidet Personen- und Sachschäden im Unternehmen. Nutzen Sie unseren Arbeitsschutz-Kongress, um sich mit den gesetzlichen Änderungen auseinanderzusetzen und Lösungsansätze für Ihr Unternehmen zu finden.
Jedes Unternehmen – und dafür stellvertretend die Fachkraft für Arbeitssicherheit – trägt selbst die Verantwortung für eine einwandfreie Arbeitsschutzorganisation. Ob Fehler bei der Arbeitsvorbereitung, Missachtung von Warnzeichen oder technisches Versagen: Rechtzeitiges und vor allem gesetzeskonformes Handeln vermindert Schadenfälle.
Am 24. und 25. Mai 2023 stellen Ihnen auf unserer Fachtagung für Arbeitsschutz unsere Referentinnen und Referenten die wichtigsten gesetzlichen und formalen Grundlagen des Arbeitsschutzes dar. Erfahren Sie in spannenden Vorträgen, welche Maßnahmen sich daraus für Sie als handelnde und verantwortliche Person in Ihrem Unternehmen ergeben. Diskutieren Sie Ihre aktuellen Herausforderungen zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen mit weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie unseren Referentinnen und Referenten.
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis Ihrer persönlichen Qualifikation.
Zeitrahmen:
Tag 09.30 – 17.30 Uhr
Tag 09.00 – 15.30 Uhr

Veranstaltungstermine und -orte
Mi. 24.05— Do. 25.05.2023
Lindner Park-Hotel Hagenbeck (Hamburg)
Hagenbeckstraße 150, 22527 Hamburg
1.201,90 € (inkl. USt) pro Person 1.010,00 € (zzgl. USt) pro Person
Clarissa Hörnke-Dobrick

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Tagungen und Kongresse
Große Bahnstraße 31, 22525 Hamburg
+49 40 8557-2920
Fax
: +49 40 8557-2958
Programm
1. Veranstaltungstag
9:00 Uhr
Registration
TÜV NORD Akademie
9:30 Uhr
Begrüßung und Einführung in die Veranstaltung
Clarissa Hörnke-Dobrick, TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Dr. Wolfgang Friedl, Beratender Ingenieur, Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik, München
9:45 Uhr
Webbased Trainings
Olaf Jastrob, Vorstandsvorsitzender, Deutscher Expertenrat Besuchersicherheit e.V., Unternehmensberatung Jastrob, Geilenkirchen
10:30 Uhr
Verantwortung in der Führung
Olaf Jastrob, Vorstandsvorsitzender, Deutscher Expertenrat Besuchersicherheit e.V., Unternehmensberatung Jastrob, Geilenkirchen
11:15 Uhr
Kaffeepause im Foyer
11:45 Uhr
Unterweisungen
Heiner Blanke, Inhaber Ingenieurbüro Arbeitsschutz-Blanke, Vögelsen
12:30 Uhr
Gefährdungsbeurteilung
Was kann passieren? Welche Gefährdungen sind gegeben? Was muss beachtet werden, damit absehbar eintretende Schadensereignisse sich nicht verwirklichen? Der Gesetzgeber kennt die Antwort - zumindest abstrakt. In § 3 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung wird gefordert:
„Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.“ In gleicher Deutlichkeit wird in § 5 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz verlangt, dass der Arbeitgeber über die Unterlagen verfügen muss, denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu entnehmen sind.
Die Rechtslage ist also eindeutig. Was das für die praktische Umsetzung bedeutet und wie dieser Rechnung zu tragen ist, wird Gegenstand des Vortrags sein.
Hartmut Hardt, Rechtsanwalt, Waltrop
13:15 Uhr
Mittagspause im Restaurant
14:15 Uhr
Das ÜAnlG wird zwei - was gibt es Neues bei den überwachungsbedürftigen Anlagen?
Dr. Michael Neupert, Rechtsanwalt KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare, Essen
15:00 Uhr
Asbesthaltige Brandschutzkappen
In der Leitlinie zur Gefahrstoffverordnung in der 3. Auflage (2018) wurde der Umgang mit Asbest im Bereich raumlufttechnischer Anlagen spezifiziert und stellt Gebäudebetreiber seitdem vor immense Herausforderungen. Dr. Christian Timma erläutert die aktuelle Situation zum Umgang mit asbesthaltigen Brandschutzklappen und gibt einen praxisnahen Einblick in die Schnittstelle zwischen Gefahrstoff- und Baurecht.
Dr. Christian Timma, Geschäftsfeldleiter Gebäudeschadstoffe, TÜV NORD SafetyConsult GmbH & Co. KG, Essen
15:45 Uhr
Kaffeepause im Foyer
16:00 Uhr
Alles Bio ?!
Beschäftigte kommen mit Biostoffen an den unterschiedlichsten Arbeitsplätzen in Kontakt. Zu den Biostoffen zählen beispielsweise gesundheitsgefährdende Bakterien, Schimmelpilze, Parasiten, Viren und Prionen. Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind nicht immer risikolos. Einige Biostoffe lösen Infektionserkrankungen aus und können so Beschäftigte schädigen. Andere sind nicht infektiös, können aber sensibilisierende oder toxische Reaktionen auslösen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die von der Tätigkeit mit Biostoffen ausgehenden Gefährdungen zu beurteilen. Auch bei unproblematisch erscheinenden Arbeiten können Beschäftigte Kontakt zu Biostoffen haben. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden Eigenschaften, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit Biostoffen dargestellt:
Keimbelastung wassergemischter KSS
Tätigkeiten mit mikrobiell kontainiertem Archivgut
Infektion mit dem Hanta-Virus nach Reinigungsarbeiten
16:45 Uhr
Abschlussdiskussion
17:00 Uhr
Ende des 1. Veranstaltungstages
17:30 Uhr
Gemeinsame Abendveranstaltung
2. Veranstaltungstag
9:00 Uhr
Reflexion vom Vortag
9:15 Uhr
Arbeitsschutzkontrollgesetz
Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt, Watson Farley & Williams LLP, München
10.00 Uhr
Der Einfluss des Arbeitsschutzes auf das Arbeitszeitrecht – wie lassen sich Zeiterfassungspflicht, Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten rechtskonform umsetzen?
Das Arbeitszeitrecht wurde durch die Anordnung der Zeiterfassungspflicht durch das BAG auf den Kopf gestellt. Begründet wurde die Pflicht zur Zeiterfassung durch den Arbeitsschutz. Auch in anderen Bereichen des Arbeitszeitrechts wie bei den täglichen Höchstarbeitszeiten oder Ruhezeiten spielen Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes eine wichtige Rolle. Die rechtskonforme Umsetzung dieser Vorgaben stellt sich in der modernen Arbeitswelt als große Herausforderung dar
Dr. Philipp Byers, Rechtsanwalt Watson Farley & Williams LLP, München
11:00 Uhr
Kaffeepause
11:30 Uhr
Arbeitsmedizinverordnung im Unternehmen
Dr. med. Gregor Zehle, MediTÜV GmbH & Co. KG, Hannover
12:15 Uhr
Arbeitsstättenverordnung - Was? Wann? Wie?
Einblick in die Möglichkeiten, Grenzen und Graubereiche der Anwendung der Arbeitsstättenverordnung inkl. Diskussion und Impulse zu möglicher Ausgestaltungen und Pflichten im Wandel aktueller neuer Arbeitswelten (z.B. "Home Office").
Hagen Frankenstein, Bezirksleiter – Bereich Nord, Ost, Süd, Fachleitung Arbeitssicherheit, MEDITÜV GmbH & Co. KG, Hannover
13:00 Uhr
Mittagspause im Restaurant
14:00 Uhr
Informationen folgen
15:00 Uhr
TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
Thomas Hensel, Geschäftsführer hebi-Celle GbR, intelligente Qualitätsmanagementsysteme, überbetrieblicher Arbeitssicherheitsdienst, Umweltmanagementbeauftragter, Celle
15:45 Uhr
Abschlussdiskussion
ca. 16:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Technische Leiter, Betriebsleiter, Sicherheitsbeauftragte, Personalverantwortliche, Arbeitsmediziner, Behördenvertreter, Mitarbeiter von Berufsgenossenschaften.
Rabatte
Behördenvertreter zahlen 50% der Teilnahmegebühr (begrenztes Kontingent).
Sparen Sie 200,00 € (netto), indem Sie diese Veranstaltung in Kombination mit unserer Umwelt-Fachtagung (23. Mai 2023) buchen! Doppelrabattierungen kommen nicht zum Tragen. Es wird der höchste Rabatt angerechnet.
Hinweise zur Anreise
Lindner Park-Hotel Hagenbeck
Hagenbeckstraße 150, 22527 Hamburg
Telefon: +49 40 800808100
www.lindner.de/hamburg-park-hotel-hagenbeck
Zimmerkontingente: 107,00 € inkl. Frühstück
Buchungscode: TÜV NORD Umwelt-Fachtagung, bis vier Wochen vor der Veranstaltung
Übernachtungsgäste erhalten 20% Rabatt auf einen Besuch in Hagenbecks Tierpark.
Bitte beachten Sie, dass bei Anreise mit dem PKW eine Gebühr von 22,00 € für einen Tiefgaragenplatz im Hotel anfällt. Wir empfehlen daher eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Fahrpläne der U-Bahn-Anbindung finden Sie unter www.hvv.de.
Zusätzlich gibt es ein öffentliches Parkhaus gegenüber dem Haupteingang des Tierparkes. Gegen eine Tagesgebühr von 4,00 € können Sie Ihr Fahrzeug auf einem der neun Decks abstellen. Hier beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden. Das Hotel Lindner Park-Hotel Hagenbeck befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
