Fördertechnik

Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken)

UVV-Prüfung Wechselbrücken gemäß DIN EN 283 und DIN EN 284

Seminar-Nr.: 60102501

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Der Nutzen im Überblick

Diese Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde, um als Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern und Wechselbrücken bestellt werden zu können. Die Seminarinhalte richten sich nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2, 6) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen. Sie lernen die notwendigen Begriffsbestimmungen, Dokumentationsverfahren und Kontrollmaßnahmen kennen. Ausgehend von typischen Problemen erhalten Sie umfangreiche Anleitungen und Hilfestellungen.

Wechselbehälter und Wechselbrücken sind durch ihre Einstufung als Arbeitsmittel jährlich durch eine Befähigte Person wiederkehrend zu prüfen. Rechtsgrundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DIN-Normen DIN EN 283 und DIN EN 284.

Innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung des Gelernten in Ihren Berufsalltag. Das Seminar bietet genügend Möglichkeiten, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen.

Seminarinhalt

Rechtliche Grundlagen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Vorschrift 1
  • Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (DIN EN 283 und DIN EN 284)
  • Arbeitsschutzvorschriften

Die Befähigte Person

  • Stellung, Aufgaben und Pflichten
  • Verantwortung und Haftung

Technische Anforderungen

  • Bauvorschriften
  • Baugruppen und Bauelemente
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen

Anforderungen an Wechselbehälter

  • Begriffsbestimmungen/Systeme
  • Mindestvorschriften, Konstruktionsanforderungen
  • Standsicherheit und Kennzeichnung
  • Zulässige Belastung, Aufbau, Befestigungsbeschläge

Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Wechselbehältern (an einem Objekt vor Ort)

Schriftliche Erfolgskontrolle

Personen, die mit der Prüfung von Wechselbehältern (speziell Wechselbrücken) beauftragt werden sollen
Die befähigte Person kann der Unternehmer aus der eigenen Belegschaft bestellen, wenn sie die Voraussetzungen nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Person“ erfüllt. Dazu muss die befähigte Person eine abgeschlossene Berufsausbildung (auch Studium) vorweisen und berufliche Erfahrung um Umgang und in der Benutzung von einem Flurförderzeug besitzen. Weiter muss die befähigte Person sich als sachkundig erweisen. Diese Voraussetzungen werden durch den Arbeitgeber und nicht durch die TÜV NORD Akademie geprüft.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie

Wie ist das eigentlich mit der befähigten Person „ Befähigte Person - FAQ" hier alles wichtige zum Nachlesen.

Befähigte Person zur Prüfung von Wechselbehältern (Wechselbrücken)

678,30 € inkl. USt

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23.11.2026

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Essen

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Alles zum Seminar

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  • Details zum Seminarablauf 

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