Informationsmanagement
Seminar-Nr.: 10201261
Termin auswählenUnsere Schulung zum KRITIS-Auditor (BSI) bereitet Sie gezielt auf die Personenzertifizierung durch das BSI nach § 39 Abs. 2 BSIG vor und erfüllt zugleich die dafür erforderliche Zulassungsvoraussetzung. Sie erwerben damit die Kompetenz, KRITIS-relevante Infrastrukturen und deren Sicherheitsmaßnahmen fachgerecht zu prüfen.
Betreiber kritischer Anlagen müssen dem BSI nach § 39 Abs. 1 BSIG regelmäßig nachweisen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben. Diesen Nachweis erbringt eine prüfende Stelle im Rahmen eines Sicherheitsaudits. Dabei werden unter anderem die Umsetzung relevanter Maßnahmen, betriebliche Prozesse und die Sicherheit der kritischen Infrastrukturen bewertet.
KRTITS-Auditorinnen und -Auditoren kommt eine zentrale Rolle für den Schutz kritischer Anlagen zu:
Sie stellen mit ihrer Prüfung sicher, dass Sicherheitsmängel erkannt und wirksam behoben werden. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung einer geeigneten KRITIS-Prüfung liegt dabei stets beim Prüfteam.
Unsere Schulung basiert auf den originalen Unterlagen des BSI, da wir uns mit unserer beim BSI eingegangenen Selbsterklärung nach § 39 Abs. 2 BSIG als qualifizierter Schulungsanbieter zur Einhaltung des verbindlichen Foliensatzes als Mindestinhalt verpflichtet haben. Nur Teilnahmebescheinigungen qualifizierter Anbieter werden vom BSI für die Zulassung zur Personenzertifizierung anerkannt.
Zielgruppe: Der Kurs richtet sich an Auditierende, die sich auf die BSI-Zertifizierung vorbereiten, ebenso wie an KRITIS-Betreiber, KRITIS-Verantwortliche, KRITIS-Berater und Fachaufsichten. Auch wenn Sie sich als Betreiber auf ein anstehendes Audit vorbereiten, profitieren Sie unmittelbar: Sie lernen Prüfmethodik und Anforderungen an Nachweisdokumente aus der Perspektive der Prüfenden kennen und können Ihre eigenen Unterlagen dadurch gezielter, vollständiger und fehlerfreier erstellen.
Modul 1: Kritische Anlagen und gesetzliche Anforderungen (2 UE)
Modul 2: Rechtsverordnung und Identifizierung (2 UE)
Modul 3: Die Prüfungsvorbereitung (3 UE)
Modul 4: Die Grundlagenprüfung (4 UE)
Modul 5: Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung (7 UE)
Modul 6: Ergebnisse und Nachweise (3 UE)
Die Schulungszeit umfasst 21 Unterrichtseinheiten (UE) à 60 Minuten.
Theoretischer Anteil: 40%, interaktiver Anteil: 60 %
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools (bspw. edudip next, BigBlueButton oder MS TEAMS) im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig. Zur Teilnahme an unseren Webinaren benötigen Sie:
Die 3 Kurstage umfassen 21 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten. Ihre Teilnahmebescheinigung weist die geschulten Themenfelder mit dem jeweiligen UE-Umfang aus, da eine allgemeine Teilnahmebestätigung für die Zulassung zur Personenzertifizierung nicht ausreicht.
Bei wesentlichen entschuldigten oder unentschuldigten Fehlzeiten können wir keine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Für eine Teilnahme an der Prüfung beim BSI müssen neben dieser Schulung mit Teilnahmebescheinigung weitere Anforderungen erfüllt werden. Nähere Informationen finden Sie im FAQ des BSI .
Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung bestehen nicht. Von Vorteil sind Grundkenntnisse im Bereich Auditierung, Informationssicherheit und Regulierung kritischer Anlagen. Diese erleichtern das Verständnis der Inhalte und sind angesichts des kompakten Zeitplans der Schulung hilfreich, um den Modulen ohne Wissenslücken folgen zu können.
KRITIS-Auditor nach § 39 Abs. 2 BSIG
ab 2.356,20 € inkl. USt
ab 1.980,00 € zzgl. USt