Compliance
Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG
Seminar-Nr.: 10602301
Termin auswählenDas Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie viele öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Obwohl die gesetzlichen Vorgaben bereits seit 2023 gelten, stehen viele Organisationen weiterhin vor der Herausforderung, ihr Hinweisgebersystem rechtskonform aufzusetzen, bestehende Prozesse zu überprüfen oder die Verantwortlichkeiten innerhalb der Meldestelle neu zu organisieren.
Ein wirksames Hinweisgebersystem ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht: Es ist ein zentraler Bestandteil eines Compliance-Management-Systems, unterstützt das Risikomanagement und stärkt das Vertrauen von Beschäftigten, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen das Hinweisgeberschutzgesetz an interne Meldestellen stellt und wie Sie ein Hinweisgebersystem rechtssicher und praxisorientiert betreiben. Sie lernen, bestehende Strukturen zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Praxistipps zur Kommunikation und Akzeptanzförderung innerhalb Ihrer Organisation.
Nach dem Seminar verfügen Sie über die notwendige Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG und sind in der Lage, Ihre Meldestelle fachkundig, rechtskonform und effizient zu betreuen.
Projektplan für Ihr Hinweisgebersystem
Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates
Kommunikation
Der richtige Umgang mit einem Hinweis
Unser Webinar erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dient als Fachkundenachweis für die Beauftragte/den Beauftragten der Meldestelle.
Sie möchten erfahren, wie Sie Hinweise nach HinSchG rechtskonform bearbeiten? Erfahren Sie mehr über eine angemessene Vorgehensweise in unserem Aufbauseminar „Meldungen aus dem Hinweisgebersystem prüfen – Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes - Hinweise nach dem HinSchG rechtssicher prüfen und dokumentieren".
Meldestellenbeauftragter nach Hinweisgeberschutzgesetz
821,10 € inkl. USt
690,00 € zzgl. USt