Veranstaltungssicherheit
nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht
Seminar-Nr.: 30551206
Termin auswählenIn unserer Fortbildung für sachkundige Aufsichtspersonen für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) frischen Sie alle relevanten Kenntnisse auf, um Ihre Pflichten erfüllen zu können. Die rechtliche Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und § 15 der DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1).
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das verantwortliche Personal in Versammlungsstätten kontinuierlich gestiegen. Die sichere Durchführung jeder Veranstaltung – ob Messen, Konzerte, Sportereignisse, Schultheater oder andere kulturelle Ereignisse – steht dabei immer im Vordergrund. Als sachkundige Aufsichtsperson sind Sie mehr denn je gefragt, Verantwortung zu übernehmen. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO,) 2012 – 2017) sowie § 15 der DGUV Vorschrift 17 (vormals BGV C1 und GUV C1) bilden hier die rechtliche Grundlage..
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in dieser Unterweisung praxisnah aktuelle rechtliche Entwicklungen, Neuerungen in der Rechtsprechung sowie Änderungen in den Landesverordnungen. Sie erhalten Einblicke in die Delegation von Verantwortung, lernen relevante Vorschriften zu Bau und Betrieb kennen und diskutieren reale Best- und Worst-Case-Beispiele.
Diese Fortbildung erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wiederholungsunterweisung und gibt Ihnen die notwendige Handlungssicherheit, um Ihre Aufsichtspflichten kompetent und rechtskonform wahrzunehmen.
In unserer Fortbildung für sachkundige Aufsichtspersonen für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) frischen Sie alle relevanten Kenntnisse auf, um Ihre Pflichten erfüllen zu können. Die rechtliche Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und § 15 der DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1).
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sowie der Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das verantwortliche Personal in Versammlungsstätten kontinuierlich gestiegen. Die sichere Durchführung jeder Veranstaltung – ob Messen, Konzerte, Sportereignisse, Schultheater oder andere kulturelle Ereignisse – steht dabei immer im Vordergrund. Als sachkundige Aufsichtsperson sind Sie mehr denn je gefragt, Verantwortung zu übernehmen. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO,) 2012 – 2017) sowie § 15 der DGUV Vorschrift 17 (vormals BGV C1 und GUV C1) bilden hier die rechtliche Grundlage..
Erfahrene Referentinnen und Referenten vermitteln Ihnen in dieser Unterweisung praxisnah aktuelle rechtliche Entwicklungen, Neuerungen in der Rechtsprechung sowie Änderungen in den Landesverordnungen. Sie erhalten Einblicke in die Delegation von Verantwortung, lernen relevante Vorschriften zu Bau und Betrieb kennen und diskutieren reale Best- und Worst-Case-Beispiele.
Diese Fortbildung erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Wiederholungsunterweisung und gibt Ihnen die notwendige Handlungssicherheit, um Ihre Aufsichtspflichten kompetent und rechtskonform wahrzunehmen.
Aktuelle Gesetzeslage der MVStättVO und der Unfallverhütungsvorschriften
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung)
Einsatz und Verantwortung der sachkundigen Aufsichtsperson
Einsatz und Verantwortung der Veranstaltungsleitung
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Sonderthema
Erfahrungsaustausch
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools im Rahmen unserer Webinare ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig.
Zur Teilnahme an unseren digitalen Angeboten benötigen Sie:
Bitte finden Sie sich einige Minuten vor Beginn des Kurses online ein, damit wir testen können, ob alles funktioniert.
Falls Sie noch keine Grundqualifikation besitzen, finden Sie hier die passende Weiterbildung zur sachkundigen Aufsichtsperson für Versammlungsstätten.
Zusätzlich zu Ihrem gebuchten Seminar erhalten Sie Zugriff auf ein digitales Praxistraining – Durchführung 100 % online und mehrfach wiederholbar.Steigern Sie Ihren Lernerfolg mit VR-Trainings: Erfahren Sie hier mehr darüber, wie immersives Lernen Sie dabei optimal unterstützt.
Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) - Fortbildung
595,00 € inkl. USt
500,00 € zzgl. USt