Informationsmanagement
Cybersicherheit rund um vernetzte Produkte – die Anforderungen des CRA umsetzen
Seminar-Nr.: 10201561
Termin auswählenIm Dezember 2024 ist die europäische Rechtsverordnung „Cyber Resilience Act (CRA)“ in Kraft getreten, deren wesentliche Anforderungen sukzessive bis Ende 2027 umzusetzen sind. Bereits jetzt müssen Cybersicherheitsrisiken in Planungs- und Entwicklungsphasen Beachtung finden. Der CRA bringt weitreichende Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die vernetzte Produkte mit digitalen Elementen in der EU herstellen, importieren oder vertreiben.
- Um welche Pflichten geht es beim CRA?
- Sind unsere Produkte betroffen?
- Welche Maßnahmen sind in unserem Unternehmen zum Thema Haftung notwendig?
In diesem Seminar zum EU Cyber Resilience Act möchten wir Ihnen diese und weitere Fragen beantworten. Wir zeigen Ihnen wie Sie sich optimal auf die Umsetzung der neuen Vorschriften vorbereiten können. Ein zentraler Aspekt dabei ist, die eigene Rolle einordnen zu können, aus der die maßgeblichen Zertifizierungs-, Dokumentations- und Meldepflichten abzuleiten sind.
Zudem erfahren Sie, wie Sie beurteilen können, ob die von Ihnen hergestellten, beschafften oder verwendeten Produkte einer Konformitätsbewertung unterliegen und welche Konsequenzen sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben. Ein weiterer Fokus liegt auf den Auswirkungen des CRA auf die vertragliche Haftung, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Unser Cyber Resilience Act Seminar richtet sich an Hersteller, Händler, Importeure sowie Fach- und Führungskräfte, die im Bereich IT-Sicherheit, Recht oder Produktmanagement tätig sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich frühzeitig auf die Anforderungen des CRA vorzubereiten, Ihre Prozesse zukunftssicher zu gestalten und Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen aufzubauen.
Mit dem Inkrafttreten des Cyber Resilience Act (CRA) werden die regulatorischen Anforderungen schrittweise wirksam. Die wichtigsten Meilensteine zur vollständigen Umsetzung:
10.12.2024 CRA tritt offiziell in Kraft
11.09.2026 Meldepflicht für Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle beginnt
11.12.2027 Alle CRA-Anforderungen werden verbindlich
Besuchen Sie für die aktive Umsetzung im Anschluss auch unseren zweitätigen CRA-Workshop.
Europäische Cybersecurity Strategie
Technische Umsetzung der Anforderungen in der Praxis
Vertragsgestaltung und Haftung