Gefahrstoffe

Seminar: Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten

Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – Umgang mit Gefahrstoffen nach DGUV 313-003

Seminar-Nr.: 50301102

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Der Nutzen im Überblick

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten wichtig?


Gefahrstoffe gehören in vielen Unternehmen zum Arbeitsalltag. Damit daraus keine vermeidbaren Risiken für Beschäftigte, Prozesse und Rechtssicherheit entstehen, müssen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sorgfältig beurteilt werden. Die Gefahrstoffverordnung fordert hierfür fachkundige Personen. Auch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, Gefährdungen systematisch zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Gefahrstoffbeauftragte ist eine belastbare Gefährdungsbeurteilung deshalb ein wichtiger Baustein im Umgang mit Gefahrstoffen, im Arbeitsschutz und im Gefahrstoffmanagement.

Ihr Nutzen des DGUV-313-003-Seminars


Im Seminar Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstofftätigkeiten nach DGUV 313-003 stärken Sie Ihre Fachkunde und gewinnen mehr Sicherheit bei der praktischen Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Sie lernen die rechtlichen und fachlichen Grundlagen kennen, um Gefährdungen strukturiert zu erkennen, Informationen zu Stoffen und Tätigkeiten zu bewerten sowie geeignete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip abzuleiten. Dadurch können Sie die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen fundierter planen, bestehende Bewertungen besser prüfen und die Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen erhöhen.

Was Sie konkret im Seminar lernen und nachhaltig anwenden können


Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über die GefStoffV, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie relevante DGUV-Schriften. Sie befassen sich mit Gefahrstoffeigenschaften, Sicherheitsdatenblättern, Exposition, Umgangsparametern, Grenzwerten, Instandhaltung, Fremdfirmen, Notfallmanagement, arbeitsmedizinischer Vorsorge und Lagerung. In Gruppenarbeiten und Übungen wenden Sie die Inhalte anhand verschiedener Praxisbeispiele direkt an.. So lernen Sie, die Beurteilung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig zu planen, zu dokumentieren und wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten.



Seminarinhalt

Einführung in Rechtsgrundlagen

  • CLP-Verordnung
  • REACH-Verordnung
  • Gefahrstoffverordnung

Informationsermittlung – gefährliche Stoffe und Gemische

  • Definition Gefahrstoffe
  • Exposition Gefährdung
  • Detaillierte Gefahrstoffeigenschaften
  • TRGS 501; TRGS 220

Informationsermittlung – Tätigkeiten

  • Temperatur, Druck, Grenzwerte etc.
  • Beispiele von Branchenlösungen
  • Instandhaltung
  • Fremdfirmen

Gefährdungsbeurteilung

  • Einführung u. a. TRGS 400er; TRGS 720; TRGS 721; TRGS 900er; EMKG/VSK
  • Beispiele und Gruppenarbeiten

Schutzmaßnahmen STOP

  • TRGS 500er
  • TRGS 600er
  • TRGS 700er
  • Anwendung durch aktive Erarbeitung anhand von Beispielen

Gefahrstoffmanagement (Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation)

  • Beurteilungen
  • Planung
  • Maßnahmenprüfung
  • Expositionsverzeichnis

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Anhang ArbMedVV
  • Biomonitoring
  • KMR-Stoffe

Notfallmanagement

  • Erste Hilfe
  • ArbStättV
  • Aufsaugmittel
  • Notfallplanung
  • Brandschutz etc.

Lagerung und innerbetrieblicher Transport

  • Grundsätze der Lagerung TRGS 509 und 510
  • Beispiele aus der Praxis
  • Gruppenarbeiten und Übungen

Erfolgskontrolle durch die Erarbeitung praxisnaher Beispiele

Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses „Gefahrstoffbeauftragter“ oder eine vergleichbare Vorbildung. Zur praktischen Umsetzung der Gruppenarbeiten wird ein Laptop oder ein Tablet mit Office-Software benötigt.
Zur praktischen Umsetzung der Gruppenarbeiten wird ein Laptop oder ein Tablet mit Office-Software benötigt.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 11 GefStoffV – Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung; Berufserfahrung oder eine zeitnahe ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie eine spezifische Fortbildungsmaßnahme. DGUV Grundsatz 313-003 (besteht seit 2018) und ist eine Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Zur praktischen Umsetzung der Gruppenarbeiten wird ein Laptop bzw. ggf. ein Tablet mit Office-Software benötigt.

Seminar: Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten

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