Gefahrstoffe

Seminar: Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten

Bestandteil der Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – Umgang mit Gefahrstoffen nach DGUV 313-003

Seminar-Nr.: 50301102

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Der Nutzen im Überblick

Durch die Teilnahme am Seminar Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten werden Sie fit in der Beurteilung von Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen sowie in den damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die rechtssichere Durchführung verlangt der Gesetzgeber Fachkunde, bestehend aus Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnaher beruflicher Tätigkeit und Fortbildung. Mit dieser Schulung erfüllen Sie die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde gemäß DGUV 313-003.

In unserem Seminar erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die Rechtsgrundlagen, die Informationsermittlung, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Schutzmaßnahmen des Gefahrstoffmanagements, des Betriebsstörungs- bzw. Notfallmanagements und der Lagerung. Sie lernen, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig zu beurteilen und durch Substitution sowie technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.

Die Inhalte des Seminars zur Unterstützung der Fachkunde werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Somit legen Sie die Grundlage, Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe professionell durchzuführen und dabei technische Regeln praktisch anzuwenden und zu dokumentieren.

Der Nutzen im Überblick

Durch die Teilnahme am Seminar Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten werden Sie fit in der Beurteilung von Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen sowie in den damit verbundenen vorbeugenden Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit.

Gemäß Gefahrstoffverordnung darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Für die rechtssichere Durchführung verlangt der Gesetzgeber Fachkunde, bestehend aus Berufsausbildung, Berufserfahrung, zeitnaher beruflicher Tätigkeit und Fortbildung. Mit dieser Schulung erfüllen Sie die Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde gemäß DGUV 313-003.

In unserem Seminar erhalten Sie einen ausführlichen Überblick über die Rechtsgrundlagen, die Informationsermittlung, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Schutzmaßnahmen des Gefahrstoffmanagements, des Betriebsstörungs- bzw. Notfallmanagements und der Lagerung. Sie lernen, Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig zu beurteilen und durch Substitution sowie technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu minimieren.

Die Inhalte des Seminars zur Unterstützung der Fachkunde werden anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Somit legen Sie die Grundlage, Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe professionell durchzuführen und dabei technische Regeln praktisch anzuwenden und zu dokumentieren.

Seminarinhalt

Einführung in Rechtsgrundlagen

  • CLP-Verordnung
  • REACH-Verordnung
  • Gefahrstoffverordnung

Informationsermittlung – gefährliche Stoffe und Gemische

  • Definition Gefahrstoffe
  • Exposition Gefährdung
  • Detaillierte Gefahrstoffeigenschaften
  • TRGS 501; TRGS 220

Informationsermittlung – Tätigkeiten

  • Temperatur, Druck, Grenzwerte etc.
  • Beispiele von Branchenlösungen
  • Instandhaltung
  • Fremdfirmen

Gefährdungsbeurteilung

  • Einführung u. a. TRGS 400er; TRGS 720; TRGS 721; TRGS 900er; EMKG/VSK
  • Beispiele und Gruppenarbeiten

Schutzmaßnahmen STOP

  • TRGS 500er
  • TRGS 600er
  • TRGS 700er
  • Anwendung durch aktive Erarbeitung anhand von Beispielen

Gefahrstoffmanagement (Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation)

  • Beurteilungen
  • Planung
  • Maßnahmenprüfung
  • Expositionsverzeichnis

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Anhang ArbMedVV
  • Biomonitoring
  • KMR-Stoffe

Notfallmanagement

  • Erste Hilfe
  • ArbStättV
  • Aufsaugmittel
  • Notfallplanung
  • Brandschutz etc.

Lagerung und innerbetrieblicher Transport

  • Grundsätze der Lagerung nach TRGS 509 und 510
  • Praxisbeispiele
  • Gruppenarbeiten und Übungen

Erfolgskontrolle durch die Erarbeitung praxisnaher Beispiele

Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung beteiligt sind
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kurses „Gefahrstoffbeauftragter“ oder eine vergleichbare Vorbildung.
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Gesetzliche Grundlage § 6 (11) GefStoffV - Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung; Berufserfahrung oder eine zeitnahe ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie eine spezifische Fortbildungsmaßnahme. DGUV Grundsatz 313-003 (Grundsatz besteht seit 2018) und ist eine Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Zur praktischen Umsetzung der Gruppenarbeiten wird ein Laptop ggf. Tablet mit Office-Software benötigt.

Seminar: Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstofftätigkeiten

1.570,80 € inkl. USt

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09:00 - 16:30 Uhr

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09:00 - 16:30 Uhr

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