Immissionsschutz
Behördlich anerkannte Fortbildung nach § 9 Abs. 1 der 5. BImSchV zu den neuen Regelungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Seminar-Nr.: 40251801
Termin auswählenDurch die Teilnahme am Seminar, bzw. Webinar TA Luft – Anforderungen für Luftschadstoffe und Gerüche im Betrieb und im Genehmigungsverfahren , bekommen Sie Einblicke in die wesentlichen Änderungen und Herausforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021).
Die Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) präzisiert und konkretisiert. Rund 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen fallen unter die TA Luft 2021 und müssen bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen. Die TA Luft 2021 legt neue und oft geringere Grenzwerte für Emissionen aus BImSchG-Anlagen fest und nimmt außerdem neue Anlagenarten auf. Neu aufgenommen wurden unter anderem Biogasanlagen, Holzpellets- und Schredderanlagen. Zusätzlich regelt die TA Luft 2021 Ermittlungspflichten und Bewertungsmaßstäbe für Geruchsimmissionen, die bisher nur über Runderlasse von Bundesländern (Geruchsimmissions-Richtlinie) in das Immissionsschutzrecht eingeführt waren.
Neben den wesentlichen Anforderungen an Emissionen lernen Sie im Seminar auch die Vorgaben im Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen kennen. Darüber erhalten Sie Einblicke in den Prozess der ständigen Fortschreibung von Grenzwerten auf der Ebene der Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (insbesondere 13., 17. und 44. BImSchV) sowie in die Auswirkungen auf Umwelteinwirkungen.
Dieses Seminar ist zugleich eine Anerkennungsfortbildung für Immissionsschutzbeauftragte, die nach § 9 der 5. BImSchV alle zwei Jahre eine mindestens eintägige Fortbildung nachweisen müssen.
Durch die Teilnahme am Seminar, bzw. Webinar TA Luft – Anforderungen für Luftschadstoffe und Gerüche im Betrieb und im Genehmigungsverfahren , bekommen Sie Einblicke in die wesentlichen Änderungen und Herausforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021).
Die Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ist eine Verwaltungsvorschrift, die das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) präzisiert und konkretisiert. Rund 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen fallen unter die TA Luft 2021 und müssen bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen. Die TA Luft 2021 legt neue und oft geringere Grenzwerte für Emissionen aus BImSchG-Anlagen fest und nimmt außerdem neue Anlagenarten auf. Neu aufgenommen wurden unter anderem Biogasanlagen, Holzpellets- und Schredderanlagen. Zusätzlich regelt die TA Luft 2021 Ermittlungspflichten und Bewertungsmaßstäbe für Geruchsimmissionen, die bisher nur über Runderlasse von Bundesländern (Geruchsimmissions-Richtlinie) in das Immissionsschutzrecht eingeführt waren.
Neben den wesentlichen Anforderungen an Emissionen lernen Sie im Seminar auch die Vorgaben im Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen kennen. Darüber erhalten Sie Einblicke in den Prozess der ständigen Fortschreibung von Grenzwerten auf der Ebene der Verordnungen zur Durchführung des BImSchG (insbesondere 13., 17. und 44. BImSchV) sowie in die Auswirkungen auf Umwelteinwirkungen.
Dieses Seminar ist zugleich eine Anerkennungsfortbildung für Immissionsschutzbeauftragte, die nach § 9 der 5. BImSchV alle zwei Jahre eine mindestens eintägige Fortbildung nachweisen müssen.
Aktuelle Entwicklungen in der anlagenbezogenen Luftreinhaltung
Die Inhalte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2021)
Vorsorgeanforderungen in der TA Luft 2021 (Emissionsgrenzwerte)
Anforderungen der TA Luft 2021 bei Genehmigungsverfahren
Aufnahme der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Sonderfallprüfungen nach Nr. 4.8
Abgrenzung von empfindlichen Ökosystemen und FFH-Gebieten
Wir setzen ausschließlich browserbasierte Tools ein. Es sind somit keine Installationen im Vorfeld notwendig.
Zur Teilnahme an unseren digitalen Angeboten benötigen Sie:
TA Luft – Anforderungen für Luftschadstoffe und Gerüche im Betrieb und im Genehmigungsverfahren
737,80 € inkl. USt
620,00 € zzgl. USt