Dampf-, Druck- und Tanktechnik

Turbinenwärter – Gasturbinen

Seminar-Nr.: 30108111

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Der Nutzen im Überblick

Erfahren Sie die nötigen Sachkenntnisse, um als beauftragter Beschäftigter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 8 BetrSichV) für Turbinenanlagen und angrenzende Aggregate tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie als Turbinenwärter den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage überwachen. Sie lernen, Gefahrenpotenziale rechtzeitig zu erkennen und bei Störungen regulierend einzugreifen.

Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche.

Seminarinhalt

Richtlinien und Verordnung (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtline, DGUV Vorschriften (bisherige BG-Vorschriften), DIN VDE-/VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, TRBS1203 sowie ATEX-Richtlinien)

Aufbau und Wirkungsweise von Turbinen

  • Dampfturbinen (u. a. Läufer, Turbinenschaufeln, Medienversorgung)
  • Gasturbinen (geschlossener und offener Kreislauf)

Steuer- und Regeleinrichtungen

Beeinflussung des Leistungsverhaltens

Übergabepunkte/angrenzende Aggregate und Bauteile

  • Mitwirkende Steuer- und Regeleinrichtungen anderer Anlagen
  • Beeinflussungsfaktoren
  • Sicherheitsrelevante Vorgaben
  • Sicherheitstechnik

Gefahrenquellen

  • Vorbeugende Kontrollen
  • Schäden (Ursachen, Vermeidung)

Gefahren und Gefährdungen im Betrieb und bei Stillstand

  • Medienbeaufschlagung
  • Elektrik
  • Explosionsschutz

Notmaßnahmen

Schriftliche Erfolgskontrolle

Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Personen, die Instandhaltungsarbeiten an Turbinenanlagen durchführen bzw. überwachen sollen
Eine mindestens einjährige Tätigkeit als Kesselwärter oder eine zweijährige Berufserfahrung in Industriekraftwerken
Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie Zeugnis der TÜV NORD Akademie

Turbinenwärter – Gasturbinen

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