Gewässerschutz umfasst alle Maßnahmen, die Grundwasser, Oberflächengewässer und Abwasserwege vor Verunreinigungen schützen. Für Unternehmen, Kommunen und Betreiber technischer Anlagen ist er eng mit dem Wasserhaushaltsgesetz, den Betreiberpflichten und dem sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verbunden. Ein Lehrgang zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz vermittelt die erforderliche Fachkunde, um gesetzliche Anforderungen und Schutzmaßnahmen umzusetzen und Risiken zu bewerten.
Ihre Qualifizierung im Gewässerschutz: Pflichten kennen, Anlagen sicher betreiben
Die TÜV NORD Akademie unterstützt Fach- und Führungskräfte dabei, Aufgaben im Gewässerschutz fachgerecht wahrzunehmen. Je nach Rolle eignen sich Seminare wie Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG, Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen oder Fettabscheideranlagen – Erlangung der Sachkunde.
Unternehmen, die mit Abwasser, Abwasserbehandlungsanlagen oder wassergefährdenden Stoffen umgehen, müssen wasserrechtliche Anforderungen sicher einhalten. Das Wasserhaushaltsgesetz bildet dabei die zentrale Grundlage für den Schutz und die Nutzung von Gewässern. Ergänzend regeln Vorgaben wie die AwSV und die Abwasserverordnung, wie Anlagen betrieben, Stoffe gelagert und Einleitungen überwacht werden müssen.
Zu den typischen Pflichten gehören die Einhaltung von Einleiterpflichten, die Dokumentation betrieblicher Abläufe, die Eigenüberwachung sowie die Umsetzung geeigneter Umweltschutzmaßnahmen. Verantwortliche Personen müssen einschätzen können, welche Anforderungen für den konkreten Betrieb gelten. Ein Lehrgang im Gewässerschutz unterstützt dabei, Betreiberpflichten praxisnah zu verstehen und rechtssicher in betriebliche Prozesse zu übertragen.
Ein Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz unter anderem dann zu bestellen, wenn ein Betreiber täglich mehr als 750 m³ Abwasser einleiten darf. Die Rolle ist in den §§ 64 und 65 WHG verankert und erfordert Fachkunde für wasserrechtliche Anforderungen, innerbetriebliche Beratung und Überwachung.
Zu den Aufgaben gehören die Beratung von Unternehmen und Mitarbeitenden, die Kontrolle der Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften, die Überwachung behördlicher Auflagen und die Unterstützung bei geeigneten Schutzmaßnahmen. Für bestellte oder zukünftige Gewässerschutzbeauftragte bietet das Seminar Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach § 64 WHG eine passende Qualifizierung, wenn Fachkunde systematisch aufgebaut oder aktualisiert werden soll.
Abscheideranlagen verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen. Für Leichtflüssigkeitsabscheider sind unter anderem DIN EN 858 und DIN 1999-100 relevant. Für Fettabscheideranlagen gelten Anforderungen nach DIN EN 1825 und DIN 4040-100. Betreiber müssen Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung und Dokumentation nachvollziehbar organisieren.
Regelmäßige Kontrollen sichern die Funktionsfähigkeit der Anlagen und unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Dabei sind unter anderem Sachkunde, Betriebstagebuch, Wartungsintervalle und bei Bedarf die Vorbereitung auf Generalinspektionen zu berücksichtigen. Für Betreiber von Abscheideranlagen eignet sich das Seminar Erwerb der Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung von Abscheideranlagen. Wer Fettabscheider betreibt, kann mit Fettabscheideranlagen – Erlangung der Sachkunde gezielt die erforderlichen Kenntnisse erwerben.
Das passende Seminar richtet sich nach Ihrer Rolle. Gewässerschutzbeauftragte benötigen Fachkunde nach WHG, Betreiber von Abscheideranlagen Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle und Wartung. Für Personen, die Tätigkeiten an Fettabscheideranlagen übernehmen, gibt es eine eigene Sachkunde-Qualifizierung[GA1] .
Für wen eignen sich die Seminare und Schulungen zum Gewässerschutz?
Die Seminare eignen sich für bestellte und zukünftige Gewässerschutzbeauftragte, Umweltverantwortliche in Industrie und Kommunen, Betreiber von Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheideranlagen, Facility Manager und technische Leiter.
Die Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Seminar ab. Für Fachkunde- und Sachkundeangebote sind insbesondere die betriebliche Aufgabe, die Anlagenverantwortung oder eine geplante Bestellung als beauftragte Person relevant. Die konkreten Voraussetzungen sind der jeweiligen Seminarbeschreibung zu entnehmen.
Teilnehmende erwerben je nach Seminar Fachkunde für die Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz oder Sachkunde für Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung und Dokumentation von Abscheideranlagen nach den relevanten DIN-Normen.
Nach der Teilnahme erhalten Sie einen Nachweis über die absolvierte Weiterbildung. Dieser dokumentiert die vermittelten Inhalte, etwa zur Fachkunde im Gewässerschutz oder zur Sachkunde für Abscheideranlagen, und unterstützt die betriebliche Nachweisführung.