Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den Schutz von Grundwasser, Oberflächengewässern und weiteren Wasserressourcen in Deutschland. Eine WHG-Schulung vermittelt Fachwissen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu den Anforderungen der AwSV, zu den Pflichten von Fachbetrieben sowie zur Sachkunde betrieblich verantwortlicher Personen.
Ihre Qualifizierung im Wasserhaushaltsgesetz: rechtssicher arbeiten und Fachkunde nachweisen
Mit einer passenden Weiterbildung stärken Unternehmen ihre Handlungssicherheit im Gewässerschutz und erfüllen die Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG. Die TÜV NORD Akademie unterstützt Sie mit praxisnahen Angeboten wie dem WHG-Grundkurs, vielfältigen WHG-Fachkursen sowie Fortbildungen für betrieblich Verantwortliche.
Zertifizierung: Die Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG erfolgt durch die TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG.
Fachbetriebe nach WHG bzw. AwSV-Fachbetriebe übernehmen Arbeiten an Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Dazu zählen etwa Tankanlagen, Rohrleitungen, Auffangvorrichtungen, Abscheideranlagen, Biogasanlagen oder JGS-Anlagen. Für Tätigkeiten wie Errichten, Instandsetzen, Reinigen oder Stilllegen sind qualifizierte Fachbetriebe erforderlich, wenn die AwSV dies vorgibt.
Eine zentrale Rolle spielt die betrieblich verantwortliche Person. Sie muss über die notwendige Fachkunde verfügen, technische Anforderungen kennen und die Arbeiten fachlich einordnen können. Je nach Tätigkeit können dafür der WHG-Grundkurs und passende Fachkurse erforderlich sein, etwa der WHG-Fachkurs: Arbeiten an Dichtflächen oder der WHG-Fachkurs: Reinigen und Stilllegen.
Die Sachkunde wird in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an geeigneten Schulungen erworben. Für angehende betrieblich verantwortliche Personen ist der WHG-Grundkurs der Einstieg, da er grundlegende Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes, der AwSV und des betrieblichen Gewässerschutzes vermittelt. Darauf aufbauend vertiefen Fachkurse die Anforderungen bestimmter Tätigkeitsbereiche.
Wer Arbeiten an Behältern, Rohrleitungen oder Dichtflächen verantwortet, benötigt praxisbezogenes Wissen zu wassergefährdenden Stoffen, Wassergefährdungsklassen, technischen Schutzmaßnahmen und Prüfanforderungen. Die Aufrechterhaltung der Fachkunde betrieblich verantwortlicher Personen kann durch den Besuch eines weiteren Fachkurses oder einer Fortbildung sichergestellt werden.
Technische Regeln und anerkannte Verfahren konkretisieren, wie gesetzliche Anforderungen praktisch umgesetzt werden. Sie helfen dabei, Risiken für Gewässer zu bewerten, Schutzmaßnahmen festzulegen und Anlagen sicher zu betreiben. Das betrifft unter anderem Rohrleitungen, Tankanlagen, Auffangräume, Abscheideranlagen sowie Bereiche mit möglichem Explosionsschutzbezug.
Für Unternehmen ist aktuelles Wissen besonders wichtig, weil technische Anforderungen, Umweltrecht und betriebliche Abläufe ineinandergreifen. Regelmäßige Fortbildungen unterstützen Fachbetriebe und Betreiber dabei, die Fachkunde aktuell zu halten und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zu dokumentieren. Mindestens alle zwei Jahre ist für betrieblich verantwortliche Personen eine geeignete WHG- bzw. AwSV-Fortbildung erforderlich.
Eine WHG-Schulung ist für betrieblich verantwortliche Personen, Betreiber wassergefährdender Anlagen, WHG-Fachbetriebe und Umweltbeauftragte relevant. Sie benötigen Fachwissen zu AwSV, Betreiberpflichten, Sachkunde und Gewässerschutz.
Für den Einstieg ist der WHG-Grundkurs verpflichtend. Er vermittelt Grundlagen zum Wasserhaushaltsgesetz, zur AwSV und zu Tätigkeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Je nach Aufgabenbereich folgt ein passender WHG-Fachkurs.
Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben müssen mindestens alle zwei Jahre an einer WHG-Fortbildung teilnehmen. So bleibt die Fachkunde aktuell und Änderungen bei AwSV, technischen Anforderungen und betrieblichen Pflichten können berücksichtigt werden,
Die Weiterbildungen helfen Unternehmen, Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen fachgerecht zu organisieren. Sie unterstützen bei der Fachbetriebszertifizierung, beim Sachkundenachweis, beim Gewässerschutz und bei der Umsetzung rechtssicherer Abläufe im Betrieb.
Ja, nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Nachweis ausgestellt. Dieser kann zur Dokumentation der Fachkunde, für interne Nachweise und im Zusammenhang mit Anforderungen an Fachbetriebe nach WHG bzw. AwSV genutzt werden.