Unsere Entscheidungsregel gemäß Anforderung DIN EN ISO/IEC 17025

Je nach Kundenbeauftragung ergeben sich durch gesetzliche/normative Vorgaben Entscheidungen bzw. Bewertungen. Die normativen Vorgaben sind auf dem Prüfbericht und auf dem Angebot vermerkt, soweit dies vor Prüfung eindeutig definierbar ist. Berücksichtigung von Messunsicherheiten bei Beurteilungen:

Sofern im Rahmen der Konformitätsbewertung

  • mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde oder
  • die technische Spezifikation keine Anforderungen an die Angabe der Messunsicherheit stellt

wird die Messunsicherheit nicht berücksichtigt.

Umgang mit Probenmaterial

Sofern keine gesonderten, schriftlich hinterlegten Absprachen getroffen wurden, werden Proben 6 Monate als Rückstellproben aufbewahrt. Anschließend werden diese einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.