Umweltplakette
Ob beim Neukauf, nach einem Umzug oder vor dem nächsten Städtetrip – wer mit dem Auto in eine Umweltzone fahren möchte, braucht eine gültige Umweltplakette. Doch welche Fahrzeuge erhalten sie? Wo gilt sie? Und was passiert bei einem Verstoß? In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen rund um die grüne Plakette, ihre Gültigkeit und die Regelungen innerhalb von Umweltzonen.
Umweltplakette kaufenKommunen und Städte richten Umweltzonen ein, um die Luftqualität zu verbessern und die Feinstaubbelastung zu reduzieren. In diesen Zonen gelten besondere Zufahrtsregelungen.
In der Regel dürfen Fahrzeuge mit einer gültigen, für die Umweltzone erforderlichen Umweltplakette einfahren. Welche Plakette ein Fahrzeug erhält, hängt unter anderem von seiner Schadstoffklasse ab.
Seit dem 1. Oktober 2026 benötigen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen keine zusätzliche Umweltplakette mehr, um in eine Umweltzone einzufahren.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Umweltplakette.
Wenn Sie ohne entsprechende Plakette in der Umweltzone erwischt werden, werden Sie mit einem Bußgeld von 80 € fällig. Punkte in der Flensburger Kartei gibt es seit dem 1. Mai 2014 hierfür nicht mehr.
Bei den bisher in der Planung befindlichen Umweltzonen ja; es könnte aber auch zeitlich befristete Umweltzonen geben.
Umweltzonen sind Gebiete in Städten und Gemeinden, für die wegen hoher Feinstaubbelastungen Verkehrsbeschränkungen gelten. In diesen Umweltzonen dürfen Sie nur noch mit einem Auto fahren, das eine Umwelt-Plakette hat. Die Umweltzonen werden dort eingereichtet, wo im vergangenen Jahr der Grenzwert für Feinstaub mehr als 35-mal überschritten wurde. Ziel der Umweltzonen ist es, die Feinstaubbelastung unter die Grenzwerte zu senken.
Die besonders durch Feinstaub belasteten Bereiche müssen durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als „Umweltzone“ gekennzeichnet sein. Anhand der abgebildeten Plaketten erkennen Sie, welche Fahrzeuge freie Fahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.
Natürliche Feinstaubursachen sind beispielsweise Saharastaub, Kleinstlebewesen und Teile von ihnen, Pollen, Waldbrände, Vulkanausbrüche und ähnliches. Doch einen großen Anteil liefert der Mensch: Industrie, Privathaushalte, Straßenverkehr oder Kraft6werke sind nur einige der Feinstaubquellen.
Natürliche Feinstaubursachen sind beispielsweise Saharastaub, Kleinstlebewesen und Teile von ihnen, Pollen, Waldbrände, Vulkanausbrüche und ähnliches. Doch einen großen Anteil liefert der Mensch: Industrie, Privathaushalte, Straßenverkehr oder Kraftwerke sind nur einige der Feinstaubquellen.
Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, hängt unter anderem von der Emissionsschlüsselnummer ab. Diese finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren. Je nach Schadstoffgruppe erhält ein Fahrzeug eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette. Bei bestimmten Fahrzeugen kann eine Nachrüstung die Einstufung verbessern.
Mit unserem kostenlosen Umweltplaketten-Rechner können Sie anhand Ihrer Fahrzeugdaten ermitteln, welche Plakettenfarbe für Ihr Fahrzeug infrage kommt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu den Plakettenfarben.
Hinweis: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen seit dem 1. Oktober 2026 keine zusätzliche Umweltplakette.
Nein. Seit dem 1. Oktober 2026 sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Pflicht zur Umweltplakette befreit. Das E-Kennzeichen dient als Nachweis, sodass keine zusätzliche Umweltplakette an der Windschutzscheibe erforderlich ist.
Für Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen gelten weiterhin die bisherigen Regelungen zur Umweltplakette und zur Einfahrt in Umweltzonen.
Die Umweltplaketten können Sie beispielsweise bequem online bestellen. Einfach das Bestellformular ausfüllen und die Umweltplakette online kaufen. Oder Sie besuchen Ihre nächste TÜV-NORD Station.
Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone. Die geplanten Umweltzonen finden Sie hier.
An den TÜV NORD Stationen kostet Sie eine Umweltplakette nur 6,- Euro (für Fahrzeuge mit Kfz-Kennzeichen aus Deutschland), bei Fahrzeugen mit ausländischen Kfz-Kennzeichen berechnen wir ggf. ein zusätzliches Entgelt für notwendige Recherchearbeiten. Wenn Sie die Umweltplakette übers Internet bestellen, schicken wir sie Ihnen zu und berechnen Ihnen 14,90 Euro (inkl. Versand- und Bearbeitungskosten), bzw. 19,90 Euro für nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Die Plakette ist unbefristet gültig. Sie brauchen jedoch eine neue Plakette, wenn Sie ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, da die auf der Plakette eingetragene Nummer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen muss.
Die Umweltplakette ist von innen am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Wir empfehlen dazu den unteren Bereich der Frontscheibe auf der Beifahrerseite.
Die Plaketten dienen zur Identifizierung der Fahrzeuge die in die Umweltzonen einfahren dürfen.
Ist die Schrift auf der Umweltplakette nicht mehr lesbar, muss sie ausgetauscht werden. Die Plakette ist ungültig, wenn sie nicht eindeutig lesbar ist. In der Regel kann das zu Verwarnungen oder Bußgeldern führen.
„XY-OM 531“ steht für ein fiktives amtliches Kennzeichen. Es soll verdeutlichen, dass in das weiße Kästchen auf der Feinstaubplakette das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen sein muss. Ohne Eintragung ist die Plakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen hat wie auf der Plakette vermerkt. Die Eintragung wird von der Werkstatt oder der Zulassungsstelle vorgenommen. Die Plakette wird ohne Eintragung nicht ausgegeben.
Es reicht der Fahrzeugschein. Das Auto selbst müssen Sie nicht vorführen. Deshalb können Sie die Plakette auch ganz bequem übers Internet bestellen.
Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, beispielsweise Elektroautos mit Batterie oder Brennstoffzellenfahrzeuge, benötigen seit dem 1. Oktober 2026 keine zusätzliche Umweltplakette, wenn sie ein E-Kennzeichen haben.
Entscheidend ist das E-Kennzeichen. Für Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen gelten grundsätzlich die üblichen Regelungen zur Umweltplakette, sofern keine andere Ausnahme greift.
Nein, nur vierrädrige Fahrzeuge benötigen eine Plakette.
Es kommt darauf an, wie es zugelassen wurde. Die meisten Quads und Trikes sind als „Motorrad“ geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen.
Mit der Umstufung von Euro 1 auf Euro 2 halbiert sich die Steuer. Eine Nachrüstung ist also durchaus überlegenswert.
Vom Fahrverbot in der Umweltzone sind in der Regel Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator oder alte Diesel-Pkw betroffen.
Ein Fahrzeugwechsel oder eine Nachrüstung können sich durchaus lohnen. So gibt es heute auch Gebrauchtwagen mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator, die nur wenig Stickoxide und fast keine Partikel ausstoßen. Zudem gibt es für viele ältere Dieselfahrzeuge der Euro-1-Abgasnorm die Möglichkeit der Aufrüstung auf die Euro-2-Norm. Es bekommt damit nicht nur die rote Plakette zum Fahren in der Umweltzone. Auch die Kfz-Steuer ermäßigt sich je nach Hubraumgröße um 100 € und mehr pro Jahr.
Eine weitere Alternative ist der öffentliche Nahverkehr. Sie selbst müssen entscheiden, ob die Kosten für zumutbar sind, denn letztendlich ist es auch eine politische Frage.
Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 80 € Bußgeld. Punkte in der Flensburger Kartei gibt es seit dem 1. Mai 2014 hierfür nicht mehr.
Auch Pkw mit einem Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII StVZO) mit den Emissionsschlüsselnummern 01, 02 und 77 (mit Nachrüstung) erhalten eine grüne Plakette.
Oldtimer dürfen auch ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.
Nein, Sie können auch in Zukunft ohne Plakette nach Deutschland kommen. Einzig die Umweltzonen sind für Sie gesperrt.
Die Umweltplaketten können Sie bequem online bestellen. Füllen Sie einfach das Bestellformular wahlweise in Deutsch oder in Englisch aus.
Ja, die Verkehrsschilder, die den Eingang zu einer Umweltzone markieren gehören zu den allgemein und für jedermann gültigen Verkehrskennzeichen. Das heißt: Auch Ausländer müssen sich mit ihren Fahrzeugen an diese Regeln halten.
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Umweltplakette. Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.


