Prüfung vor Inbetriebnahme

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Die Experten von TÜV NORD kennen die einschlägigen Verordnungen, Normen und technischen Regeln sowie die Auflagen der Genehmigungsbehörden. So können wir Ihnen schnell und effizient bei allen sicherheitstechnischen Fragestellungen rund um die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Anlagen zur Seite stehen.

Im Zuge von Prüfungen vor Inbetriebnahme übernehmen wir für Sie die Beurteilung der Anlagen- und Arbeitssicherheit zu allen für Ihre Anlage relevanten Aspekten:

  • Gastechnik
  • Funktionale Sicherheit
  • Elektrotechnik
  • Explosionsschutz
  • Brandschutz
  • Gewässerschutz
  • Emissionsschutz einschließlich Geruchsbelästigung
  • Lärmschutz

Die vollständige Prüfung wird übersichtlich in Form eines Berichts dokumentiert. Der Prüfinhalt und die Dokumentation der Prüfung mit dem Bericht sind mit den jeweiligen Behörden abgestimmt und dort anerkannt. So kann Ihnen unser Bericht auch als Nachweis der Sicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften, Versicherungen oder Investoren dienen.

Die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen finden sich in unterschiedlichen Rechtsbereichen. An dieser Stelle kurz die üblicherweise, im Rahmen vieler Anlage, notwendigen sicherheitstechnischen Prüfungen

  • Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß § 15 BetrSichV
  • Prüfung vor der Inbetriebnahme gemäß VAwS
  • Prüfung nach § 29a BImSchG