Anlagenbauer / Betreiber

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Funktionale Sicherheit für die Prozesstechnik

Mit der fortschreitenden Automatisierung prozesstechnischer Anlagen ist der Prozessleittechnik (PLT) bei der Sicherung von Anlagenrisiken in den letzten Jahren immer größere Bedeutung zugekommen. Durch Entwicklung von Richtlinien und Grundnormen zur funktionalen Sicherheit auf nationaler Ebene (Z. B. VDI/VDE Richtlinien 2180, Namur Empfehlungen) und internationaler Ebene (Grundnorm IEC 61508, Normenreihe für die Prozessindustrie IEC 61511) wurde die Entwicklung MSR-technischer Komponenten und von Komponenten der Automatisierungstechnik im letzten Jahrzehnt maßgeblich beschleunigt.

Auf Basis von Risikobeurteilungen bzw. der Entwicklung von Sicherheitskonzepten in interdisziplinären Teams wird heutzutage der Anteil der funktionalen Sicherheit ermittelt, der durch das Sicherheitssystem (safety instrumented system (SIS)) für eine konkrete Sicherheitsfunktion (safety instrumented function (SIF)) erfüllt werden soll. Weitere Anlagenrisiken können dabei auf andere Art und Weise, zum Beispiel durch klassische Sicherheitsventile oder organisatorische Maßnahmen abgedeckt werden.

Das Maß an funktionaler Sicherheit, das durch die PLT-Schutzeinrichtung (PLT-SE) abgedeckt werden soll, wird dabei in sogenannten Safety Integrity Leveln (SIL) quantifiziert.

Im Rahmen des Lebenszyklus einer PLT-Schutzeinrichtung werden zahlreiche Anforderungen an die Realisierung einer ausreichenden funktionalen Sicherheit gestellt. Um dies ganzheitlich über alle Phasen gewährleisten zu können, werden in den einschlägigen Regelwerken verschiedene Anforderungen gestellt, die, im Rahmen einer rechtskonformen Errichtung und des Anlagenbetriebs, über alle Lebensphasen einer Anlage zu beachten sind. Also von der Definition einer Sollfunktion, über die zugrunde liegende Risikobeurteilung, die Spezifikation der PLT-Schutzeinrichtung, den Entwurf und die Planung, Montage, Prüfungen vor Inbetriebnahme, den Betrieb, die Instandhaltung und Änderungen sowie letztlich die Außerbetriebnahme der PLT-Schutzeinrichtung.

Das Regelwerk für die Anwendung dieser Richtlinien und Normengruppen wurde im Laufe der letzten Jahre immer anspruchsvoller und damit die Anwendung für Betreiber, die nicht über entsprechend qualifizierte Fachabteilungen verfügen, zunehmend schwierig.

Qualifizierte Mitarbeiter des TÜV NORD unterstützen Sie je nach Erfordernis in interdisziplinären Teams in allen Lebenszyklen der funktionalen Sicherheit durch ihre Expertise bei der Bewertung ihres spezifischen Anlagenproblems bzw. ihrer speziellen Fragestellung.

Neben der Anlagensicherheit sind die Wirtschaftlichkeit, Planungssicherheit und Rechtssicherheit die wesentlichen Ziele der Anlagenplanung und des -betriebs. Der VdTÜV hat im Rahmen der Auswertung von Prüfberichten festgestellt, dass in jeder vierten Anlage technische Mängel oder Dokumentationsmängel identifiziert werden, deren Lösung vermeidbare Kosten und Terminaufschübe verursachen.

TÜV NORD begleitet seit mehr als 140 Jahren seine Kunden deutschlandweit und in mehr als 70 Ländern als zuverlässiger und unabhängiger Partner in allen Fragen der Anlagensicherheit. Strukturiert, kosten- und terminbewusst bieten wir Anlagenplanern und -betreibern ein lösungsorientiertes Dienstleistungsspektrum an. Unser Dienstleistungsangebot umfasst u.a.:

Schulungen/Coachings

  • Kostenloses E-Learning zur Funktionalen Sicherheit in der Prozesstechnik
  • Schulungen und Workshops zur IEC 61511
  • Beratung zum Aufbau oder Prüfung des Sicherheitsmanagementsystems

Vor- und Entwurfsprüfungen (z.B. TÜV NORD SIL approved)

  • Moderation, Dokumentation von Gefährdungs- und Risikoanalysen
  • Prüfung der Sicherheitsspezifikationen (Hard- und Software)
  • Struktureller und quantitativer SIL- Nachweis und dessen Verifikation
  • Vorbereitung, Begleitung und Dokumentation von Werksabnahmen (z.B. FAT)

Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen

  • Prüfungen nach §14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln)
  • Prüfungen nach §15 BetrSichV (Prüfung vor Inbetriebnahme und bei Änderungen)
  • Prüfungen nach §16 und §19(5) BetrSichV (wiederkehrende Prüfungen und nach einem Schadensfall)
  • Prüfungen nach §29a des Bundes-Immissionsschutzgesetz

Beratungsleistungen zum Anlagenbetrieb

  • Beratung zur Stördatenerfassung sowie Prüfung und Beratung zu Nachweisen zur Betriebsbewährung
  • Beratung zum Änderungsmanagement´
  • Auditierung von Betreiberprüfungen zur funktionalen Sicherheit

Zur Klärung weiterer Fragen und zur Zusammenstellung eines auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Dienstleistungsspektrums können Sie uns gerne ansprechen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.